Göttinger Gruppe/Securenta Fristverlängerung und Beraterhaftung

Securenta Göttinger Immobilienanlagen u. Vermögensmanagement AG: Erneute Verlängerung – Gläubiger können ihre Forderungen noch immer anmelden

Wieder einmal wurde ein Termin im Insolvenzverfahren der Securenta AG verschoben. Gläubiger können ihre Forderungen nunmehr bis zum 30. September 2008 anmelden. Da es voraussichtlich eine Insolvenzquote geben wird, sollten Sie Ihr Recht nutzen.

Kurz vor Ablauf der Anmeldefrist am 31. März 2008 hat das Amtsgericht Göttingen den Gläubigern noch einmal Zeit gegeben, ihre Forderungen anzumelden. Neuer Stichtag zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren ist der 30. September 2008. Der Beschluss des Amtsgerichts Göttingen vom 27. März 2008 wurde auf der „offiziellen“ Internetseite der Insolvenzverwaltung jedoch bis Mitte April 2008 nicht veröffentlicht.

Ohnehin können Insolvenzforderungen auch noch nachträglich angemeldet werden. Unter Umständen wären dann allerdings die Kosten eines neuen Prüfungstermins von dem Gläubiger selbst zu tragen.

Stellungnahme der Kanzlei Justus Rechtsanwälte und Steuerberater:

In diesem Verfahren werden die Gläubiger bedauerlicherweise immer wieder schlecht bzw. verzögert informiert.

Unterdessen mehren sich kritische Stimmen, die eine Absetzung des bisherigen Insolvenzverwalters der Securenta AG fordern. Dabei geht es nicht nur um Formalien. Viel schwerer dürfte die Tatsache wiegen, dass bei genauerer Analyse erkennbar wird, dass wesentlich mehr Vermögen zur Insolvenzmasse gezogen werden könnte, als bisher vom Verwalter aufgelistet worden ist. Gläubigervertreter davon aus, dass sogar von einer nicht unwesentlichen Insolvenzquote ausgegangen werden kann, wenn das Verfahren tatkräftiger angegangen werden würde.

Rechtsanwalt Knud J. Steffan, Partner der Kanzlei Justus Rechtsanwälte in Berlin rät allen Anlegern der Göttinger Gruppe/Securenta AG ihre Ansprüche auf Auseinandersetzungsguthaben oder ggf. Schadenersatz in Höhe ihrer Einlagen formgerecht bei den zuständigen Insolvenzverwaltern anzumelden.   

Die Vermittler/Berater haften für den entstandenen Schaden:

Um den durch Falschberatung und Insolvenz der Göttinger Gruppe/Securenta AG erlittenen erheblichen Schaden gering zu halten, klagen immer mehr der über 100.000 Anleger ihre Ansprüchen gegen die Vermittler der Göttinger Gruppe ein.

Zu Recht, denn in den über 300 Fällen, die von der Kanzlei Justus vertreten werden, sind die in Kapitalanlagen meist völlig unerfahrenen Anleger kaum oder überhaupt nicht über die Risiken einer stillen Gesellschaftsbeteiligung und die Folgen des „Steigermodells“ aufgeklärt worden.

Im Gegenteil: In den überwiegenden Fällen ist die Risikoanlage Göttinger Gruppe /Securenta AG in den Jahren 1990 bis kurz vor der Insolvenz nachweislich noch als „sichere Altersvorsorge“, „Securente“ mit besserer Rendite als Bausparvertrag oder Lebensversicherung an den Nachbarn oder sogar Familienmitglieder verscherbelt worden.

Nachfragen der Anleger nach Risiken oder bezüglich kritischer Berichte der Fachpresse ab 1998 wurden von den teilweise geschulten Vermittlern verharmlost. Anlegern wurde geraten zur Beibringung der Einmaleinlagen und Provisionskosten (Agio) ihre sichern Bausparverträge vorzeitig aufzulösen und Lebensversicherungen vorzeitig zu kündigen.


