Private Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Eine Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Sie in einem un­acht­samen Moment, aufgrund einer leicht­sinnigen Tat oder ver­gessenen Pflicht ver­ursachen. Die Haft­pflicht­versicherung trägt also entstehende Kosten, entlastet Sie somit finanziell und bewahrt Sie vor einem möglichen Ruin.

Jeder Haushalt sollte eine private Haftpflichtversicherung haben!
Jeder Haushalt sollte eine private Haftpflichtversicherung haben!

Warum ist eine Haftpflichtversicherung sinn­voll?

Einen Moment nicht aufgepasst, schon ist es passiert. Sie fahren mit mit hoher Geschwindigkeit auf Ihrem Rad bei rot über eine Kreuzung. Ein Auto, welches Sie nicht bemerkt haben, muss dadurch Notbremsen, kommt so ins Schleudern und rast gegen einen Pfahl. Der Fahrer des Autos kann von Ihnen den Schaden an seinem Auto, sowie die Kosten für die Behandlung seiner Verletzung (zuzügl. Schmerzensgeld) ersetzt verlangen. Bei einem beträchtlichen Personenschaden kann der zu ersetzende Betrag schnell in die Millionenhöhe gehen. Um einen finanziellen Ruin vorzubeugen, sollte man daher über eine private Haftpflichtversicherung verfügen.

Haft­pflicht­ver­si­che­rung: Was ist versi­chert?

Nach dem BGB haften Sie für alle Schäden, welche Sie verursachen und können dementsprechend finanziell zur Verantwortung gezogen werden. Dabei haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen, zu welchem Ihr Gehalt, Ihr Haus oder Ihr Wohnungseigentum, Erspartes auf Konten und sogar Erbschaften zählen. Weder Höhe noch Dauer der Zahlungen sind begrenzt. Um sich gegen dieses Risiko im Alltag abzusichern, gibt es die private Haftpflichtversicherung. Dabei sind nur solche Schäden umfasst die unbekannten Personen woanders als zu Hause zugefügt werden und nicht beispielsweise bei Familienmitglieder untereinander.

Eine Haftpflichtversicherung deckt Risiken ab, die typischerweise im Alltag entstehen, wobei sie Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden umfasst: 

  • Unter Personenschäden versteht man Schäden, bei denen durch eigenes Verschulden andere Personen verletzt werden. Besonders hierbei können unter Umständen sehr hohe Kosten entstehen wie Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder auch eine Rentenzahlung. Beispielsweise vergessen Sie vor Ihrem Eigenheim den Neuschnee wegzufegen und ein Passant stürzt.
  • Bei den sogenannten Sachschäden wird ein Gegenstand beschädigt oder zerstört. Beispielsweise beschädigen Sie bei einem Fussballspiel auf der Straße das Schaufenster eines nahegelegenen Geschäfts.
  • Mit Vermögensschäden sind finanzielle Schäden gemeint, die der Versicherte fahrlässig verursacht hat beispielsweise die Herbeiführen der Arbeitsunfähig eines Unfallbeteiligten und seine damit einhergehenden Verdienstausfälle.
Unfälle im Straßenverkehr sind ein großes Anwendungsgebiet

Weitere Formen der Haftpflichtversicherung: Was ist zusätzlich versichert?

Risiken, die aufgrund spezieller Tätigkeiten oder Hobbys entstehen, beispielsweise bei der Jagd oder beim Motorsport, werden in der Regel nicht von der Privathaftpflicht abgedeckt. Aber auch Hausbauer und Immobilien-Eigentümer haben besondere Pflichten, ebenso die Halter von manchen Tierarten. Hier spricht man von Gefährdungshaftung: Auch wenn das Halten eines Tiers erlaubt ist, kann von diesem dennoch eine Gefahr für die Umwelt ausgehen. Für alle Schäden, die von einem Tier verursacht werden, muss der Halter haften.

Wer ist über die private Haftpflichtversicherung mitversichert?

Bei dem „Familien-Tarif“ sind Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner und Kinder des Versicherungsnehmers mitversichert, sowie nichteheliche Lebenspartner und deren Kinder die in einer sogenannten häuslichen Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben.

Auch unverheiratete Studierende und Auszubildende sind bis zum Abschluss des ersten Studiums oder der ersten Berufsausbildung über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern versichert. Sie müssen sich erst nach Abschluss ihres Erststudiums oder ihrer Erstausbildung selbst versichern. Wenn Auszubildende oder Studierende heiraten, müssen sie jedoch eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen.

