Erstes Urteil im Fall Lehman Brothers
Kein Urteil mit Signalwirkung
Am vergangenen Freitag ist das lang erwartete Urteil des Landgerichts Frankfurt ergangen (Az 2-19 O 62/08).
Gegenstand des Verfahrens war die Klage eines Ehepaars aus Bad Soden, das nach einer Beratung durch die Sparkasse Frankfurt im Dezember 2006 Zertifikate von Lehman Brothers zu einem Nennbetrag in Höhe von 12.000,00 € erworben hat. Mit der Insolvenz der Investmentbank wurden ihre Zertifikate wertlos.
Das Landgericht hat die Klage des Ehepaars abgewiesen.
Unter den Lehman-Geschädigten geht jetzt die Angst um, auch mit Ihrer Schadensersatzforderung gegenüber ihrer Bank zu scheitern.
In der Pressemitteilung des Landgerichts vom 28.11.2008 sind die Urteilsgründe kurz angerissen: Es läge keine fehlerhafte Beratung seitens der Sparkasse vor, es sei anleger- und objektbezogen beraten worden. Insbesondere über die Entwicklung der dem Zertifikat zugrunde liegenden Indizes sowie die Möglichkeit eines etwaigen Totalverlustes sei in den Verkaufsunterlagen ausreichend informiert worden. Die Zertifikate seien jederzeit kündbar gewesen.
Der Pressemitteilung ist aber auch zu entnehmen, dass der Umfang der Verpflichtung zum Hinweis auf einen möglichen Totalverlust sich nach den Umständen des Einzelfalls richte. So sei ein derartiger Hinweis im Dezember 2006 noch nicht erforderlich gewesen, weil die „Subprime“-Krise noch entfernt und die Emittentin in der Finanzwelt noch als renommierte Investmentbank galt.
Daher dürften insbesondere die Fälle anders zu beurteilen sein, in denen Anlegern zu einem Zeitpunkt Zertifikate empfohlen wurden, als die Finanzkrise in vollem Gange und Lehman Brothers in wirtschaftliche Talfahrt geriet.
Im Unterschied zum vorliegenden Fall sind vielen Anlegern, z.B. bei der Citibank oder der Dresdner Bank im Beratungsgespräch keine oder nur unzureichende Verkaufsunterlagen überreicht worden. Vielfach sind gerade ältere Menschen immer wieder von Beratern der Banken dazu gedrängt worden, ihre sicheren Tagesgeldkonten oder Bundesanleihen aufzulösen und in die spekulativen Zertifikate anzulegen. In diesen Fällen ist nach Ansicht der Justus Rechtsanwälte ein klarer Mißbrauch der Vertrauensstellung des Bankberaters gegeben, der die Bank zum Schadenersatz verpflichtet.
Eine abschließende Beurteilung ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, denn das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten ob das verbraucherunfreundliche Urteil auch vor dem Oberlandesgericht Bestand haben wird. Unter Umständen wäre für eine erste Klage in Sachen Lehman eine von der Beweislage sicherere Konstellation wünschenswert gewesen.
Betroffene Ableger sollten daher etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber ihrer Bank anwaltlich überprüfen lassen und dei Fristen zur Anmeldung ihrer Forderungen in den laufenden Insolvenzverfahren wahren.
Autorin: Rechtsanwältin Jana Brockfeld
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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