TÜV – Süd: Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigem Betrug
10.06.2015
Der norddeutsche Rundfunk berichtete in seiner Sendung „45 Minuten“ über nunmehr bekannt gewordene Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen mehrere Beschäftigte und Mitarbeiter des Prüfunternehmens TÜV Süd.
TÜV-Testat ohne Prüfung und gegen hohes Entgeld:
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht der Verdacht der Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug. Für das TÜV-Testat bezog der TÜV Süd nach Angaben des Norddeutschen Rundfunks EUR 90.000,00, ohne über eine Aufstellung der Immobilientransaktionen hinaus die Werthaltigkeit der Objekte zu prüfen. So äußerte Frau Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk: „Geprüft worden ist da nichts weiter, sondern es ist lediglich eine Aufstellung der Käufe und Verkäufe gemacht worden. Über Werthaltigkeit und solche Dinge sagte das gar nichts, hat aber nach außen hin den Anschein erweckt, als sei das vom TÜV geprüft und sei somit auch inhaltlich richtig.” Die Staatsanwaltschaft Frankfurt sieht Anhaltspunkte dafür, dass Mitarbeiter von betrügerischen Machenschaften der Vorstände von S & K gewusst haben können und eine Schädigung der Anleger in Kenntnis nicht zutreffender Zahlen in Kauf genommen haben könnten.
Hoffnung für Anleger der CIS Deutschland, DCM, Deinböck, SHB-Fonds, etc:
Alle Gesellschaftsbeteiligungen und Fonds für die der TÜV Süd diese eventuell erkauften “Gefälligkeitstestate” erteilt hat, sind im Prinzip betroffen. Für die geschädigten Anleger und Gesellschafter dieser Beteiligungen gibt dies neue Hoffenung ihre schon verloren geglaubten Einlagen wieder zu erhalten. Denn wenn sich der Verdacht der Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug durch Ausstellung und Werbung mit TÜV-Testen, welche ja gemeinhin einen öffentlich-rechtliches Vertrauen genießen, bestätigt. Dann haben Anleger nach unserer Auffassung einen direkten Schadenersatzanspruch gegen den wohl solventen TÜV-Süd.
Dieser Anspruch ist ein deliktischer Schadenersatzanspruch. Auch hier ist Eile geboten, denn auch diese Ansprüche unterliegen einer absoluten 10jährigen Verjährung.
Hier sollte die Verjährung bis zur Feststellung des Anspruchs gehemmt werden.
JUSTUS rät:
Für die betroffenen Anleger eröffnet diese Wendung möglicherweise eine weitere Möglichkeit, um gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die betroffenen Mitarbeiter oder das Unternehmen TÜV Süd geltend machen und durchsetzen zu können.
Gerade in den Fonds und Beteiligungen der S&K Gruppe ist es überwiegend so, dass große Teile der Anlagegelder nicht mehr vorhanden sowie die Hauptbeschuldigten nicht mehr zahlungs- bzw. regressfähig sind.
Betroffene Anleger der oben genannten Beteiligungen und Fonds der S&K Gruppe sollten sich daher zeitnah und vor einer absoluten Verjährung an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
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Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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