Lehman Brothers Zertifikate: JUSTUS Rechtsanwälte erstreiten Urteil des Landgerichts Berlin vom 15.11.2010 – Az.: 38 O 569/09 – gegen die Commerzbank (Lehman Brothers „Global Champion“ Zertifikate)
Urteil des Landgerichts Berlin vom 15.11.2010 – 38 O 569/09 – :
Mit Urteil vom 15. November 2010 hat das Landgericht Berlin die Commerzbank AG vollumfänglich zur Zahlung von Schadenersatz an den von der Kanzlei JUSTUS vertretenen Kläger verurteilt. Die Commerzbank muss dem Kläger neben dem Kaufpreis auch die Kosten der Rechtsverfolgung sowie den entgangenen Ertrag aus Anteilen an einem Geldmarktfonds erstatten, die der Kläger auf Empfehlung der Dresdner Bank (inzwischen „Marke der Commerzbank AG“) zugunsten der Zertifikate veräußert hatte.
Spezielle Fuktionsweise des Lehman Zertifikates nicht erläutert:
Das Gericht war im Rahmen der Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, dass die Funktionsweise und Risiken des Lehman Brothers „Global Champion“ Zertifikats nicht wie bankseitig geschuldet erläutert worden waren. Dem Kläger waren die Funktionsweise und die Risiken der ihm empfohlenen Zertifikate deshalb nicht klar. Er war aufgrund unzureichender Informationen der Bank fälschlich der Ansicht, sein Geld sicher angelegt zu haben. Die Commerzbank ist dem Kläger deshalb zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Sie muss die „Global Champion“ Zertifikate gegen Erstattung des Kaufpreises nebst Zinsen und Kosten zurücknehmen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Auffassung von André Pollmann, Rechtsanwalt der Kanzlei JUSTUS, ist das Ergebnis der Zeugenvernehmung jedoch eindeutig zugunsten des Klägers ausgefallen. Die Erfolgsaussichten einer möglichen Berufung dürften deshalb sehr gering ausfallen. Dennoch kann eine Berufung der Commerzbank derzeit nicht ausgeschlossen werden.
Auch andere geschädigte Zertifikate-Anleger sollten Ihre Ansprüche nach Auffassung der Kanzlei JUSTUS durch spezialisierte Rechtsanwälte prüfen lassen. Dies betrifft nicht nur Lehman Brothers Anleger, sondern in gleicher Weise Inhaber von Zertifikaten anderer Emittenten, die nach Zeichnung eine unzureichende Aufklärung über Funktionsweise und Risiken ihrer Anlage seitens der sie beratenden Bank feststellen.
Kurze taggenaue Verjährung beachten!
Wichtiger Hinweis: Zu beachten ist stets die taggenaue, dreijährige Verjährungsfrist gem. §37a WpHG a.F. für Ansprüche, die bis zum Ablauf des 4. August 2009 entstanden sind. Dies betrifft Wertpapier-Anlagen, die bis zu diesem Tag gezeichnet worden sind. Später entstandene Ansprüche unterliegen nunmehr der allgemeinen zivilrechtlichen Verjährung gem. §§195 ff. BGB (s. Art. 4 Nr. 5 SchVGEG v. 30.07.2009, BGBl. I, S. 2512)
Schriftliche Erstberatung und Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung:
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch. Wir bieten allen Lehman Brother Anlegern eine schriftliche Erstberatung an, die eine Ersteinschätzung über das Kostenrisiko und die voraussichtlichen Erfolgsaussichten einer Zahlungsklage gibt.
Für die Erstberatung und Einleitung des Schlichtungsverfahrens bitte den Fragebogen Beratungspool Lehman Brothers ausdrucken und einsenden oder füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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