Neues Lehman Urteil: JUSTUS Rechtsanwälte erstreiten weiteres Lehman-Urteil des Landgerichts Berlin / Urteils-Verkündung Mitte Januar 2011

Nächstes erfolgreiches Lehman Brother – Urteil

Schadensersatzpflichtige Anlageempfehlung der Targobank (Citibank): Lehman Brothers „Topzins“- Zertifikat auf DJ Euro Stoxx 50

Die 38. Zivilkammer hat in der mündlichen Verhandlung vom 29. Dezember 2010 angekündigt, zu Gunsten einer von der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte vertretenen Klägerin die Targobank (vormals Citibank) wegen fehlerhafter Anlageberatung zum Schadensersatz zu verurteilen. Der Verkündungstermin wurde für Mitte Januar 2011 anberaumt (Az. 38 O 300/10).

Targobank/Citibank schuldet vollständige Rückabwicklung

Die Targobank muss der Klägerin danach neben dem Kaufpreis für die Zertifikate auch die Kosten der Rechtsverfolgung sowie die entgangenen Zinsen einer Festgeldanlage erstatten, die die Klägerin nach Überzeugung des Gerichts ohne die fehlerhafte Anlageempfehlung der Bank getätigt hätte.

Verlustrisiken des Topzins Zertifikats hier unvereinbar mit „ausgeglichener“ Anlagestrategie

Das Gericht war bereits anhand der Angaben im sog. Risikoprofil der Citibank für die Klägerin zu der Überzeugung gelangt, es sei ein zu riskantes Zertifikat empfohlen worden. Trotz der konservativen Anlageausrichtung der Klägerin war für sie eine „ausgegliche“ Anlagestrategie ausgewählt worden, bei der geringfügige Wertverluste bis zu 5 Prozent des eingesetzten Kapitals in Kauf genommen werden. Jedoch wurde diese Grenze durch die Anlageempfehlung der Citibank überschritten. Dies sah die Kammer als den entscheidenden Fehler an.

Aufgrund einer sog. „Sicherheitsbarriere“ bzgl. eines negativen Verlaufs des dem Zertifikat zugrunde liegenden Basiswerts DJ Euro Stoxx 50 ging die Klägerin mit dem Erwerb der Topzins-Zertifikate ahnungslos Kapitalverlustrisiken von 50 Prozent ein. Damit überstieg das Verlustrisiko auch bzgl. des Gesamtanlagebetrages den im Risikoprofil vorgegeben Rahmen von 5 Prozent. Das Zertifikat hätte der Klägerin nach Auffassung der Kammer deshalb nicht empfohlen werden dürfen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mit einer Berufung der Targobank ist zu rechnen.

Bezeichnung „Sicherheitsbarriere“ bei Bonus Zertifikaten lt. Rechtsanwalt Pollmann irreführend

Nach Ansicht der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte bestätigen die Ausführungen der Kammer zu den Verlustrisiken im Ergebnis auch dessen Auffassung, dass die Bezeichnung „Sicherheitsbarriere“ bei Bonuszertifikaten schlichtweg irreführend ist. Entgegen der Bezeichnung bietet eine sog. „Sicherheitsbarriere“ Anlegern keine Sicherheit, sondern begründet in erster Linie einschneidende Kapitalverlustrisiken.

Die Kammer des Landgericht wird in der anstehenden Entscheidung hierüber jedoch nicht zu entscheiden haben, da bereits keine anlegergerechte Beratung vorgelegen hat und es deshalb auf weitere Beratungsfehler nicht mehr ankommt. Die grundsätzliche Auffassung einer Irreführung von Anlegern wird jedoch in einer Vielzahl weiterer Verfahren bzgl. derartiger Bonuszertifikate eingehend begründet.

Auch andere geschädigte Zertifikate-Anleger sollten Ihre Ansprüche nach Auffassung der Kanzlei JUSTUS durch spezialisierte Rechtsanwälte prüfen lassen. Dies betrifft nicht nur Lehman Brothers Zertifikate- Anleger, sondern in gleicher Weise Inhaber von Zertifikaten anderer Emittenten, die nach Zeichnung eine unzureichende Aufklärung über Funktionsweise und Risiken ihrer Anlage seitens der sie beratenden Bank feststellen.

