Justus erstreitet Lehman Brother Urteil vor dem Landgericht Berlin gegen die Commerzbank

Lehman Brothers Zertifikate: JUSTUS Rechtsanwälte erstreiten Urteil des Landgerichts Berlin vom 15.11.2010 – Az.: 38 O 569/09 – gegen die Commerzbank (Lehman Brothers „Global Champion“ Zertifikate)

Urteil des Landgerichts Berlin vom 15.11.2010 – 38 O 569/09 – :

Mit Urteil vom 15. November 2010 hat das Landgericht Berlin die Commerzbank AG vollumfänglich zur Zahlung von Schadenersatz an den von der Kanzlei JUSTUS vertretenen Kläger verurteilt. Die Commerzbank muss dem Kläger neben dem Kaufpreis auch die Kosten der Rechtsverfolgung sowie den entgangenen Ertrag aus Anteilen an einem Geldmarktfonds erstatten, die der Kläger auf Empfehlung der Dresdner Bank (inzwischen „Marke der Commerzbank AG“) zugunsten der Zertifikate veräußert hatte.

Spezielle Fuktionsweise des Lehman Zertifikates nicht erläutert:

Das Gericht war im Rahmen der Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, dass die Funktionsweise und Risiken des Lehman Brothers „Global Champion“ Zertifikats nicht wie bankseitig geschuldet erläutert worden waren. Dem Kläger waren die Funktionsweise und die Risiken der ihm empfohlenen Zertifikate deshalb nicht klar. Er war aufgrund unzureichender Informationen der Bank fälschlich der Ansicht, sein Geld sicher angelegt zu haben. Die Commerzbank ist dem Kläger deshalb zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Sie muss die „Global Champion“ Zertifikate gegen Erstattung des Kaufpreises nebst Zinsen und Kosten zurücknehmen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Auffassung von André Pollmann, Rechtsanwalt der Kanzlei JUSTUS, ist das Ergebnis der Zeugenvernehmung jedoch eindeutig zugunsten des Klägers ausgefallen. Die Erfolgsaussichten einer möglichen Berufung dürften deshalb sehr gering ausfallen. Dennoch kann eine Berufung der Commerzbank derzeit nicht ausgeschlossen werden.

Auch andere geschädigte Zertifikate-Anleger sollten Ihre Ansprüche nach Auffassung der Kanzlei JUSTUS durch spezialisierte Rechtsanwälte prüfen lassen. Dies betrifft nicht nur Lehman Brothers Anleger, sondern in gleicher Weise Inhaber von Zertifikaten anderer Emittenten, die nach Zeichnung eine unzureichende Aufklärung über Funktionsweise und Risiken ihrer Anlage seitens der sie beratenden Bank feststellen.

Kurze taggenaue Verjährung beachten!

Wichtiger Hinweis: Zu beachten ist stets die taggenaue, dreijährige Verjährungsfrist gem. §37a WpHG a.F. für Ansprüche, die bis zum Ablauf des 4. August 2009 entstanden sind. Dies betrifft Wertpapier-Anlagen, die bis zu diesem Tag gezeichnet worden sind. Später entstandene Ansprüche unterliegen nunmehr der allgemeinen zivilrechtlichen Verjährung gem. §§195 ff. BGB (s. Art. 4 Nr. 5 SchVGEG v. 30.07.2009, BGBl. I, S. 2512)

Schriftliche Erstberatung und Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung:

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch. Wir bieten allen Lehman Brother Anlegern eine schriftliche Erstberatung an, die eine Ersteinschätzung über das Kostenrisiko und die voraussichtlichen Erfolgsaussichten einer Zahlungsklage gibt.
Für die Erstberatung und Einleitung des Schlichtungsverfahrens bitte den 
Fragebogen Beratungspool Lehman Brothers ausdrucken und einsenden oder füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

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„Wenn man Recht hat und niemand widerspricht,
ist das in Ordnung.
Aber was ist, wenn man Unrecht hat?“
                                                                     (Konfuzius)


Was sind Zertifikate?
"Zertifikate sind Anleihen bzw. Inhaberschuldverschreibungen oder einfach ausgedrückt
Darlehen, deren Rückzahlung, gleich einer Wette, von ungewissen zukünftigen Umständen
abhängig ist" (BGH Urteil vom 27.09.2011).
Wußten Sie das vor der Zeichnung?

Käufer von Lehman Zertifikaten sollten Mut zur Klage gegen die Bank haben:
Lehman Brothers Zertifikate Anleger sollten spätestens jetzt handeln, da die Ansprüche gegen Banken zu verjähren drohen. Auch nach Verjährung von Schadenersatzansprüchen bestehen weitere Ansprüche gegen die Beraterbank. Das Handelsblatt rät Anlegern von Lehman Zertifikaten nun umgehend zu handeln und ihre Ansprüche bei den Banken geltend zu machen.

Zahlreiche erfolgreiche Klagen und gerichtliche Vergleiche in Sachen Lehman Brothers:
Im September 2008 hat Lehman Brothers Insolvent angemeldet und zahlreiche Anleger haben ihr eingezahltes Geld verloren. Verkauft wurden die Zertifikate oft von der Citibank (heute Targo Bank), der Dresdner Bank (heute Commerzbank), Sparkassen und der Postbank. Zahlreiche Gerichte haben Anlegern von Lehman Zertifikaten bereits Schadensersatz zugesprochen aber auch Klagen abgewiesen. Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte konnte aussergerichtlich und gerichtlich zahlreiche angemessene Zahlungsvergleiche mit den BAnken schließen und auch mehrere erfolgreiche Urteile erstreiten. Anleger von Lehman Zertifikaten wurden oft nicht über die komplexe Struktur und die Risiken der Zertifikate aufgeklärt. Anleger können daher Schadensersatzansprüche zustehen, die Sie nicht einfach verjähren lassen sollten.

Kurze Verjährung (3 Jahre ab Kauf) bei Zertifikaten und Hemmung durch den Ombudsmann:
Zu achten ist auf die kurze Verjährung der Ansprüche, die nach 3 Jahren nach dem Kauf der Lehman Zertifikate droht. Jedoch kann die Verjährung durch ein kostenfreiesSchlichtungsverfahren beim Ombudsmann der Banken bis zu 6 Monaten nach Schlichtungsspruch gehemmt werden. Ist auch diese Frist abgelaufen muss und sollte nach Prüfung der Erfolgsaussichten geklagt werden.

Auch nach der Verjährung lohnt sich die Prüfung der Ansprüche und ggf. die Klageeinreichung:
Sind Schadenersatzansprüche im Einzelfall schon verjährt, lohnt sich die Prüfung ob nicht ausserdem Ansprüche gegen die Bank bestehen, die nicht der Verjährung des § 37a WpHG unterliegen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Kick-Backs (Provisionen) verschwiegen wurden, der Berater später noch eine Halteempfehlung anbgegeben hat oder die Lehman Zertifikate telefonisch erworben worden sind. In lezterem Fall kann bei einer fehlenden Aufklärung über das Widerrufsrecht der Kauf auch heute noch widerrufen werden.

Erstberatung:

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das
Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan 
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56