Bundesverfassungsgericht: Hoffnung für Lehman Brother -Anleger?

Bundesverfassungsgericht: Hoffnung für Lehman-Anleger

Die beiden Lehman-Anleger, die am 27. September 2011 vor dem Bundesgerichtshof mit ihren Schadensersatzklagen gescheitert waren (Az XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10), sind im Dezember 2011 vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Es besteht demnach noch Hoffnung, dass die Geschädigten mit ihren Forderungen gegen die Hamburger Sparkasse (HASPA) durchdringen. Die HASPA hatte den beiden Anlegern Zertifikate der Pleite-Bank Lehman Brothers vermittelt.

Erstes Lehman-Urteil des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte im September 2011, dass die Anleger nicht fehlerhaft von den Mitarbeitern der HASPA beraten worden seien. Damit habe die Sparkasse ihre Beratungspflichten nicht verletzt und sei nicht zur Rückzahlung des durch den Zertifikatskauf weitgehend verlorenen Geldes verpflichtet.

In Bezug auf das Emittentenrisiko hielt der Bundesgerichtshof an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach über die grundsätzliche Gefahr des Totalverlustes bei einer Inhaberschuldverschreibung (abstraktes Emittentenrisiko) aufzuklären sei.

Jedoch hatte der BGH im konkreten Fall festgestellt, dass der Anleger beim Kauf der streitgegenständlichen Lehman-Zertifikate nicht über das abstrakte Emittentenrisiko hätte aufgeklärt werden müssen, weil er darüber bereits bei einem früheren Kauf ähnlich strukturierter Papiere aufgeklärt worden sei und somit für alle Zukunft Kenntnis gehabt hätte.

Ferner hielt der BGH die Lehman-Pleite im Zeitraum des Verkaufs der Zertifikate zwischen Dezember 2006 und September 2007 nicht für vorhersehbar, weshalb die beratende Bank nicht zusätzlich auch über ein konkretes Insolvenzrisiko der Lehman Brothers Bank (konkretes Emittentenrisiko) hätte aufklären müssen.
Zu Gunsten der Anleger hatte der Bundesgerichtshof festgestellt, dass diese auch über die Funktionsweise des jeweiligen Produkts aufgeklärt werden müssten, was er in den entschiedenen Fällen für gegeben erachtete.

Über die Gewinnmarge hätte die Bank jedoch nicht aufklären müssen, da es sich bei dem Verkauf des streitgegenständlichen Produktes um ein Eigengeschäft (Festpreisgeschäft) der Bank gehandelt haben soll, so die Bundesrichter. Auch darüber, dass die verkauften Zertifikate nicht durch den Einlagensicherungsfonds geschützt waren, hätte nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht aufklärt werden müssen.

Hoffnung für ähnlich gelagerte Fälle

Mit den nun eingereichten Verfassungsbeschwerden besteht auch für ähnlich gelagerte Fälle wieder Hoffnung. Denn, sollte das Bundesverfassungsgericht bezüglich einzelner tragender Begründungen im Urteil des Bundesgerichtshofs zu der Ansicht kommen, dass diese Begründungen willkürlich sind, würden die Verfassungsrichter das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. September 2011 schon aus diesem Grund aufheben. An die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wären alle anderen Gerichte gebunden.

Autor: Robert Züblin, Rechtsreferendar

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„Wenn man Recht hat und niemand widerspricht,
ist das in Ordnung.
Aber was ist, wenn man Unrecht hat?“
                                                                     (Konfuzius)


Was sind Zertifikate?
"Zertifikate sind Anleihen bzw. Inhaberschuldverschreibungen oder einfach ausgedrückt
Darlehen, deren Rückzahlung, gleich einer Wette, von ungewissen zukünftigen Umständen
abhängig ist" (BGH Urteil vom 27.09.2011).
Wußten Sie das vor der Zeichnung?

Käufer von Lehman Zertifikaten sollten Mut zur Klage gegen die Bank haben:
Lehman Brothers Zertifikate Anleger sollten spätestens jetzt handeln, da die Ansprüche gegen Banken zu verjähren drohen. Auch nach Verjährung von Schadenersatzansprüchen bestehen weitere Ansprüche gegen die Beraterbank. Das Handelsblatt rät Anlegern von Lehman Zertifikaten nun umgehend zu handeln und ihre Ansprüche bei den Banken geltend zu machen.

Zahlreiche erfolgreiche Klagen und gerichtliche Vergleiche in Sachen Lehman Brothers:
Im September 2008 hat Lehman Brothers Insolvent angemeldet und zahlreiche Anleger haben ihr eingezahltes Geld verloren. Verkauft wurden die Zertifikate oft von der Citibank (heute Targo Bank), der Dresdner Bank (heute Commerzbank), Sparkassen und der Postbank. Zahlreiche Gerichte haben Anlegern von Lehman Zertifikaten bereits Schadensersatz zugesprochen aber auch Klagen abgewiesen. Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte konnte aussergerichtlich und gerichtlich zahlreiche angemessene Zahlungsvergleiche mit den BAnken schließen und auch mehrere erfolgreiche Urteile erstreiten. Anleger von Lehman Zertifikaten wurden oft nicht über die komplexe Struktur und die Risiken der Zertifikate aufgeklärt. Anleger können daher Schadensersatzansprüche zustehen, die Sie nicht einfach verjähren lassen sollten.

Kurze Verjährung (3 Jahre ab Kauf) bei Zertifikaten und Hemmung durch den Ombudsmann:
Zu achten ist auf die kurze Verjährung der Ansprüche, die nach 3 Jahren nach dem Kauf der Lehman Zertifikate droht. Jedoch kann die Verjährung durch ein kostenfreiesSchlichtungsverfahren beim Ombudsmann der Banken bis zu 6 Monaten nach Schlichtungsspruch gehemmt werden. Ist auch diese Frist abgelaufen muss und sollte nach Prüfung der Erfolgsaussichten geklagt werden.

Auch nach der Verjährung lohnt sich die Prüfung der Ansprüche und ggf. die Klageeinreichung:
Sind Schadenersatzansprüche im Einzelfall schon verjährt, lohnt sich die Prüfung ob nicht ausserdem Ansprüche gegen die Bank bestehen, die nicht der Verjährung des § 37a WpHG unterliegen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Kick-Backs (Provisionen) verschwiegen wurden, der Berater später noch eine Halteempfehlung anbgegeben hat oder die Lehman Zertifikate telefonisch erworben worden sind. In lezterem Fall kann bei einer fehlenden Aufklärung über das Widerrufsrecht der Kauf auch heute noch widerrufen werden.

Erstberatung:

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das
Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan 
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56