Griechische Staatsanleihen – Anleger können Schadensersatz fordern – wegen Falschberatung gegenüber der Bank
Der griechische Staat hatte den Anlegern von Griechenland-Bonds ein Umtauschangebot unterbreitet. Das Angebot war zwar unattraktiv, da die Anleger auf über 50 % ihres Geldes verzichten sollten; das hinderte die Mehrheit der Anleihegläubiger jedoch nicht daran, das Angebot Griechenlands anzunehmen. Diejenigen, die das Angebot nicht annehmen wollten, mussten es jetzt zwangsweise akzeptieren, weil sie in der Minderheit waren. Die Laufzeit der neuen Anleihen erstreckt sich auf über 30 Jahre.
Anleger von Griechen-Bonds sollten Schadenersatzansprüche gegenüber ihrer Bank prüfen lassen.
Es gibt noch Möglichkeiten, sein Geld zurück zu bekommen. Sollten Anleger von ihrer Bank oder einer etwaigen Vermittlerfirma falsch beraten worden sein, können sie Schadensersatz geltend machen.
JUSTUS Rechtsanwälte prüfen im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen Ihre Bank und zeigen Ihnen auch das Kostenrisiko auf, das bei einem eventuell erforderlichen Klageverfahren vor Gericht entstehen würde.
Autor: Robert Züblin, Rechtsreferendar
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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