Lesen Sie hier alles zum Widerruf/Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung
Lebensversicherungen:
Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert.
Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden.
Risikolebensversicherung:
Bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall der versicherten Person die Lebensversi-cherungssumme an den Bezugsberechtigten gezahlt. So können sich z.B. Familien wirtschaftlich für den Fall absichern, dass der Hauptverdiener stirbt. Diese Form dient generell der wirtschaftlichen Absicherung von Hinterbliebenen.
Kapitallebensversicherung:
Die Kapitallebensversicherung dient der Altervorsorge, sofern der Versicherte das Vertragsende erlebt. Bei Eintritt des vereinbarten Zeitpunktes erhält der Bezugsberechtigte entweder einmalig eine größere Summe oder monatliche Auszahlung als eine lebenslange Rente.
Häufig werden diesen beiden Arten von Lebensversicherungen auch kombiniert.
Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht:
Immer wiederkehrende Streitpunkte sind die Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung oder der Rücktritt vom Versicherungsvertrag. In diesen Fällen beschuldigt das Versicherungsunternehmen den Versicherungsnehmer regelmäßig die vorvertraglichen Anzeigepflicht verletzt zu haben, indem der Versicherungsnehmer nicht über eventuelle Vorerkrankungen aufgeklärt habe, nach denen bei Abschluss des Vertrags gefragt wurde.
In vielen Fällen kann jedoch erfolgreich sowohl gegen den Rücktritt als auch gegen die Anfechtung vorgegangen werden, insbesondere wenn die angeblich verschwiegenen Vorerkrankungen dem Vermittler im Antragsgespräch erzählt wurden.
Höhe des Rückkauswertes:
Zudem wird bei der Kapitallebensversicherung häufig über die Höhe des Rückkaufswertes bei einer vorzeitigen Kündigung oder Beitragsfreistellung einer Kapitallebensversicherung gestritten. Grund hierfür ist die Berechnungsmethode (Zillmerung) nach der der Wert eines L-bensversicherunngsvertrages ermittelt wird. Insbesondere in den Anfangsjahren ergeben sich hieraus äußerst geringe Rückkaufswerte.
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