Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG: Rückabwicklung nach Untersagung durch die BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 07.12.2015 gegenüber der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG die unverzügliche Rückabwicklung der Darlehensverträge angeordnet und das unerlaubt betriebene Kreditgeschäft untersagt.
Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG betrieb unerlaubt Kreditgeschäfte
Die Gesellschaft hat Darlehen auf Pfandscheinbasis vertrieben und dabei Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien beliehen. Für die BaFin war dies Grund genug ein Darlehens- und Kreditgeschäft der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG anzunehmen. Die hierfür erforderliche Genehmigung konnte die Gesellschaft jedoch nicht vorweisen, so dass diese nunmehr durch Beschluss vom 07.12.2015 aufgefordert wurde, unverzüglich bestehende Darlehensverträge rückabzuwickeln.
Auswirkungen durch die Insolvenz der Fidentum GmbH
Für die Anleger der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG könnte zudem die Insolvenz des Emissionshauses Fidentum GmbH (AG Hamburg, Az. 67c IN 473/15, vorl. Insolvenzeröffnungsbeschluss vom 04.12.2015) negative Folgen haben. Das Emissionshaus legte den Fonds LombardClassic 3 auf. Für Anleger bedeutet dies, eine weitere Gefahr für das Anlagekapital.
Folgen für Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG
Die Verpflichtung zur Rückabwicklung der Darlehensverträge hat auch Folgen für die Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG. Die Gesellschaft hat Gelder an die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG verliehen und muss nunmehr befürchten, dass keine entsprechenden Rückflüsse erfolgen werden. Insoweit besteht auch hier die Gefahr des Kapitalverlustes in bislang nicht abschätzbarer Höhe.
JUSTUS rät:
Anleger der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG und der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG sind gut damit beraten, Ihre Chancen und Möglichkeiten der Schadloshaltung überprüfen zu lassen. Insbesondere sind Beteiligungen mit längeren Laufzeiten gegebenenfalls außerordentlich zu kündigen, um weiteren Zahlungsverpflichtungen vorzubeugen. Hierzu empfiehlt es sich einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinzuzuziehen und eine sorgfältige Prüfung der Beteiligung und der rechtlichen Möglichkeiten vornehmen zu lassen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den wesentlichen Vertragsunterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56