Cis Deutschland AG u. carpediem – Garantie Hebel Plan, Premiumvermögensaufbau, Premium renditefonds, genohausfonds: ausstieg möglich

CIS Deutschland AG – Gesellschaften erheben mehr und mehr Klagen gegen Anleger

Die CIS Deutschland AG entwickelt Finanz- und Anlagekonzepte für Anleger. Ziel der CIS Deutschland AG ist es nach eigenen Angaben altbewährte Finanzinstrumente durch moderne Konzepte zu verbessern und aus Sicht von Rendite und Sicherheit für den Anleger zu optimieren.
Anleger, welche ihr Geld in die verschiedenen Kapitalanlagen investierten („GenoHausFonds I AG & Co. KG“, GarantieHebelPlan`08 PremiumVermögensaufbau AG & Co. KG, „GarantieHebelPlan`09 PremiumVermögensaufbau AG & Co. KG“ und „Premium Renditefonds ’10 AG & Co. KG“) erhielten nach unseren Erfahrungen keine Sicherheit.

CARPEDIEM Vermittlungsgesellschaft mbH übernimmt die Vermittlung und Beratung:
Vermittelt werden die Beteiligungen an der „Garantie Hebel Plan ’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG“ und der Premium Renditefonds ’10 AG & Co. KG insbesondere von der CARPEDIEM Vertriebsgesellschaft mbH. Die Vermittlung der Beteiligung richtete sich in den Fällen der von uns vertretenen Mandanten stets an Geringverdiener. Solche Anleger, welchen grundsätzlich kein Kapital für ein bis zu dreißig Jahren andauernden Sparplan zu Verfügung haben.
Gelockt wurden unsere Mandanten vielfach mit dem Angebot eines „Nebenjobs“, welcher Ihnen die monatliche Spareinlage ermöglichen sollte und mit dem Verweis auf die dann tatsächlich nicht eingeräumte Möglichkeit einer Beitragsfreistellung.

Klagen/ Mahnbescheide der CIS auf Schadenersatz nach Kündigung:
Nunmehr hat die GarantieHebelPlan’08 PremiumVermögensaufbau AG & Co. KG erste Klage gegen von uns vertretene Anleger erhoben und macht gegen diese einen Anspruch auf Zahlung aufgrund des Ausschlusses aus der Gesellschaft geltend. Unsere Mandanten setzen sich gegen die Klage zur Wehr. Auch das zuständige Amtsgericht hat in einer ersten mündlichen Verhandlung zu verstehen gegeben, dass Erfolgsaussichten für die Klageabweisung bestehen. Eine Entscheidung steht jedoch och aus. Diese wird in den nächsten Wochen erwartet. Wir werden berichten.

Justus rät:
Soweit Sie eine Kündigung, Mahnbescheid oder eine Klage der oben geannten Gesellschaften erhalten, wenden Sie sich sofort an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. In jedem Fall laufen hier kurze Fristen ab Zustellung zur Rechtsverteidigung.
Soweit Sie selbst hinsichtlich dem bestehenden Totalverlußtrisiko, Nachschusspflichten und Risiken einer Gesellschaftsbeteiligung nicht hinreichend aufgeklärt wurden, sollten Sie ebenfalls die Ausstiegsmöglichkeiten prüfen lassen.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Stephanie Schulze
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

  

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