Lehman Brothers – Commerzbank vor LG Chemnitz zu Schadensersatz verurteilt

Lehman Brothers – Commerzbank zu Schadensersatz verurteilt

Erneut erging ein erfreuliches Urteil für eine Anlegerin gegen die Commerzbank in Sachen Lehman Brothers. Das Landgericht Chemnitz verurteilte hierbei die Commerzbank zu Schadensersatz, da eine Mitarbeiterin der Commerzbank die Klägerin offenkundig falsch beraten hat. Das Hauptaugenmerk der Entscheidung lag vor allem darauf, dass das Gericht anführte, dass ein Berater, welcher ein „finanztechnisches Vokabular“ verwendet, nicht damit rechnen kann, dass der Anleger die Tragweite dessen zwangsläufig versteht.
Im vorliegenden Fall erwarb die Klägerin in den Jahren 2006-2007 sechs Lehman Brothers Zertifikate. Im Vordergrund der Anlageberatung stand vor allem, dass die Klägerin sich eine sichere Anlageform wünschte und ihre Risikobereitschaft ursprünglich als niedrig eingestuft wurde. Dennoch empfahl die Anlageberaterin der Klägerin die Zertifikate, obwohl es sich bei diesen keineswegs um sichere Anlagen handelt.
Bei den Zertifikaten wird nämlich die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals keinesfalls garantiert. Die Papiere bezogen sich auf Aktienindizes, die bestimmte Kursschwellen nicht berühren oder unterschreiten duften, um 100 % des eingezahlten Kapitals zurückgezahlt zu erhalten. Aufgrund der Finanzmarktkrise kam es bei den Papieren der Klägerin zur Unterschreitung dieser Kursschwellen und damit zu erheblichen Verlusten.

Schadensersatz aufgrund von Falschberatung
Das LG verurteilte die Commerzbank, da sie der Auffassung der Klägerin folgte, dass diese falsch beraten worden sei. Erstaunlich in dem vorliegenden Fall ist, dass sogar die zuständige Anlageberaterin zugegeben hat, dass eine hinreichende Aufklärung nicht erfolgt sei.
Das Gericht wies vor allem darauf hin, dass ein Berater einer Bank, wenn er sich bei seiner Aufklärung eines sogenannten „finanztechnischen Vokabulars“ bedient, er nicht damit rechnen kann, dass der Anleger dies versteht. Dies bedeutet, dass der Berater dem Anleger mit einfachen und verständlichen Worten die Funktion und Risiken einer empfohlenen Kapitalanlage erläutern muss und sich zudem auch vergewissern muss, dass der Anleger seine Erklärungen richtig verstanden hat.

Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte konnte eine Vielzahl erfolgreicher Urteile sowie angemessener Vergleich in Streitigkeiten gegen die Commerzbank und Targobank erstreiten.

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Lehman Brothers


„Wenn man Recht hat und niemand widerspricht,
ist das in Ordnung.
Aber was ist, wenn man Unrecht hat?“
                                                                     (Konfuzius)


Was sind Zertifikate?
"Zertifikate sind Anleihen bzw. Inhaberschuldverschreibungen oder einfach ausgedrückt
Darlehen, deren Rückzahlung, gleich einer Wette, von ungewissen zukünftigen Umständen
abhängig ist" (BGH Urteil vom 27.09.2011).
Wußten Sie das vor der Zeichnung?

Käufer von Lehman Zertifikaten sollten Mut zur Klage gegen die Bank haben:
Lehman Brothers Zertifikate Anleger sollten spätestens jetzt handeln, da die Ansprüche gegen Banken zu verjähren drohen. Auch nach Verjährung von Schadenersatzansprüchen bestehen weitere Ansprüche gegen die Beraterbank. Das Handelsblatt rät Anlegern von Lehman Zertifikaten nun umgehend zu handeln und ihre Ansprüche bei den Banken geltend zu machen.

Zahlreiche erfolgreiche Klagen und gerichtliche Vergleiche in Sachen Lehman Brothers:
Im September 2008 hat Lehman Brothers Insolvent angemeldet und zahlreiche Anleger haben ihr eingezahltes Geld verloren. Verkauft wurden die Zertifikate oft von der Citibank (heute Targo Bank), der Dresdner Bank (heute Commerzbank), Sparkassen und der Postbank. Zahlreiche Gerichte haben Anlegern von Lehman Zertifikaten bereits Schadensersatz zugesprochen aber auch Klagen abgewiesen. Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte konnte aussergerichtlich und gerichtlich zahlreiche angemessene Zahlungsvergleiche mit den BAnken schließen und auch mehrere erfolgreiche Urteile erstreiten. Anleger von Lehman Zertifikaten wurden oft nicht über die komplexe Struktur und die Risiken der Zertifikate aufgeklärt. Anleger können daher Schadensersatzansprüche zustehen, die Sie nicht einfach verjähren lassen sollten.

Kurze Verjährung (3 Jahre ab Kauf) bei Zertifikaten und Hemmung durch den Ombudsmann:
Zu achten ist auf die kurze Verjährung der Ansprüche, die nach 3 Jahren nach dem Kauf der Lehman Zertifikate droht. Jedoch kann die Verjährung durch ein kostenfreiesSchlichtungsverfahren beim Ombudsmann der Banken bis zu 6 Monaten nach Schlichtungsspruch gehemmt werden. Ist auch diese Frist abgelaufen muss und sollte nach Prüfung der Erfolgsaussichten geklagt werden.

Auch nach der Verjährung lohnt sich die Prüfung der Ansprüche und ggf. die Klageeinreichung:
Sind Schadenersatzansprüche im Einzelfall schon verjährt, lohnt sich die Prüfung ob nicht ausserdem Ansprüche gegen die Bank bestehen, die nicht der Verjährung des § 37a WpHG unterliegen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Kick-Backs (Provisionen) verschwiegen wurden, der Berater später noch eine Halteempfehlung anbgegeben hat oder die Lehman Zertifikate telefonisch erworben worden sind. In lezterem Fall kann bei einer fehlenden Aufklärung über das Widerrufsrecht der Kauf auch heute noch widerrufen werden.

Erstberatung:

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das
Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan 
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56