Beschlagnahme von ca. 14 Millionen Euro bei Malte Hartwieg
Laut Medienberichterstattung wurde das Vermögen des Finanzmaklers und gelernten Maurers Malte Hartwieg von der Staatsanwaltschaft München beschlagnahmt. Um rund 150 Millionen Euro sollen die Anleger, die in diverse Kapitalanlagen von Malte Hartwieg wie die Selfmade Capital Fonds oder New Capital Invest Fonds investiert haben, geprellt worden sein. Nun hat die Staatsanwaltschaft München Vermögenswerte in Höhe von ca. 14 Millionen sichergestellt.
Damit steigt die Chance tausender Anleger, die ihr Geld dem Fondsvertrieb Dima 24 investiert haben.
Die Fahnder, so das Handelsblatt vom 6. August 2015, werfen Hartwieg Betrug sowie weitere Straftaten vor. Hartwieg soll sich persönlich bereichert und die Anleger über die Verwendung des Geldes getäuscht haben.
Für Anleger, die in eine der mehr als 100 Firmen des Malte Hartwieg investiert haben, ist die Beschlagnahme ein Hoffnungsschimmer.
Anleger z.B. folgender Fonds sollten Ansprüchen gegen Hartwieg prüfen lassen:
- Euro Grundinvest Gruppe
- Dima24 (Fondsvertriebsplattform)
- Canada Gold Trust Fonds
- Selfmade Capital Fonds
- NCI, New Capital Invest-Fonds
- Panthera Asset Management
JUSTUS rät:
Die Anleger haben jetzt mehrere Möglichkeiten, den Schaden gering zu halten.
Einstweiliges Arrestverfahren:
Kurzfristig sollte versucht werden, einen dinglichen Arrest zu erwirken, um sich den Zugriff auf die beschlagnahmten Vermögenswerte zu sichern. Dabei gilt das sog. “Windhundprinzip”: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Schadenersatz aus Anlagebetrug, Falschberatung und Prospekthaftung:
Anlegern wird geraten, ihre Unterlagen zur Fondsbeteiligung zur Prüfung einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu überlassen.
Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
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Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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