Global Champion Zertifikat, Lehman Brothers – neue Entscheidung des LG Frankfurt a. M.

Global Champion Zertifikat, Lehman Brothers – Neue Entscheidung des LG Frankfurt a. M.


Mit dem Urteil vom 13.05.2011 – Az: 2-21 O 290/10 hat das LG Frankfurt a. M. erneut ein erfreuliches Urteil für Anleger der Lehman Brothers Zertifikate gesprochen.
Im vorliegenden Fall verurteilte das LG Frankfurt a. M. die Commerzbank AG zu Schadensersatz um ein Lehman Brothers Global Champion Zertifikat.
Das eingesetzte Kapital des Klägers soll nun vollumfänglich an ihn zurückgezahlt werden, zudem besteht auch die Möglichkeit für den Anleger die Zinsen (bis zu 5 Prozent) des eingesetzten Kapitals zu verlangen.

Schadenersatz, da Produktflyer für das Zertifikat Global Champion irreführend:

Das Landgericht begründet seine Entscheidung vorwiegend damit, dass der Inhalt der Verkaufsflyer, mit denen die Bank warb, irreführend gewesen sei. Aufgrund der Tatsache, dass der Flyer die Aufschrift „Argumente für ein Investment“ trug und insbesondere die Aussage „keine Kaufprovision“ hervorhob, ging der Anleger irrtümlich davon aus, dass er weder eine Provision, noch sonstige Zuschläge zu zahlen hatte.
Das Landgericht ist der Auffassung, dass die Dresdner Bank AG (Vorgängerin der Commerzbank AG) angesichts der Angaben im Flyer , den Anleger darüber hätte informieren müssen, dass sie im Falle eines Verkaufs der Zertifikate Gewinnmargen bzw. Vertriebsprovisionen von 3,5 Prozent generieren. Somit wurde – ungeachtet der umstrittenen Anwendbarkeit der Kick-back Rechtsprechung – die Aufklärungspflicht über Gewinnmargen und Kosten verletzt.

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M., das jedoch noch nicht rechtskräftig ist, wird als ein weiterer Sieg für Anleger gewertet und zeigt diesen, dass es sich lohnen kann seine Ansprüche geltend zu machen.

Schriftliche Erstberatung und Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung:

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch. Wir bieten allen Lehman Brother Anlegern eine schriftliche Erstberatung an, die eine Ersteinschätzung über das Kostenrisiko und die voraussichtlichen Erfolgsaussichten einer Zahlungsklage gibt.
Für die Erstberatung und Einleitung des Schlichtungsverfahrens bitte den 
Fragebogen Beratungspool Lehman Brothers ausdrucken und einsenden oder füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan 
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56

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„Wenn man Recht hat und niemand widerspricht,
ist das in Ordnung.
Aber was ist, wenn man Unrecht hat?“
                                                                     (Konfuzius)


Was sind Zertifikate?
"Zertifikate sind Anleihen bzw. Inhaberschuldverschreibungen oder einfach ausgedrückt
Darlehen, deren Rückzahlung, gleich einer Wette, von ungewissen zukünftigen Umständen
abhängig ist" (BGH Urteil vom 27.09.2011).
Wußten Sie das vor der Zeichnung?

Käufer von Lehman Zertifikaten sollten Mut zur Klage gegen die Bank haben:
Lehman Brothers Zertifikate Anleger sollten spätestens jetzt handeln, da die Ansprüche gegen Banken zu verjähren drohen. Auch nach Verjährung von Schadenersatzansprüchen bestehen weitere Ansprüche gegen die Beraterbank. Das Handelsblatt rät Anlegern von Lehman Zertifikaten nun umgehend zu handeln und ihre Ansprüche bei den Banken geltend zu machen.

Zahlreiche erfolgreiche Klagen und gerichtliche Vergleiche in Sachen Lehman Brothers:
Im September 2008 hat Lehman Brothers Insolvent angemeldet und zahlreiche Anleger haben ihr eingezahltes Geld verloren. Verkauft wurden die Zertifikate oft von der Citibank (heute Targo Bank), der Dresdner Bank (heute Commerzbank), Sparkassen und der Postbank. Zahlreiche Gerichte haben Anlegern von Lehman Zertifikaten bereits Schadensersatz zugesprochen aber auch Klagen abgewiesen. Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte konnte aussergerichtlich und gerichtlich zahlreiche angemessene Zahlungsvergleiche mit den BAnken schließen und auch mehrere erfolgreiche Urteile erstreiten. Anleger von Lehman Zertifikaten wurden oft nicht über die komplexe Struktur und die Risiken der Zertifikate aufgeklärt. Anleger können daher Schadensersatzansprüche zustehen, die Sie nicht einfach verjähren lassen sollten.

Kurze Verjährung (3 Jahre ab Kauf) bei Zertifikaten und Hemmung durch den Ombudsmann:
Zu achten ist auf die kurze Verjährung der Ansprüche, die nach 3 Jahren nach dem Kauf der Lehman Zertifikate droht. Jedoch kann die Verjährung durch ein kostenfreiesSchlichtungsverfahren beim Ombudsmann der Banken bis zu 6 Monaten nach Schlichtungsspruch gehemmt werden. Ist auch diese Frist abgelaufen muss und sollte nach Prüfung der Erfolgsaussichten geklagt werden.

Auch nach der Verjährung lohnt sich die Prüfung der Ansprüche und ggf. die Klageeinreichung:
Sind Schadenersatzansprüche im Einzelfall schon verjährt, lohnt sich die Prüfung ob nicht ausserdem Ansprüche gegen die Bank bestehen, die nicht der Verjährung des § 37a WpHG unterliegen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Kick-Backs (Provisionen) verschwiegen wurden, der Berater später noch eine Halteempfehlung anbgegeben hat oder die Lehman Zertifikate telefonisch erworben worden sind. In lezterem Fall kann bei einer fehlenden Aufklärung über das Widerrufsrecht der Kauf auch heute noch widerrufen werden.

Erstberatung:

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das
Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan 
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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Fax: 030 / 440 449 56