Kitagebühren in Potsdam unwirksam?

Können Eltern in Potsdam die gezahlten Kitagebühren zurückverlangen?

Kitagebühren

Die Stadt Potsdam kassiert zu viel für Kitas.
Der Kita-Elternbeirat hat im Jugendhilfeausschuss am Donnerstagabend Recherchen präsentiert, wonach die Landeshauptstadt die Kitaplatz-Höchstsätze falsch berechnet hat und zu viel verlangt. Die Differenzen sind laut den Berechnungen der Eltern eklatant. Sie gehen davon aus, dass die Kita-Satzung überhaupt nicht wirksam ist.

Droht der Stadt Potsdam eine Klagewelle?

Nach einem Bericht der Märkischen Allgemeinen geht die Verwaltung von umlagefähigen Kosten von 49 Millionen Euro aus – die Eltern indes von nur 27 Millionen Euro. Diese Differenz schlage sich direkt auf die Elternbeiträge nieder. So liege laut Tabelle der Stadt Potsdam der Höchstsatz für einen Sechs-Stunden-Hortplatz pro Monat bei 222 Euro. Gemäß den Berechnungen der Eltern wären 179 Euro fällig, also monatlich 43 Euro weniger. Den Höchstsatz für einen 10-Stunden-Krippenplatz veranschlagt die Stadt mit 584 Euro, laut Eltern dürfte der aber bei nur 226 Euro liegen. Die Stadt verlangt demnach mehr als das Doppelte, nämlich 358 Euro pro Monat zu viel. Bewahrheiten sich diese Vorwürfe, droht der Landeshauptstadt eine Klagewelle – zumal die Eltern davon ausgehen, dass die Potsdamer Kita-Satzung nicht rechtskonform zustande gekommen und daher unwirksam ist.

Eine Arbeitsgruppe, der auch  Vertreter der Verwaltung angehören soll nun prüfen, ob die Satzung überhaupt rechtskonform ist. Am 30. November sollen bereits Ergebnisse vorliegen.

Awo klagt auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kitagebührensatzung

Inzwischen hat der Kita-Träger Arbeiterwohlfahrt (Awo) eine Klage gegen die Stadt beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht, wie einem Bericht des Tagesspiegel vom 12.10.2017 zu entnehmen ist. Demnach will die Awo die Satzung für nichtig erklären lassen. Die Festlegung der Beträge sei „vollkommen willkürlich“, inhaltlich nicht nachvollziehbar und intransparent, heißt es in der den PNN vorliegenden Klageschrift.

Insgesamt gibt es in der Stadt 119 privat betriebene Kitas und 13 weitere Betreuungsangebote, das alles kostet in diesem Jahr 105 Millionen Euro. 57 Millionen davon trägt die Stadt, 30 Millionen das Land, weitere 18 Millionen Euro kommen durch die Elternbeiträge zustande.

Ob die Klage Erfolg haben wird, werden wir berichten. Die Stadtverwaltung glaubt nicht an einen Erfolg der Klage, wohl aber die mit der Klage beauftragte Kanzlei.

Rückforderung von gezahlten Kitagebühren

Sollte die Satzung wegen offensichtlicher Berechnungsfehler oder mangels Rechtsgrundlage für nichtig erklärt werden, so können nach diesseitiger Auffassung die betroffenen Eltern zumindets die überhöhten Kitagebühren zurück verlangen. Denn eine Zahlung, die ohne Rechtsgrund geleistet wird, kann zurück gefordert werden.

Aktualisierung: OLG Urteil, Kitasatzung der Stadt Rathenow ist unwirksam!

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. 6 A 15.15) vom 06.10.2017 bezüglich der Kitasatzung der Stadt Rathenow könnten nun auch viele andere Kita-Gebührensatzungen im Land Brandenburg unwirksam sein. Lesen Sie mehr dazu hier und fordern Kitabeiträge zurück.

Kostenfreie Erstberatung:

Für unsere kostenfreie Ersteinschätzung und Anfrage bei ihrer Rechtsschutzversicherung füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus oder rufen uns an.

Rechtsanwältin Rahn ist selbst betroffen, führt schon etliche Verfahren auf Rückerstattung und berät Sie gern in Potsdam und Berlin zur Rückforderung von Kitagebühren oder Schadenersatzmöglichkeiten.

Ansprechpartner:
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Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Grit Rahn
Rechtsanwältin
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