Nach einer Pressemitteilungen von Focus online hat ein Lehman-Anleger aus Bielefeld hat von der Targobank Schadenersatz für falsche Beratung erstritten.
Einen Monat vor der Pleite im Spätsommer 2008 habe die Bank bei einem Depotcheck den Anleger nicht von den negativen Presseberichten zur Lage der US-Investmentbank Lehman Brothers informiert, urteilte das Landgericht Bielefeld. Die Targobank (früher Citibank) habe das Urteil akzeptiert und einen Teil der Summe, nämlich 12.800 Euro überwiesen, teilte der Anwalt des Klägers am Mittwoch mit. Insgesamt hatte der Kläger auf Anraten der Bank rund 18.000 Euro in Lehman-Zertifikaten angelegt. Nach Angaben des Gerichts stammt die Entscheidung (Az.: 7 O 315/10) aus dem Februar.
Urteil gegen Targobank: Haftung für Falschberatung zu Lehman-Zertifikaten
Ein Anleger, der in Lehman-Zertifikate investiert hatte, erreichte vor Gericht die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Targobank (früher Citibank) wegen Falschberatung. Die Targobank muss nun dem Anleger eines Teil des Schadens i.H.v. 12.8000 Euro zahlen (LG Bielefeld, Az.: 7 O 315/10).
Trotz Kenntnis von Liquiditätsproblemen der Lehman Bank empfahlen die Berater die Lehman-Zertifikate
Dem Anleger wurde von der Targobank noch einen Monat vor dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers geraten in Lehman Zertifikate zu investieren. Die Berater unterließen es den Anleger darüber aufzuklären, dass nach damaligen Presseberichten eine Pleite der Lehman-Bank befürchtet wurde und der Anleger dann seine gesamte Investition verlieren würde. Trotz Kenntnis über Liquiditätsprobleme der Lehman Bank erklärten die Berater dem Anleger, dass die Lehman-Zertifikate für die Altersvorsorge und den Immobilienerwerb geeignet seien.
Trotz Depotchecks kein Abraten von Lehman-Zertifikate
Die Targobank veranlasste noch im August 2008 einen sogenannter „Depotcheck". Hiermit wollte die Bank herauszufinden, ob der Anleger seine Wertpapiere weiter halten oder durch neue ersetzen sollte. Trotz zahlreicher schlechter Pressemeldungen erklärte die Bank dem Anleger, dass keine Änderungen notwendig seien. Das Gericht erklärt hierzu, dass sich die Targobank durch ihre Depotchecks ihren Kunden gegenüber so darstellt, als ob sie die aktuelle Lage genau einschätzen kann. Das Gericht war der Meinung, dass die Bank die aktuellen Nachrichten der Wirtschaftspresse auswerten und ihren Kunden die Ergebnisse ihrer Auswertungen mitteilen müsse. Aus diesem Grund muss die Targobank ihrem Kunden jetzt den Betrag zahlen, den die Papiere im August 2008 bei einem Verkauf erbracht hätten.
Pflicht zum Hinweis auf Pressemitteilungen und Warnungen bei Depotcheck der Targobank:
Das Gericht stellte fest, dass sich die Targobank mit ihren „Depotchecks“ als kompetente und die aktuelle Lage einschätzende Bank gegenüber ihrem Kunden dargestellt habe.
Justus rät:
Das Urteil zeigt, das es bei Falschberatung durch Banken sehr wohl auch auch für Lehman Brothers Anleger Chancen auf Durchsetzung von Schandenersatzansprüchen gibt. Allerdings dürfte die Durchsetzung aufgrund des anlegerfeindlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der kurzen Verjährung des § 37 a WPHG inzwischen nur noch in Ausnahmefällen möglich sein.
Das Urteil enthält aber für viele andere Zertifikatsfälle und Depotverwaltungsfälle durch Banken einen interessanten Unterfall der Falschberatung.
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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