Lehman Brothers Zertifikate: Landgericht Bonn verurteilt Targobank (Citibank) zum Schadensersatz wegen Empfehlung von Zertifikaten trotz ausdrücklichem Sicherheitswunsch des Anlegers (Urteil vom 14. April 2010 – Az. 2 O 221/09)
Mit Urteil vom 14. April 2010 verpflichtete das Landgericht Bonn die heutige Targobank zur Zahlung von Schadensersatz an einen geschädigten Anleger, dem trotz ausdrücklichem Sicherheitswunsch Lehman Brothers Zertifikate empfohlen wurden, bei denen er als Anleger stets das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der Emittentin sowie die Risiken nach Maßgabe der jeweiligen Emissionsbedingungen trägt.
Beraterin der Citibank: Anweisung der Geschäftsleitung zum Verkauf von Zertifikaten trotz ausdrücklichem Sicherheitswunsch des Kunden
Das Landgericht Bonn hatte zur Frage des konkreten Inhalts des Beratungsgesprächs auch die zuständige Beraterin der Citibank als Zeugin vernommen. Diese erklärte im Rahmen der Vernehmung, die Geschäftsleitung habe die Wertpapierberater der Citibank angewiesen, unabhängig vom Kundenwunsch zunächst immer eigene Finanzprodukte der Citibank zu empfehlen. Die Beraterin erklärte hierzu, dies selbst nicht als problematisch anzusehen, da letztlich ja stets der Anleger selbst entscheiden könne, ob er der Empfehlung folgen möchte oder nicht.
Diese Aussage der Kundenberaterin verdeutlicht, wie das wirtschaftliche Interesse der beratenden Bank, bspw. in Form von Provisionen, ausschlaggebend sein kann für die jeweilige Anlageempfehlung. Nicht mehr das Interesse des Kunden wird zum Maßstab der Anlageberatung gemacht, sondern das Interesse der Bank, auch bei der Anlageberatung möglichst hohe Erträge zu erzielen.
Bemerkenswert erscheint dabei die Selbstverständlichkeit, mit der die Kundenberaterin es als übliches Vorgehen darstellte, den sich ihr anvertrauenden Kunden bewusst falsch zu beraten, um auf Anweisung der Geschäftsleitung verdeckte Vertriebsziele umzusetzen.
LG Bonn: Bank darf aus Beratungsgespräch kein Verkaufsgespräch machen
Das Landgericht Bonn hat hierzu nochmals klargestellt, dass ein solches Vorgehen die aus dem Beratungsvertrag resultierende Pflicht der Bank zur anlegergerechten Beratung verletzt.
Wenn ein Kunde den Wunsch äußert, sein Kapital sicher anzulegen, dürfen ihm keine Finanzprodukte angeboten werden, bei denen der Erhalt des eingesetzten Kapitals nicht gesichert ist. Der Kunde wendet sich schließlich an die Bank, um deren Fachkunde in Anspruch zu nehmen und darf dann erwarten, dass ihm nur solche Kapitalanlagen empfohlen werden, die auf seine Wünsche zugeschnitten sind.
Stimmt eine Anlageempfehlung dennoch nicht mit dem Kundenwunsch überein, weil die vermeintlich beratende Bank stillschweigend das eigene Interesse an der Vermittlung besonders provisionsträchtiger Kapitalanlagen verfolgt, macht sich die Bank schadensersatzpflichtig: Die Bank darf aus dem Beratungsgespräch kein verdecktes Verkaufsgespräch machen.
Gute Erfolgsaussichten geschädigter Zertifikate-Anleger
Die Entscheidung des LG Bonn sowie das Urteil des LG Düsseldorf verdeutlicht erneut die Erfolgsaussichten von Klagen geschädigter Zertifikate-Anleger, die von ihrer Bank falsch beraten worden sind.
Auch wenn nach Maßgabe der Aussage der Kundenberaterin vor dem Landgericht Bonn einiges für systematische Falschberatungen bei der Citibank (heute Targobank) spricht, bleibt es jedoch in jedem Einzelfall notwendig, den konkreten Inhalt des Beratungsgesprächs vorzutragen und unter Beweis zu stellen, um eine zum Schadensersatz verpflichtende Falschberatung gerichtsfest nachzuweisen.
Kostenfreie schriftliche Erstberatung und Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung:
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Für die kostenfreie Erstberatung und Einleitung des Schlichtungsverfahrens bitte den Fragebogen Beratungspool Lehman Brothers ausdrucken und einsenden oder füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.
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zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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