FlexLife Capital AG – Beraterin zum Schadensersatz verurteilt
Die Beraterin hatte einem Kunden empfohlen, seine Lebensversicherung an die FlexLife Capital AG zu verkaufen. Wobei sie nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärte, die sich aus einem Verkauf ihrer Lebensversicherungen an die FlexLife Capital AG ergeben können. Das Landgericht Landshut sah nach Presseberichten hierin einen Beratungsfehler der Schadensersatzansprüche des Kunden begründet. Der zu leistende Schadensersatz beläuft sich der Höhe nach auf den Betrag des Rückkaufswerts der Lebensversicherung.
FlexiLife Capital AG insolvent: SchE gegen Berater möglich
Betroffene Kunden, die bei dem Verkauf ihrer Versicherungen ebenfalls beraten wurden, ist anzuraten von einem Anwalt prüfen zu lassen, ob ihnen gleichartige Ansprüche gegen das Beratungsunternehmen zu stehen. Ein solches Vorgehen gegen den Berater erweist sich gerade vor dem Hintergrund, das über das Vermögen der FlexLife Capital AG bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und Ansprüche gegen die Gesellschaft demnach wohl weitestgehend wertlos sind, als sinnvoll und erfolgsversprechend.
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