IGB Nawaro Bioenergie GmbH & Co. KG: Ausschüttungen lassen weiter auf sich warten
IGB Nawaro – keine Ausschüttungen in Sicht
Anleger der IGB Nawaro müssen weiterhin auf die ihnen versprochenen Ausschüttungen warten. Seit der Auflage des Biogasfonds im Jahre 2007 wurde bisher nur ein einziges Mal eine Ausschüttung in Höhe von vier Prozent des eingezahlten Kapitals veranlasst. Wann die Kommanditisten des IGB Nawaro mal wieder mit einer Ausschüttung rechnen können, ist momentan nicht abzusehen. Viel spricht aber dafür, dass auch in 2014 die Anleger wiederum vertröstet werden.
Die Ursache
Der Fonds der als Verpächter an die Nawaro Bioenergie Park Güstrow GmbH auftritt, sollte ursprünglich vom Betreiberrisiko ferngehalten werden. Doch die Pächterin die schlecht in den Betrieb gestartet ist, hat den Fonds schon im März 2011 über Probleme bei der Pachterbringung hingewiesen. Wegen zu hoher Kosten konnte die Pächterin auch in der Folge die Pacht nur teilweise aufbringen. So zahlte die Nawaro Bioenergie Park Güstrow GmbH in 2011 und 2012 lediglich 12 Mio. EUR, statt der vereinbarten 30 Mio. EUR an Pacht. Der Fonds, der eigene Verbindlichkeiten erfüllen muss, geriet somit selbst in Schwierigkeiten und stoppte die Ausschüttungen.
LG FFM, Urteil vom 03.05.2013, Az.: 2-19 O 148/12 (nicht rechtskräftig)
Die oft als sichere Geldanlage beworbene weltgrößte Biogasanlage muss sich nun vermehrt mit Rückabwicklungen der Beteiligungen auseinandersetzen.
Laut Preeseberichten konnte eine Anlegerin erfolgreich Schadensersatzansprüche und die Rückabwicklung gegen die beratende Bank durchsetzen. Der erfolgreichen Klägerin wurde Anfang 2009 die Anlage bei der IGB Nawaro empfohlen, ohne auf negative Presseberichterstattungen hinzuweisen. Gerade darin sah das Gericht eine Aufklärungspflichtverletzung der beratenen Bank. In Folge der Energiewende und einer Änderung des Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien (Neufassung vom 25.10.2008 – BGBl. I S. 2074, in Kraft seit dem 01.01.2009) hätte die Bank die Anlegerin auf einen warnenden Bericht in der Presse hinweisen müssen, der ein Insolvenzrisiko umriss.
Justus rät:
Anleger des IGB Nawaro sind gut damit beraten einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufzusuchen und Ansprüche gegen den Fonds und den Berater prüfen zu lassen. Rufen Sie uns jetzt an oder schreiben Sie uns bitte über das Kontaktformular.
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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