Lehman Brothers: BGH – Anleger scheitern in Karlsruhe

Der Bundesgerichtshof hat Schadensersatzklagen von Anlegern der Pleite-Bank Lehman Brothers abgewiesen.
Am 27.09.2011 entschied der Bundesgerichtshof nunmehr in zwei Verfahren (Az XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10) über Klagen von Anlegern, die Lehman Zertifikate durch die Hamburger Sparkasse (HASPA) vermittelt erhielten.
Die Anleger seien beim Kauf von Zertifikaten nicht unzureichend oder falsch beraten worden, entschied der BGH in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Die beklagte Sparkasse habe ihre Beratungspflichten nicht verletzt. Die Karlsruher Richter wiesen Revisionen der beiden Kläger zurück, die bereits vor dem Oberlandesgericht Hamburg gescheitert waren.

mehr zu dem ersten BGH Urteil von 40 anhängigen Verfahren finden Sie in dem aktuellen Artikel des Handelsblatts. 

Justus Kommentar zu dem ersten Lehman- Urteil des BGH:

Das Urteil des Bundesgerichthofes ist eine Einzelfallentscheidung und hat wenig Auswirkung auf andere anhängige Schadenersatzklagen gegen Lehman-Zertifikate vertreibende Banken.

Lediglich die Rechtsfrage, ob Gewinnmargen bei einem Eigengeschäft (Festpreisgeschäft) der Bank aufklärungsbedürftig sind, hat der Bundesgerichtshof mit Wirkung für Parallelfälle verneint.

Hinsichtlich des Emittentenrisikos stellt der Bundesgerichtshof in diesen Entscheidungen nochmals ausdrücklich klar, dass über das abstrakte Emittentenrisiko, nämlich die Gefahr eines Totalverlustes bei einer Inhaberschuldverschreibung, aufzuklären ist. Festgestellt hat der Bundesgerichtshof auch, dass der Anleger ausreichend über die Funktionsweise des Produkts aufgeklärt werden muss.

Dem BGH liegen weitere 40 Fälle mit unterschiedlichen Fallkonstellationen vor, die auf ihre Bearbeitung warten. Die Ausgänge der Verfahren hängen in jedem Fall von den Umständen des Einzelfalls ab, so das Gericht. Das BGH-Urteil zu Ersatzansprüchen von Lehman-Anlegern betreffe zunächst nur die beiden entschiedenen Fälle. „Unterschiedliche Banken haben mit unterschiedlichen Beratern auf unterschiedlichem Wege unterschiedliche Lehman-Zertifikate vermittelt. Demnach können nach den Umständen des Einzelfalls auch unterschiedliche Ergebnisse herauskommen“, betonte der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers.

Es ist somit weiterhin im Einzelfall eine Falschberatung darzulegen und nachzuweisen, was der Kanzlei Justus Rechtsanwälte in zahlreichen Klageverfahren bereits gelungen ist.  

Please follow and like us:

Mehr zum Thema

LEHMAN BROTHERS ZERTIFIKATE61

Lehman Brothers


„Wenn man Recht hat und niemand widerspricht,
ist das in Ordnung.
Aber was ist, wenn man Unrecht hat?“
                                                                     (Konfuzius)


Was sind Zertifikate?
"Zertifikate sind Anleihen bzw. Inhaberschuldverschreibungen oder einfach ausgedrückt
Darlehen, deren Rückzahlung, gleich einer Wette, von ungewissen zukünftigen Umständen
abhängig ist" (BGH Urteil vom 27.09.2011).
Wußten Sie das vor der Zeichnung?

Käufer von Lehman Zertifikaten sollten Mut zur Klage gegen die Bank haben:
Lehman Brothers Zertifikate Anleger sollten spätestens jetzt handeln, da die Ansprüche gegen Banken zu verjähren drohen. Auch nach Verjährung von Schadenersatzansprüchen bestehen weitere Ansprüche gegen die Beraterbank. Das Handelsblatt rät Anlegern von Lehman Zertifikaten nun umgehend zu handeln und ihre Ansprüche bei den Banken geltend zu machen.

Zahlreiche erfolgreiche Klagen und gerichtliche Vergleiche in Sachen Lehman Brothers:
Im September 2008 hat Lehman Brothers Insolvent angemeldet und zahlreiche Anleger haben ihr eingezahltes Geld verloren. Verkauft wurden die Zertifikate oft von der Citibank (heute Targo Bank), der Dresdner Bank (heute Commerzbank), Sparkassen und der Postbank. Zahlreiche Gerichte haben Anlegern von Lehman Zertifikaten bereits Schadensersatz zugesprochen aber auch Klagen abgewiesen. Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte konnte aussergerichtlich und gerichtlich zahlreiche angemessene Zahlungsvergleiche mit den BAnken schließen und auch mehrere erfolgreiche Urteile erstreiten. Anleger von Lehman Zertifikaten wurden oft nicht über die komplexe Struktur und die Risiken der Zertifikate aufgeklärt. Anleger können daher Schadensersatzansprüche zustehen, die Sie nicht einfach verjähren lassen sollten.

Kurze Verjährung (3 Jahre ab Kauf) bei Zertifikaten und Hemmung durch den Ombudsmann:
Zu achten ist auf die kurze Verjährung der Ansprüche, die nach 3 Jahren nach dem Kauf der Lehman Zertifikate droht. Jedoch kann die Verjährung durch ein kostenfreiesSchlichtungsverfahren beim Ombudsmann der Banken bis zu 6 Monaten nach Schlichtungsspruch gehemmt werden. Ist auch diese Frist abgelaufen muss und sollte nach Prüfung der Erfolgsaussichten geklagt werden.

Auch nach der Verjährung lohnt sich die Prüfung der Ansprüche und ggf. die Klageeinreichung:
Sind Schadenersatzansprüche im Einzelfall schon verjährt, lohnt sich die Prüfung ob nicht ausserdem Ansprüche gegen die Bank bestehen, die nicht der Verjährung des § 37a WpHG unterliegen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Kick-Backs (Provisionen) verschwiegen wurden, der Berater später noch eine Halteempfehlung anbgegeben hat oder die Lehman Zertifikate telefonisch erworben worden sind. In lezterem Fall kann bei einer fehlenden Aufklärung über das Widerrufsrecht der Kauf auch heute noch widerrufen werden.

Erstberatung:

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das
Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan 
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56