“synthetische” Zertifikate: Bonus Express Defensiv/Offensiv; Alpha-Express; Global Champion; Agrar Bonus Express; Öl Bonus Express; Best Start Express; BRIC-Anleihe, etc

LG Berlin verurteilt Commerzbank AG zur Zahlung von Schadensersatz/
Beratungsfehler beim Vertrieb sog. synthetischer Finanzprodukte (Zertifikate: Bonus Express Defensiv/Offensiv; Alpha-Express; Global Champion; Agrar Bonus Express; Öl Bonus Express; Best Start Express; BRIC-Anleihe, etc.)

Das Landgericht Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 23. April 2010 – 4 O 154/09/ nicht rkr.) die Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG verurteilt, an eine geschädigte Zertifikate-Anlegerin Schadensersatz in Höhe von € 141.600,- zu zahlen (in diesem Fall handelte es sich um „Dresdner Bank AG – Global Champion IV“ Zertifikate).

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der von der Anlegerin erlittene Schaden auf schuldhafte Beratungsfehler der Bank zurückzuführen war. Bei dem Dresdner Bank Global Champion IV-Zertifikat handele es sich um ein synthetisches Anlageprodukt mit spezifischen Risiken, über die der Kunde im Rahmen der Anlageberatung aufzuklären sei. Insbesondere sei dabei eine zutreffende Information darüber notwendig, unter welchen Voraussetzungen der Anleger mit der Rückzahlung oder der Verzinsung des eingesetzten Kapitals rechnen könne. Derartige Informationen seien der geschädigten Anlegerin aber nicht in ausreichendem Maße vermittelt worden.

Systemische Benachteiligung der Zertifikate-Käufer durch die Banken:

JUSTUS Rechtsanwälte vertritt bereits eine Vielzahl geschädigter Zertifikate-Anleger und hat in umfangreichen Recherchen und Gutachten die speziellen Risiken herausgearbeitet, um die systemische Benachteiligung und Täuschung der Anleger nun in vielen Klagen zu beweisen.

Hintergrund: Vor Ausbruch der Finanzkrise befanden sich die Börsenindizes weltweit auf historischen Höchstständen. Erfahrungsgemäß bedeuten Höchststände an Kapitalmärkten vor allem Eines: maximale Abwertungsrisiken. In dieser Situation haben Investmentbanken von Finanzmathematikern strukturierte, sog. synthetische Finanzprodukte mit aktientypischen Risiken (häufig aber ohne aktientypische Renditechancen) unter der Bezeichnung Zertifikate an Privatanleger verkauft – häufig unter Verschleierung der Risiken.

Funktionsweise: Bei einem Zertifikat handelt es sich rechtlich schlicht um eine Inhaberschuldverschreibung. Dies ist quasi ein verbrieftes Darlehen: Der Anleger stellt der Emittentin Fremdkapital zu Verfügung. Bei einem Zertifikat muss die Bank das Kapital des Anlegers aber nicht einfach verzinsen und bei Fälligkeit zurückzahlen. Die Verpflichtung der Bank richtet sich vielmehr nach bestimmten externen Faktoren, wie bspw. der Entwicklung eines bestimmten Aktienindex. So reicht der Anleger der Bank quasi ein Darlehen aus, welches er aber nur unter bestimmten Bedingungen in gleicher Höhe zurück erhalten sollte. Für Investment-Banken ein äußerst lukratives Geschäftsmodell!

Einschneidende Risiken insbesondere unter dem Deckmantel „Sicherheitsbarriere“ (sog. Bonus-Zertifikate):
Besonders beliebt waren Bonus-Zertifikate mit sog. „Sicherheitsbarriere“. Entgegen dem verwendeten Terminus, der eher auf eine besondere Sicherung der Anlage hindeutet, implementierten die Emittenten solcher Papiere aktientypische Kapitalverlustrisiken in eine Schuldverschreibung.

Anleger gingen so häufig unwissentlich einschneidende Verlustrisiken ein. Bei Rückgängen eines zugrunde liegenden Börsenindex jenseits einer bestimmten Grenze, der „Barriere“ bei bspw. 60 Prozent des Ausgangsniveaus, nahm der Zeichner eines solchen Zertifikats ungemildert an Kursverlusten an den Börsen teil, konnte selbst aber im günstigsten Fall lediglich eine um ein paar Prozentpunkte höhere Rendite erzielen.

In Höhe des Kapitalverlusts des Anlegers profitierte die das Zertifikat emittierende Bank. Es handelt sich um ein sog. Nullsummenspiel: Verliert der Anleger, gewinnt die Bank – und umgekehrt. Dies unterscheidet eine solche Anlage grundsätzlich von einer direkten Anlage in einen Investmentfonds oder in Aktien. Das Management eines Unternehmens oder eines Investmentfonds hat unter normalen Umständen ein Interesse an einem positiven Kursverlauf, während sich bei einem Zertifikat die Interessen des Anlegers und diejenigen der Bank konträr gegenüber stehen.

Entsprechend notiert eine Vielzahl der in 2006 bis 2008 emittierten Zertifikate heute weit unter dem von Anlegern ursprünglich an die Bank gezahlten Nennbetrag. Dies bedeutet zugleich enorme Gewinne der Investmentbanken, die den Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und Rückzahlungsverpflichtung nach Maßgabe des akutellen Kurswerts als Gewinn verbuchen. Es darf wohl vermutet werden, dass diese Entwicklung aus Sicht der Investmentbanken nicht allzu überraschend eingetreten ist.

JUSTUS Rechtsanwälte sind der Auffassung, dass geschädigte Zertifikate-Anleger ihre Rechte prüfen lassen und ggf. durchsetzen sollten. Hierbei ist die kurze dreijährige Verjährung, beginnend ab Kaufauftrag unbedingt zu beachten!

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt André Pollmann, LLM
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

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