Provisionspyramide oder Schneeballsystem der Vermittler:

Die hohen Provisionen, die Vermittler der Göttinger Gruppe – welche teilweise zu Zweit oder Dritt auftraten – hierfür erhielten, wurden wie bei einem Schneeballsystem gestaffelt an die Vermittler verteilt. Die Anleger wurden auch jeweils wieder als „Tippgeber“ und unterste Vermittler geworben, die dann ihre Nächsten warben um deren Einlage quasi an die in der Rangfolge höher stehenden Vermittler zu verteilen. Es ist offensichtlich, dass so nur ein Bruchteil der Einlagen der Anleger tatsächlich in die prospektieren Kapitalanlagen investiert wurde.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Steffan ist dieses bekannte und oft vor Gerichten vorgetragene Schneeballsystem der Provisionshierarchie ein Skandal zu Lasten der Verbraucher, der schon die unrichtige Beratung in Bereicherungsabsicht und gerade nicht im Interesse des Anlegers – wie inzwischen in den §§ 31 ff WpHG gesetzlich normiert – indiziert. Die Beratung – Ratschlag – muss anlegergerecht und objektgerecht und objektiv im Interesse des Anlegers durchgeführt werden.

Leider haben die zuständigen erstinstanzlichen Gerichte insbesondere in den Jahren vor der bahnbrechenden BGH-Rechtsprechung ab 2005 die gleichförmige Art und Weise der „Vermittlung und Beratung“ und die Grundsätze der anlegergerechten Beratung oft nicht gesehen. Die Überlastung der Gerichte und anlegerfeindliche Beweislastregeln und Beweiswürdigung sowie die Notwendigkeit des teuren Instanzenzuges trugen nicht dazu bei, den fortschreitenden Finanzskandal frühzeitig zu begrenzen.  

So gelang es den Mitarbeitern der Göttinger Gruppe/Securenta AG trotz Kenntnis der Fachpresse, Anlegeranwälten, Gerichten und des Staates über ein Jahrzehnt mit müden Standartschriftsätzen, den wohl größten wirtschaftlichen Schaden der Nachkriegszeit bei der so genannten Unterschicht zu ergaunern und rechtzeitig vor Insolvenzeröffnung ins Ausland zu verbringen.

Ein Schelm, wer an Justitias verbundene Augen denkt.

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Achtung:  Kenntnisunabhängige Verjährung im Bankrecht und Anlagerecht Ende 2011 für alle Anleger, die vor 2002 gezeichnet haben. 
Lesen Sie mehr dazu hier:
Verjährung und Schlichtung von Altfällen zum 31.12.2011


Die Pleite der Göttinger Gruppe ist der größte Fall von Anlagebetrug in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Etwa 270.000 Anleger hatten dem Konzern mehr als eine Milliarde Euro für ihre Altersvorsorge anvertraut. Sie wollten mit der "Securente" eine sichere Investition tätigen. In Wirklichkeit aber wurde ihr Geld verpulvert oder floss in Provisionen und unternehmerische Beteiligungen, die floppten.

Im Sommer 2007 eröffnete das Amtsgericht Göttingen das Insolvenzverfahren gegen die Göttinger Gruppe und Securenta AG. Laut dem Insolvenzverwalter Prof. Dr. Rattunde (Schreiben an die Kanzlei Justus Rechtsanwälte aus März 2011) können die geprellten Sparer höchstens auf eine Rückzahlung von zwei oder drei Prozent ihrer Anlagebeträge hoffen. Die ehemaligen Vorstände, die vor der Pleite einen teils luxuriösen Lebenswandel führten, sind - zumindest auf dem Papier - mittellos.

Nunmehr versenden wieder Anlegerschutzvereine Anwaltsrundschreiben an alle Anlager der insolventen Göttinger Gruppe / Securenta AG und behaupten Erfolgsaussichten von Schadenersatzklagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Dies nachdem dieselben Kanzleien nach Presseberichten schon mit teuren "Massenklagen" gegen die Vorstände gescheitert sind.

JUSTUS rät:
Lassen Sie ihre Ansprüche einzelfallbezogen durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht prüfen und sich schriftlich das Prozesskostenrisiko für eine Klage mitteilen, bevor Sie eine Vollmacht oder Mitgliedschaft unterschreiben.