„global view great wheel“ – Anleger können trotz Vergleich Schadensersatzansprüche in voller Höhe geltend machen

„Global View“ – Anleger können trotz Vergleich Schadensersatzansprüche in voller Höhe geltend machen

Der Fonds Global View Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co. KG des Initiators DBM Fonds Invest sollte den Bau von drei Riesenrädern in Peking, Orlando und Berlin finanzieren. Heute steckt dieser Fonds aber in großen Schwierigkeiten, sodass keines der Projekte tatsächlich beendet worden ist.

Viele Anleger haben angesichts dieser Situation mit der Tochtergesellschaft der Initiatorin bereits Vergleiche in einer Höhe von 60 % der gezeichneten Einlage geschlossen, um nicht auf dem gesamten Schaden sitzen zu bleiben. Diese Vergleichsvereinbarung enthielte allerdings laut Pressemitteilungen eine unwirksame Widerrufsklausel, sodass die Anleger sich von diesem Vergleichsvertrag heute noch lösen und Klage gegen den Vermittler in Höhe des gesamten Betrags erheben können.

Diesen Weg hat laut Pressemitteilungen auch eine Anlegerin gewählt, die hinsichtlich ihres Beitritts von der Deutschen Bank beraten worden ist.

Die Klage wurde ausweislich der Pressemitteilungen überwiegend auf versteckte Provisionen der Deutschen Bank gestützt. So habe diese im Verkaufsprospekt als Vermittlungskosten 10% ausgewiesen. Weitere 2% sollten einer (erfundenen) Tochtergesellschaft der Deutschen Bank zukommen. Auffällig sei allerdings, dass andere Vermittler nur 10% der Vermittlungskosten ausgewiesen haben, was den Verdacht nahe liegen lasse, dass die 12% ausschließlich an die Deutsche Bank geflossen sind, ohne dass dies dem Anleger mitgeteilt worden ist. Der Großteil der Global View Anleger wurde durch die Deutsche Bank geworben und beraten.

Sollte das Gericht der Ansicht der Klägerin folgen und feststellen, dass die Deutsche Bank tatsächlich versteckte Provisionen entgegen genommen hat, so wird es der Klage stattgeben und der Klägerin Schadensersatz in Höhe des Zeichnungsbetrages zusprechen.

Den Anlegern des Global View Fonds ist daher zu raten, ihre Ansprüche und einen Vergleich nochmals durch einen FAchanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Autorin:
Alexandra Kosacheva

Ansprechpartner:
Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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