Was Sie bei Eintritt eines Schadens unbedingt beachten sollten:

Nie selbst zahlen – Egal wie viel der Geschädigte fordert, zahlen Sie diesen Betrag nie selbst. Die Haftpflicht zahlt Ihnen nachträglich keinen Ersatz, wenn sie meint, dass die Forderungen zu hoch oder nicht rechtens waren.

Rechnungen aufbewahren – Wer den Schadensersatz als zu gering erachtet, der kann schriftlich widersprechen. Hilfreich ist es in diesem Fall, die Quittungen und Belege aufzuheben. So kann die Versicherung die entstandenen Kosten berücksichtigen.

Wichtig: In der Regel erstattet die Versicherung nur noch den Wert, den der Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens hatte, also den Zeitwert.

Häufige Schadenmeldungen – Anders als bei der Autoversicherung wird der Beitrag zur Privathaftpflicht im nächsten Jahr nicht teurer, wenn der Versicherer einen Schaden bezahlt hat. Wer jedoch vergleichsweise oft einen Schaden meldet, dem kann die Versicherung kündigen.

Wann zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht?

Die private Haftpflichtversicherung ist nicht in allen Schadensfällen verpflichtet zu zahlen, wobei sich der Umfang nach dem Versicherungsvertrag richtet. Beispielsweise sind sogenannte Mietsachschäden an gemieteten oder geliehenen Sachen oder Gefälligkeitsschäden in der Regel nicht mitversichert. Die kann jedoch durch eine Zusatzleistung gegen Zahlung einer höheren Prämie zum Vertrag hinzugefügt werden.

Keine Haftung bei Kindern

Kinder, die das siebte Lebensjahr nicht vollendet haben, sind deliktunfähig. Das heißt, sie können für keinen Schaden, egal ob vorsätzlich oder auch fahrlässig begangen, haftbar gemacht werden.

Kinder, die das siebte, jedoch nicht das zehnte Lebensjahr vollendet haben, sind für fahrlässig entstandene Schäden bei Verkehrsunfällen nicht verantwortlich. Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden oder fahrlässigem Handeln in anderen Bereichen des Lebens besteht jedoch die Deliktsfähigkeit, welche sich nach dem Minderjährige selbst und sein Sinn für Verantwortung richtet.

Alle, die das zehnte, aber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind generell deliktsfähig – es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass die Erkenntnis zur Verantwortung nicht vorlag.

Wenn das Kind nicht haftet, muss auch die Privathaftpflichtversicherung, über die das Kind mitversichert ist, die Kosten nicht tragen. In der Regel bleibt der Geschädigte dann auf seinen Kosten sitzen. Dasselbe gilt für Erwachsene deliktsunfähige wie Demenzkranke.

Wenn die Eltern jedoch nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, muss ihre Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen, da dann die Eltern als Schuldige gelten.

Aufgepasst bei Versicherungswechsel !

Wer mit seinem Anbieter nicht mehr zufrieden ist, kann seine private Haftpflichtversicherung auch wechseln. Dies ist jedoch mit dem Risiko behaftet, dass Ihnen ein Schaden erst nach dem Wechsel bekannt wird und sich nicht mehr nachweisen lässt wann der Schaden genau eingetreten ist. Dann kann es sein, dass die alte sowie die neue Versicherung die Übernahme verweigern. Um dies zu vermeiden, schließen Sie vor einem Wechsel unbedingt aus, dass noch Schäden in jeglicherArt offen sind.

In den folgenden Fällen zahlt die private Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht:

  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Schäden, die aus strafbaren Vergehen entstanden sind
  • Geldstrafen und Schäden durch Vertragspflichtverletzungen
  • Schäden am eigenen Körper, die man sich selbst zugefügt hat
  • Schäden, die auf der Arbeit verursacht werden

Schlupfloch durch Fehler in den „Allgemeinen Bedingungen“

In den Allgemeinen Bedingungen werden die vertraglichen Pflichten für die Haftpflichtversicherung (AHB) vereinbart. Diese Pflichten müssen verständlich formuliert sein, sodass der Versicherungsnehmer versteht, was von ihm verlangt wird und welche Umstände dazu führen können, dass er seinen Versicherungsschutz verliert.

Gem. § 28 Absatz 4 VVG muss der Versicherer den Versicherten in Textform darauf hinweisen, dass sein Versicherungsschutz gefährdet ist, wenn er nach Eintritt des Versicherungsfalles seine Pflichten verletzt. Nur dann ist die Kürzung der Leistungen bei Verletzung einer solchen Pflicht auch wirksam. Wenn diese Belehrung fehlt, kann es sein, dass die Versicherung trotz der Verletzung einer Pflicht durch den Versicherten zahlen muss. Ohne Hinweis auf die bestimmten Pflichten ist der Versicherungsnehmer nämlich nicht verpflichtet diese einzuhalten und kann bei einem verstoß nicht bestraft werden.

