Helios Life Fonds UK – Anleger können Schadensersatz fordern

Helios Life Fonds UK – Anleger können Schadensersatz fordern

Anleger hatten bis zum September 2007 die Gelegenheit sich am Helios Life Fonds UK zu beteiligen. Die Laufzeit betrug insgesamt 12 Jahre und beinhaltete eine Mindestbeteiligungssumme von 20.000 €. Vertrieben wurde der Fonds von der Helios Life GmbH.
1.Geschäftsmodell
Der Fonds ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass er auf dem sekundären Markt in Großbritannien gebrauchte Policen erwarb und die Zahlung der Versicherungssummen übernahm. Die Beteiligungsverträge sahen vor, dass nach Ende der Laufzeit, der Fonds die gesamte Versicherungssumme erhält.
2. Entwicklung
Die Finanzkrise 2008 hinterließ ihre Spuren auch bei den britischen Lebensversicherungen. Folge dessen war, dass die Rückkaufwerte der Policen sanken, die erhoffte Fondsentwicklung blieb somit aus. Da die Krise bei dem Helios Life Fonds UK immer noch gegenwärtig ist, drohen zahlreichen Anlegern Verluste. Allerdings müssen Anleger dies nicht einfach so hinnehmen.
3. Schadensersatz
Anleger haben die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen, diese können sich vor allem aus folgenden Gründen ergeben.
Oftmals erfolgten die Beratungsgespräche nicht anleger- und anlagegerecht. Die Zielsetzungen der Anleger wurden nicht genügend berücksichtigt.
Zudem wurden Anleger selten über das drohende Totalverlustrisiko aufgeklärt. Anleger, die eine sichere Anlage wünschten, hätten hinreichend darüber aufgeklärt werden müssen, dass mit Fondszeichnungen hohe Risiken einhergehen.
Kick-Back-Rechtsprechung
Auch werden Anleger selten darüber aufgeklärt, dass Anlageberater aufgrund der Vermittlung der betreffenden Fonds, eine Vermittlungsprovision erhalten.
All dies begründet Ansprüche auf Schadensersatz bzw. eine Rückabwicklung der Beteiligung.

Justus rät:
Wenn Anleger unzufrieden sind und aufgrund der gegenwärtigen Situation bei dem Helios Life Fonds UK keine Verluste erleiden wollen, sollten sich diese an einen Rechtsanwalt wenden, der im Kapitalanlagerecht tätig ist und sie dementsprechend beraten kann.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

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