Vor dem Amtsgericht Wolfratshausen wurde gegen den Mann aus einem Nachbarlandkreis am Mittwoch wegen Nötigung verhandelt.

Die Betroffene: Eine 24-Jahre junge Radfahrerin, die erst einmal einen Tag brauchte, um das Erlebte bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Es war im März 2017, als die Frau auf einer Trainingsrunde mit dem Rad auf einer Straße bei Linden (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) an einem Holzstapel Pause machen wollte, als in dem Moment auch ein junger Mann mit seinem Auto bei ihr anhielt und auf sie zuging. Zuerst stellte der Fremde eine unverfängliche Frage nach dem Weg. Doch dann fragte er, ob er ihren Sattel abschlecken dürfe. Obwohl die Studentin den Mann noch mit dem Arm wegdrücken wollte, schleckte dieser bereits am Sattel. „Dann hat er sich vorgebeugt und von vorne bis hinten den Sattel abgeschleckt“, berichtete sie.
Doch der Mann hatte noch nicht genug: „Lass mich noch mal schlecken“, soll er gesagt haben. Die junge Frau machte eine Abwehrbewegung mit dem linken Arm und fuhr weg. Dabei habe sie die ganze Zeit den Eindruck gehabt, dass der Angeklagte tatsächlich nur an ihrem Sattel lecken wollte – um sexuelle Handlungen sei es ihm nicht gegangen.
Ein paar Monate später – Mitte September – wurde die Radfahrerin wieder vom Angeklagten belästigt.
Mehrmals überholte der Mann sie mit dem Auto und hielt immer wieder an. Erst als die Frau auf eine für Auto gesperrte Straße einbog, konnte sie den Angeklagten abschütteln.
Der Amtsrichter stellte das Verfahren wegen Nötigung schließlich ein. Er verpflichtete den gelernten Maurer aber, 500 Euro an die Frau zu zahlen und ein Jahr lang keinen Kontakt zu der Studentin aufzunehmen.
Eine viel zu milde Strafe, finden wir.
Quelle: süddeutsche.de