KanAm Fonds 15, 16, 20 und 22 in Schwierigkeiten
Die KanAm Fonds 15, 16, 20 und 22 sind Immobilienfonds einer Münchner Fondsgesellschaft, die in den 90er Jahren in ein Einkaufs- und Unterhaltungskomplex, die Xanadu Mall in Nevada/ USA, investiert haben. Dieses Milliarden Dollar kostspielige Unterfangen wurde neben Anlegergeldern durch Bankkredite finanziert.
Nachdem die Kosten allerdings bereits im Jahr 2003 nicht mehr gedeckt werden konnten und das Projekt daher verkleinert werden musste, ging es von da an Berg ab für das Milliarden Projekt. Zwar wurde planmäßig 2005 mit dem Bau des Xanadu Centers begonnen, doch die Fertigstellung des Bauwerks, die ausweislich des Prospekt 2008 erfolgen sollte, steht zur Zeit auf der Kippe.
Grund für diese Schwierigkeiten liegt ausweislich der Pressemitteilungen nicht nur in den erheblichen Kosten des Projekts, sondern ist auf weitere schädigende Faktoren zurückzuführen. So sackte zum einen der Börsenkurs im Jahr 2006 derart ab, dass sich die Börsenlage auch auf das Xanadu Projekt negativ auswirkte. Auch die Insolvenz der Lehman Brothers Bank ging an den KanAm Fonds 15, 16, 20 und 22 nicht unbemerkt vorüber, da die US Bank eins der wichtigsten Kreditgeber des Projekts war. In Anbetracht dieser Lage haben die finanzierenden Banken seit dem 9. August 2010 nun die Kontrolle über das Projekt übernommen
Vor diesem Hintergrund ist es ausweislich der Pressemitteilungen zu befürchten, dass ein erheblicher Teil der Anlegergelder verloren gegangen ist. Anleger sollten daher von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Erfolgsausichten ihrer Schadensersatzansprüche überprüfen lassen. So kommen grundsätzlich Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht, wenn der Anlageberater gegen Aufklärungs- bzw. Beratungspflichten verstoßen hat, in dem er die Anleger über die mit der Anlage einhergehenden Risiken nicht vollständig aufgeklärt hat.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
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Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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