Deikon / Boetzelen Anleihen

Deikon/Boetzelen-Hypotheken-Anleihen: Einführung

Stammdaten: Emittent: Boetzelen RheinMainHypo Vermoegensverwaltung GmbH
Zinssatz: 6%
Volumen: 20 Mio.€
Anlageform: im Nachrang hypothekarisch besicherte Inhaberteilschuldverschreibung
Stückelung: 1000€
Laufzeit: 01.Juli 2005-15.Juli 2015

Zinszahlungen werden nach ad Hoc Mitteillung der DEIKON Geschäftsführung gestrichen: Zinszahlungen auf die Deikon/Boetzelen-Hypotheken-Anleihen (ISIN DE000A0JQAG2 und ISIN DE000A0EPM07), die zum 01.07.2010 fällig werden, sollen den Anlegern gestrichen werden. Grund dafür sei, der ad-hoc Mitteilung der DEIKON GmbH zufolge, ein gescheitertes Fondsobjekt. Die Geschäftsführung der DEIKON GmbH habe monatelang ein umfangreiches Projekt erarbeitet. Der Kooperationspartner habe nun kurzfristig abgesagt, sodass zunächst die Finanzplanung der DEIKON GmbH angepasst werden müsse, da bereits eine Überschuldung zu verzeichnen sei. Es werde demnach an einem Restrukturierungskonzept gearbeitet. Wie es nach der angekündigten Zinsaussetzung weitergeht, bleibt daher abzuwarten.

Anleger sollten daher nicht die weitere Entwicklung der Anleihen abwarten, sondern Ihre Schadensersatzansprüche gegen den Berater sowie ggf. weitere Verantwortliche geltend machen. Die Anleihen sollen Pressemitteilungen zufolge den Anlegern als absolut sichere Immobilienwertpapiere verkauft worden sein, sodass von einer Falschberatung in zahlreichen Fällen ausgegangen werden kann. Auch liegt die Vermutung nahe, dass keinerlei Hinweise hinsichtlich der Provisionszahlungen (Kickback) erfolgten.

Was sind DEIKON Hypothekenanleihen?
Die DEIKON Hypothekenanleihen sind festverzinsliche Immobilienwertpapiere. Der Anleger leiht sein Kapital für einen bestimmten Zeitraum aus und erhält dafür, während der kompletten Laufzeit der Anleihe einen festen Zinssatz, hier 6 % . Diese Zinsen werden durch die Mietzahlungen von einer oder mehreren Immobilien bedient. Am Ende der Laufzeit sollten die PApiere zu 100% zurückgezahlt werden.

JUSTUS rät:
Anlegern, die in die Deikon/ Boetzelen-Hypotheken-Anleihen investiert haben, ist daher zu raten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden und ihre Erfolgsaussichten im Einzelfall prüfen zu lassen.
Bitte beachten Sie unbedingt die 10-jährige Verjährung ab dem Tag der Zeichnung der Anleihe.

Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
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Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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