Lehman Brothers: Targobank (Citibank) verurteilt; Depotcheck

Nach einer Pressemitteilungen von Focus online hat ein Lehman-Anleger aus Bielefeld hat von der Targobank Schadenersatz für falsche Beratung erstritten.
Einen Monat vor der Pleite im Spätsommer 2008 habe die Bank bei einem Depotcheck den Anleger nicht von den negativen Presseberichten zur Lage der US-Investmentbank Lehman Brothers informiert, urteilte das Landgericht Bielefeld. Die Targobank (früher Citibank) habe das Urteil akzeptiert und einen Teil der Summe, nämlich 12.800 Euro überwiesen, teilte der Anwalt des Klägers am Mittwoch mit. Insgesamt hatte der Kläger auf Anraten der Bank rund 18.000 Euro in Lehman-Zertifikaten angelegt. Nach Angaben des Gerichts stammt die Entscheidung (Az.: 7 O 315/10) aus dem Februar.

Urteil gegen Targobank: Haftung für Falschberatung zu Lehman-Zertifikaten

Ein Anleger, der in Lehman-Zertifikate investiert hatte, erreichte vor Gericht die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Targobank (früher Citibank) wegen Falschberatung. Die Targobank muss nun dem Anleger eines Teil des Schadens i.H.v. 12.8000 Euro zahlen (LG Bielefeld, Az.: 7 O 315/10).
Trotz Kenntnis von Liquiditätsproblemen der Lehman Bank empfahlen die Berater die Lehman-Zertifikate
Dem Anleger wurde von der Targobank noch einen Monat vor dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers geraten in Lehman Zertifikate zu investieren. Die Berater unterließen es den Anleger darüber aufzuklären, dass nach damaligen Presseberichten eine Pleite der Lehman-Bank befürchtet wurde und der Anleger dann seine gesamte Investition verlieren würde. Trotz Kenntnis über Liquiditätsprobleme der Lehman Bank erklärten die Berater dem Anleger, dass die Lehman-Zertifikate für die Altersvorsorge und den Immobilienerwerb geeignet seien.

Trotz Depotchecks kein Abraten von Lehman-Zertifikate

Die Targobank veranlasste noch im August 2008 einen sogenannter „Depotcheck". Hiermit wollte die Bank herauszufinden, ob der Anleger seine Wertpapiere weiter halten oder durch neue ersetzen sollte. Trotz zahlreicher schlechter Pressemeldungen erklärte die Bank dem Anleger, dass keine Änderungen notwendig seien. Das Gericht erklärt hierzu, dass sich die Targobank durch ihre Depotchecks ihren Kunden gegenüber so darstellt, als ob sie die aktuelle Lage genau einschätzen kann. Das Gericht war der Meinung, dass die Bank die aktuellen Nachrichten der Wirtschaftspresse auswerten und ihren Kunden die Ergebnisse ihrer Auswertungen mitteilen müsse. Aus diesem Grund muss die Targobank ihrem Kunden jetzt den Betrag zahlen, den die Papiere im August 2008 bei einem Verkauf erbracht hätten.

Pflicht zum Hinweis auf Pressemitteilungen und Warnungen bei Depotcheck der Targobank:

Das Gericht stellte fest, dass sich die Targobank mit ihren „Depotchecks“ als kompetente und die aktuelle Lage einschätzende Bank gegenüber ihrem Kunden dargestellt habe.

Justus rät:
Das Urteil zeigt, das es bei Falschberatung durch Banken sehr wohl auch auch für Lehman Brothers Anleger Chancen auf Durchsetzung von Schandenersatzansprüchen gibt. Allerdings dürfte die Durchsetzung aufgrund des anlegerfeindlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der kurzen Verjährung des § 37 a WPHG inzwischen nur noch in Ausnahmefällen möglich sein.
Das Urteil enthält aber für viele andere Zertifikatsfälle und Depotverwaltungsfälle durch Banken einen interessanten Unterfall der Falschberatung.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de

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„Wenn man Recht hat und niemand widerspricht,
ist das in Ordnung.
Aber was ist, wenn man Unrecht hat?“
                                                                     (Konfuzius)


Was sind Zertifikate?
"Zertifikate sind Anleihen bzw. Inhaberschuldverschreibungen oder einfach ausgedrückt
Darlehen, deren Rückzahlung, gleich einer Wette, von ungewissen zukünftigen Umständen
abhängig ist" (BGH Urteil vom 27.09.2011).
Wußten Sie das vor der Zeichnung?

Käufer von Lehman Zertifikaten sollten Mut zur Klage gegen die Bank haben:
Lehman Brothers Zertifikate Anleger sollten spätestens jetzt handeln, da die Ansprüche gegen Banken zu verjähren drohen. Auch nach Verjährung von Schadenersatzansprüchen bestehen weitere Ansprüche gegen die Beraterbank. Das Handelsblatt rät Anlegern von Lehman Zertifikaten nun umgehend zu handeln und ihre Ansprüche bei den Banken geltend zu machen.

Zahlreiche erfolgreiche Klagen und gerichtliche Vergleiche in Sachen Lehman Brothers:
Im September 2008 hat Lehman Brothers Insolvent angemeldet und zahlreiche Anleger haben ihr eingezahltes Geld verloren. Verkauft wurden die Zertifikate oft von der Citibank (heute Targo Bank), der Dresdner Bank (heute Commerzbank), Sparkassen und der Postbank. Zahlreiche Gerichte haben Anlegern von Lehman Zertifikaten bereits Schadensersatz zugesprochen aber auch Klagen abgewiesen. Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte konnte aussergerichtlich und gerichtlich zahlreiche angemessene Zahlungsvergleiche mit den BAnken schließen und auch mehrere erfolgreiche Urteile erstreiten. Anleger von Lehman Zertifikaten wurden oft nicht über die komplexe Struktur und die Risiken der Zertifikate aufgeklärt. Anleger können daher Schadensersatzansprüche zustehen, die Sie nicht einfach verjähren lassen sollten.

Kurze Verjährung (3 Jahre ab Kauf) bei Zertifikaten und Hemmung durch den Ombudsmann:
Zu achten ist auf die kurze Verjährung der Ansprüche, die nach 3 Jahren nach dem Kauf der Lehman Zertifikate droht. Jedoch kann die Verjährung durch ein kostenfreiesSchlichtungsverfahren beim Ombudsmann der Banken bis zu 6 Monaten nach Schlichtungsspruch gehemmt werden. Ist auch diese Frist abgelaufen muss und sollte nach Prüfung der Erfolgsaussichten geklagt werden.

Auch nach der Verjährung lohnt sich die Prüfung der Ansprüche und ggf. die Klageeinreichung:
Sind Schadenersatzansprüche im Einzelfall schon verjährt, lohnt sich die Prüfung ob nicht ausserdem Ansprüche gegen die Bank bestehen, die nicht der Verjährung des § 37a WpHG unterliegen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Kick-Backs (Provisionen) verschwiegen wurden, der Berater später noch eine Halteempfehlung anbgegeben hat oder die Lehman Zertifikate telefonisch erworben worden sind. In lezterem Fall kann bei einer fehlenden Aufklärung über das Widerrufsrecht der Kauf auch heute noch widerrufen werden.

Erstberatung:

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das
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Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan 
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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10437 Berlin

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