Wichtiger Hinweis zur Verjährung:
Zu beachten ist stets die taggenaue, dreijährige Verjährungsfrist gem. §37a WpHG a.F. für Ansprüche, die bis zum Ablauf des 4. August 2009 entstanden sind. Dies betrifft Wertpapier-Anlagen, die bis zu diesem Tag gezeichnet worden sind. Später entstandene Ansprüche unterliegen nunmehr der allgemeinen zivilrechtlichen Verjährung gem. §§195 ff. BGB (s. Art. 4 Nr. 5 SchVGEG v. 30.07.2009, BGBl. I, S. 2512)

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

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„Wenn man Recht hat und niemand widerspricht,
ist das in Ordnung.
Aber was ist, wenn man Unrecht hat?“
                                                                     (Konfuzius)


Was sind Zertifikate?
"Zertifikate sind Anleihen bzw. Inhaberschuldverschreibungen oder einfach ausgedrückt
Darlehen, deren Rückzahlung, gleich einer Wette, von ungewissen zukünftigen Umständen
abhängig ist" (BGH Urteil vom 27.09.2011).
Wußten Sie das vor der Zeichnung?

Käufer von Lehman Zertifikaten sollten Mut zur Klage gegen die Bank haben:
Lehman Brothers Zertifikate Anleger sollten spätestens jetzt handeln, da die Ansprüche gegen Banken zu verjähren drohen. Auch nach Verjährung von Schadenersatzansprüchen bestehen weitere Ansprüche gegen die Beraterbank. Das Handelsblatt rät Anlegern von Lehman Zertifikaten nun umgehend zu handeln und ihre Ansprüche bei den Banken geltend zu machen.

Zahlreiche erfolgreiche Klagen und gerichtliche Vergleiche in Sachen Lehman Brothers:
Im September 2008 hat Lehman Brothers Insolvent angemeldet und zahlreiche Anleger haben ihr eingezahltes Geld verloren. Verkauft wurden die Zertifikate oft von der Citibank (heute Targo Bank), der Dresdner Bank (heute Commerzbank), Sparkassen und der Postbank. Zahlreiche Gerichte haben Anlegern von Lehman Zertifikaten bereits Schadensersatz zugesprochen aber auch Klagen abgewiesen. Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte konnte aussergerichtlich und gerichtlich zahlreiche angemessene Zahlungsvergleiche mit den BAnken schließen und auch mehrere erfolgreiche Urteile erstreiten. Anleger von Lehman Zertifikaten wurden oft nicht über die komplexe Struktur und die Risiken der Zertifikate aufgeklärt. Anleger können daher Schadensersatzansprüche zustehen, die Sie nicht einfach verjähren lassen sollten.

Kurze Verjährung (3 Jahre ab Kauf) bei Zertifikaten und Hemmung durch den Ombudsmann:
Zu achten ist auf die kurze Verjährung der Ansprüche, die nach 3 Jahren nach dem Kauf der Lehman Zertifikate droht. Jedoch kann die Verjährung durch ein kostenfreiesSchlichtungsverfahren beim Ombudsmann der Banken bis zu 6 Monaten nach Schlichtungsspruch gehemmt werden. Ist auch diese Frist abgelaufen muss und sollte nach Prüfung der Erfolgsaussichten geklagt werden.

Auch nach der Verjährung lohnt sich die Prüfung der Ansprüche und ggf. die Klageeinreichung:
Sind Schadenersatzansprüche im Einzelfall schon verjährt, lohnt sich die Prüfung ob nicht ausserdem Ansprüche gegen die Bank bestehen, die nicht der Verjährung des § 37a WpHG unterliegen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Kick-Backs (Provisionen) verschwiegen wurden, der Berater später noch eine Halteempfehlung anbgegeben hat oder die Lehman Zertifikate telefonisch erworben worden sind. In lezterem Fall kann bei einer fehlenden Aufklärung über das Widerrufsrecht der Kauf auch heute noch widerrufen werden.

Erstberatung:

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das
Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan 
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56