Insolvenzeröffnung: Captura GmbH

Vorläufige Insolvenzeröffnung:  Captura GmbH
Das Amtsgericht München hat das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Captura GmbH am 16. September 2015 eröffnet (Az.: 1507 IN 2731/15). Aufgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit hat die Captura GmbH am 10. September 2015 Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.
Die Captura GmbH hat sich 2010 gegründet und sich an Immobilienprojekten innerhalb Deutschlands beteiligt. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters hat sich die Captura GmbH an rund 100 Projektgesellschaften beteiligt.

Beteiligungen an der Captura GmbH:
Anleger konnten sich in Form von Nachrangdarlehen oder Inhaberschuldverschreibungen bei der Captura GmbH beteiligen.
Anleger müssen bei Insolvenzeröffnung mit dem Verlust eines Großteile ihrer Einlagen rechnen. Trotz dessen ist es ratsam die Insolvenzforderungen der Höhe nach prüfen zu lassen und bei dem zuständigen Insolvenzverwalter form- und fristgerecht anzumelden.
Im Durschschnitt liegen die Quoten bei Insolvenzverfahren nur bvei 5-20 %, da aus der Masse zunächst der Insolvenzverwalter und Kosten des Verfahrens gezahlt werden, dann die bevorrechtigten Insolvenzgläubiger (meißt Banken und besicherte Forderungen) und dann erst die einfachen Insolvenzgläubiger.
Wir sind auch auf das Insolvenzrecht spezialisiert und übernehmen die Anmeldung und Begleitung im Insolvenzverfahren sowie die Abwehr von Forderungen oder Anfechtungen des Insolvenzverwalters.

Schadenersatz aus Falschberatung, Prospekthaftung oder Kapitalanlagebetrug:
Neben den Ansprüchen gegen die Insolvenzschuldnerin stehen den Anlegern oft auch Schadenersatzansprüche gegen die Berate, Banken oder Hintermänner z.B. aus Falschberatung zu. Die Durchsetzung dieser Ansprüche, notfalls im Klageweg ist oftmals der einzige Weg, den erlittenen Schaden gering zu halten oder ganz zu kompensieren.
Hier ich ein Fachanwalt für Bank- und Kpitalmarktrecht gefragt, welcher über mögliche Ansprüche oder wichtiger Verjährungsfristen seriös Auskunft geben kann.

Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
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Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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