HANSEATICA EUROPAIMMOBILIEN FONDS NR. 1 GMBH & CO. KG – Insolvenzverwalter fordert Ausschüttungen zurück
Für die Anleger an der HANSEATICA EUROPAIMMOBILIEN FONDS NR. 1 GMBH & CO. KG reißen die schlechten Nachrichten nicht ab. Nachdem bereits das Amtsgericht Hamburg (Az. 67a IN 123/15) mit Beschluss vom 01.06.2015 das Insolvenzverfahren eröffnet hat, tritt nunmehr der bestellte Insolvenzverwalter an die Anleger ran und fordert diese zur Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen seit 1998 auf.
JUSTUS rät:
Anleger am HANSEATICA EUROPAIMMOBILIEN FONDS NR. 1 GMBH & CO. KG sollten der Zahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters nicht ohne weiteres nachkommen. Jede Zahlung wird zunächst für die Kosten des Insolvenzverfahrens, dann an die bevorrächtigten Gläubiger (Banken) und erst danach, soweit ausreichend Masse vorhanden ist, auf die Gläubiger verteilt. In der Folge bedeutet das, dass Anleger die ihre Einlagen zurückführen ihr Geld entweder gar nicht oder nur einen sehr geringen Teil davon widersehen werden.
Aufgrund dessen ist es durchaus ratsam, den Anspruch des Insolvenzverwalters zunächst durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen. Dieser kann im Rahmen der Prüfung auch weitere Anspruchsgegner der Anleger ermitteln. Soweit Anhaltspunkte für Schadensersatzansprüche bestehen, können Anleger die bereits eingetretenen Verluste ggf. wieder ausgleichen oder begrenzen. Eine Überprüfung lohnt sich damit auf jeden Fall.
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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