Lehman Brothers – Commerzbank zu Schadensersatz verurteilt
Erneut erging ein erfreuliches Urteil für eine Anlegerin gegen die Commerzbank in Sachen Lehman Brothers. Das Landgericht Chemnitz verurteilte hierbei die Commerzbank zu Schadensersatz, da eine Mitarbeiterin der Commerzbank die Klägerin offenkundig falsch beraten hat. Das Hauptaugenmerk der Entscheidung lag vor allem darauf, dass das Gericht anführte, dass ein Berater, welcher ein „finanztechnisches Vokabular“ verwendet, nicht damit rechnen kann, dass der Anleger die Tragweite dessen zwangsläufig versteht.
Im vorliegenden Fall erwarb die Klägerin in den Jahren 2006-2007 sechs Lehman Brothers Zertifikate. Im Vordergrund der Anlageberatung stand vor allem, dass die Klägerin sich eine sichere Anlageform wünschte und ihre Risikobereitschaft ursprünglich als niedrig eingestuft wurde. Dennoch empfahl die Anlageberaterin der Klägerin die Zertifikate, obwohl es sich bei diesen keineswegs um sichere Anlagen handelt.
Bei den Zertifikaten wird nämlich die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals keinesfalls garantiert. Die Papiere bezogen sich auf Aktienindizes, die bestimmte Kursschwellen nicht berühren oder unterschreiten duften, um 100 % des eingezahlten Kapitals zurückgezahlt zu erhalten. Aufgrund der Finanzmarktkrise kam es bei den Papieren der Klägerin zur Unterschreitung dieser Kursschwellen und damit zu erheblichen Verlusten.
Schadensersatz aufgrund von Falschberatung
Das LG verurteilte die Commerzbank, da sie der Auffassung der Klägerin folgte, dass diese falsch beraten worden sei. Erstaunlich in dem vorliegenden Fall ist, dass sogar die zuständige Anlageberaterin zugegeben hat, dass eine hinreichende Aufklärung nicht erfolgt sei.
Das Gericht wies vor allem darauf hin, dass ein Berater einer Bank, wenn er sich bei seiner Aufklärung eines sogenannten „finanztechnischen Vokabulars“ bedient, er nicht damit rechnen kann, dass der Anleger dies versteht. Dies bedeutet, dass der Berater dem Anleger mit einfachen und verständlichen Worten die Funktion und Risiken einer empfohlenen Kapitalanlage erläutern muss und sich zudem auch vergewissern muss, dass der Anleger seine Erklärungen richtig verstanden hat.
Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte konnte eine Vielzahl erfolgreicher Urteile sowie angemessener Vergleich in Streitigkeiten gegen die Commerzbank und Targobank erstreiten.


