Der Bundesgerichtshof hat Schadensersatzklagen von Anlegern der Pleite-Bank Lehman Brothers abgewiesen.
Am 27.09.2011 entschied der Bundesgerichtshof nunmehr in zwei Verfahren (Az XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10) über Klagen von Anlegern, die Lehman Zertifikate durch die Hamburger Sparkasse (HASPA) vermittelt erhielten.
Die Anleger seien beim Kauf von Zertifikaten nicht unzureichend oder falsch beraten worden, entschied der BGH in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Die beklagte Sparkasse habe ihre Beratungspflichten nicht verletzt. Die Karlsruher Richter wiesen Revisionen der beiden Kläger zurück, die bereits vor dem Oberlandesgericht Hamburg gescheitert waren.
mehr zu dem ersten BGH Urteil von 40 anhängigen Verfahren finden Sie in dem aktuellen Artikel des Handelsblatts.
Justus Kommentar zu dem ersten Lehman- Urteil des BGH:
Das Urteil des Bundesgerichthofes ist eine Einzelfallentscheidung und hat wenig Auswirkung auf andere anhängige Schadenersatzklagen gegen Lehman-Zertifikate vertreibende Banken.
Lediglich die Rechtsfrage, ob Gewinnmargen bei einem Eigengeschäft (Festpreisgeschäft) der Bank aufklärungsbedürftig sind, hat der Bundesgerichtshof mit Wirkung für Parallelfälle verneint.
Hinsichtlich des Emittentenrisikos stellt der Bundesgerichtshof in diesen Entscheidungen nochmals ausdrücklich klar, dass über das abstrakte Emittentenrisiko, nämlich die Gefahr eines Totalverlustes bei einer Inhaberschuldverschreibung, aufzuklären ist. Festgestellt hat der Bundesgerichtshof auch, dass der Anleger ausreichend über die Funktionsweise des Produkts aufgeklärt werden muss.
Dem BGH liegen weitere 40 Fälle mit unterschiedlichen Fallkonstellationen vor, die auf ihre Bearbeitung warten. Die Ausgänge der Verfahren hängen in jedem Fall von den Umständen des Einzelfalls ab, so das Gericht. Das BGH-Urteil zu Ersatzansprüchen von Lehman-Anlegern betreffe zunächst nur die beiden entschiedenen Fälle. „Unterschiedliche Banken haben mit unterschiedlichen Beratern auf unterschiedlichem Wege unterschiedliche Lehman-Zertifikate vermittelt. Demnach können nach den Umständen des Einzelfalls auch unterschiedliche Ergebnisse herauskommen“, betonte der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers.
Es ist somit weiterhin im Einzelfall eine Falschberatung darzulegen und nachzuweisen, was der Kanzlei Justus Rechtsanwälte in zahlreichen Klageverfahren bereits gelungen ist.