Prokon – ein undurchsichtiges Geschäftssystem
Prokon – neue Postwurfsendung
Die Prokon Unternehmensgruppe hat aktuell eine Postwurfsendung in Umlauf gebracht, um viele Kleinanleger zu locken. Ab einer Kapitalanlage von 100 € und einer Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten wird jedem eine Grundverzinsung von 6 Prozent pro Jahr für neue Genussrechte versprochen.
Keine sichere Geldanlage
Verbraucherschützer warnen vorschnelle Anleger, sich nicht Hals über Kopf von den „versprochenen“ Zinsen locken zu lassen. Das Geschäftssystem der Prokongruppe steht bereits seit geraumer Zeit auf der Warnliste und unter Beobachtung der Stiftung Warentest. Besonders auffällig ist, dass Prokon es bislang nicht geschafft hat, einen vollständigen Konzernabschluss zu präsentieren. Trotz dieser Intransparenz der Prokon Unternehmensgruppe kann bislang nur vermutet werden, dass die Gewinne des Finanzdienstleisters sind nicht so hoch sind, wie Ausschüttungen an die Anleger ausgezahlt werden.
Das Geschäftsmodell von Prokon
Prokon wirbt einerseits mit einer guten Verzinsung von mindestens 6 Prozent. Daneben stellt die Ausrichtung in erneuerbare Energien und die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen für viele eine zukunftsorientierte Anlage dar. Aufgrund dieser überzeugenden „Argumente“ schafft es Prokon, dass Anleger die Warnsignale offenbar ignorieren. Die angesprochene Intransparenz und die Tatsache, dass Prokonanleger nur nachrangig im Falle einer Insolvenz bedient werden und damit einem Totalverlustrisiko unterstehen, werden offenen Auges übersehen.
Aktuell hat sich Prokon das Ziel gesetzt in den nächsten Jahren 10 Milliarden Euro durch Investoren einzusammeln. Wofür diese immense Summe benötigt wird, lässt Prokon aber offen.
Verdacht eines Schneeballsystems
Aufgrund der undurchsichtigen Geschäftspraxis bei Prokon besteht nach Presseberichten der Verdacht, dass mit den Einnahmen neuer Anleger die Ausschüttungen der Anderen finanziert werden. Solange Prokon keinen vollständigen Konzernabschluss veröffentlicht und damit eine Prüfung der Zinszahlungen unterbindet, kann Prokon sich von dem Vorwurf eines Schneeballsystems nicht befreien.
Justus rät:
Anleger der Prokon Unternehmensgruppe sollten sich durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen und eine schnelle Trennung von der Anlage in Betracht ziehen. Bei Prokon könnte diese mit einer fehlerhaften Beratung insbesondere mit Blick auf die bestehenden Risiken begründet werden.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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