Celler Richter entschieden: Bank Prospekt für Lehman Brothers Alpha-Express II Zertifikate fehlerhaft – Targobank verurteilt
Das Oberlandesgericht Celle erklärte das Bank Prospekt der Targo Bank für Lehman Brothers Alpha Express II-Zertifikate für fehlerhaft.
Kursentwicklung im Vergleich
Zahlungen sollten Käufer des Lehman-Zertifikats erhalten, wenn sich der Divdax-Kursindex ab einem festen Starttermin bis zu einem bestimmten Stichtag nicht viel schlechter entwickelt als der Dax. Im Prospekt der Targo Bank wurde erläutert, dass davon ausgegangen wird, dass sich Kurse ertragreicher Unternehmen im Normalfall besser entwickeln als Kurse durchschnittlicher Unternehmen. Laut des Prospektes sollte der Divdaxindex aus 15 Unternehmen des Dax bestehen, die ihren Aktionären die höchsten Ausschüttungen zukommen lassen und somit wirtschaftlich starke Unternehmen darstellen.
Divdaxindex hatte von Anfang keine Chance im Vergleich zum Dax zu bestehen
Diese Spekulation verriet jedoch nicht, dass der Divdax-Kursindex von vorneherein keine Chance hatte im Vergleich zum Dax zu bestehen. Der Divdax stellt allein auf den Aktienkurs der 15 Unternehmen im Index ab, während der Dax hingegen auch Dividenden berücksichtigt. Auch ohne des Zusammenbruches der Lehman Bank hätten die Anleger keine Gewinne erzielt.
Schadensersatzanspruch für Anleger
Das Oberlandesgericht Celle stellte fest, dass die Anlageberater der Targobank den Kunden die Unterschiede bei der Ermittlung der Indizes genau erläutern müssen. Ansonsten kann ein Anleger das Risiko nicht einschätzen. Des Weiteren hätte die Bank nachweisen müssen, dass die Berater das fehlerhafte Prospekt in der Beratung aufgedeckt haben und die Fehler korrigiert haben. Diesen Beweis konnte die Targo Bank nicht erbringen. Das Fehlverhalten der Anlageberater wird der Targo Bank zugerechnet.
Justus rät:
Kunden der Targo Bank, die in Alpha-Express II Zertifikate investiert haben, sollten umgehend einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aussuchen, um ihre Schadensersatzansprüche gegenüber der Targo Bank prüfen zu lassen. Hierbei sind jeweils die Verjährungsfirsten genau zu beachten.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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