Haftpflichtversicherung zahlt nicht: Das rät Justus

Schnell kann eine Unachtsamkeit im Alltag den finanziellen Ruin bedeuten, wenn man nicht versichert ist. Man kann jedoch auch auf dem Schaden sitzen bleiben, wenn die Versicherung sich weigert zu zahlen.

Wichtig ist es daher bei der Schadensmeldung so präzise und detailliert wir möglich zu sein und keine Tatsachen zu beschönigen oder wegzulassen. Außerdem sollte man schnell handeln und die Versicherung umgehend informieren.

Machen Sie auf keinen Fall dem Geschädigten gegenüber Schuldzugeständnisse und zahlen Sie keinen Schadensersatz, bevor Sie mit Ihrer Versicherung gesprochen haben. Diese prüft für Sie, ob Sie tatsächlich schadensersatzpflichtig sind. Fall dies nicht der Fall ist, kann Ihre Versicherung die Übernahme des bereits gezahlten Betrages verweigern. 

Sollte die Versicherung die Schadensübernahme generell verweigern oder die Zahlung hinauszögern raten wir Ihnen zu einem abgestuften Handeln. Wenn die Versicherung die Übernahme der Haftung noch nicht abgelehnt hat, sollten Sie Ihrer Versicherung schriftlich eine Frist zwischen zwei bis drei Wochen für die Entscheidung setzen und auf dabei auf die Dringlichkeit des Falles hinweisen. Wenn es nach Fristsetzung zu keiner Übernahme des Schadens durch die Versicherung kommt, sollten Sie den Fall unbedingt durch einen Anwalt prüfen lassen. 

Unsere Anwälte für Versicherungsrecht werden Ihnen gerne bei unklaren Fragen helfen. Bei einer kostenlosen Erstberatung schätzen wir vorab für Sie Ihre Erfolgschancen ein und empfehlen Ihnen in weiteren Schritten Ihre Handlungsmöglichkeiten.

Für die Prüfung des Versicherungsfalls und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

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Fotos: © Gerd Altmann / pixabay.com; © pixel-mixer/ pixabay.com

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VERSICHERUNGSRECHT82
Versicherungsrecht Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. Versicherungsrecht Es umfasst Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung und die Privatversicherung (Privatversicherungsrecht). Versicherungen sind Verträge zwischen zwei Parteien, dem Anbieter und dem Versicherungsnehmer. In ihnen sind Leistungen festgelegt, die bei einem Unglücksfall zur Auszahlung kommen sollen. Rechtsnormen im Versicherungsrecht: Neben den allgemeinen Rechtsnormen des BGB, HGB, AGBG etc. v.a. das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Sie können uns in allen Versicherungsstreitigkeiten beauftragen. Insbesondere sind wir tätig bei folgenden Versicherungen:
Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden. Risikolebensversicherungen schützen die finanzielle Absicherung der Familienangehörigen des Versicherten, sollte dieser sterben.
Die Kapitallebensversicherung dient sowohl als Altersvorsorge sowie als Absicherung der Familie im Todesfall. Zum Vertragsende wird der angesparte Betrag mit Zinsen ausgezahlt.
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Die BU-Versicherung garantiert die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit. Versichert ist die berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers in Bezug auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Nicht selten kommt es dabei zu Rechtsstreitigkeiten, denn von Seiten der Versicherer wird genauestens untersucht, ob tatsächlich eine Zahlungsverpflichtung vorliegt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient letzlich dem Schutz vor Armut, sollte man nicht mehr in der Lage sein, am Erwerbsleben teilzunehmen.
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Krankenversicherungen und Rentenversicherungen fallen in den Bereich des Sozialrechts. Bei Streitigkeiten im Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht kooperieren wir mit einem erfahrenen Fachanwalt für Sozialrecht.
Rechtsschutzversicherungen dienen der Absicherung der Kosten eines Rechtsstreits in einem eintretenden Rechtsschutzfall. Leider werden bei neueren Verträgen immer mehr Risikoausschlüsse in den Versicherungsvertrag (ARB) eingebaut, so dass es immer häufiger zu eienr Ablehnung der Deckung des Rechtsschutzfalles kommt. Hier lohnt es sich oft einen versierten Rechtsanwalt mit einer Deckungsanfrage und ggf. Deckungsklage zu beauftragen.
Ihre Ansprechpartner im Versicherungsrecht sind: Rechtsanwältin Grit Rahn Rechtsanwalt Knud J. Steffan