Nachrangdarlehen
Nachrangige Darlehen oder Nachrangdarlehen gehören bei Unternehmen zum Mezzanine-Kapital und sind Finanzinstrumente, die im Falle der Liquidation oder Insolvenz im Rang hinter andere Forderungen gegen das schuldende Unternehmen zurücktreten.
D.h., die Rückzahlung des Nachrangdarlehens erfolgt erst, nachdem alle anderen (nicht nachrangigen) Gläubiger (z.B. Lieferanten, Banken) in voller Höhe ausbezahlt wurden.
Nachrangige Darlehen stehen jedoch im Rang vor dem Eigenkapital, d.h., bevor im Falle einer Insolvenz die Eigentümer Geld zurück erhalten, müssen alle nachrangigen Darlehen in voller Höhe bedient werden.
Das damit verbundene höhere Risiko der nachrangigen Darlehen wird dem Darlehensgeber in der Regel durch einen gegenüber „normalen“ Krediten höheren Zins oder eine zusätzliche Gewinnbeteiligung vergütet.


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