Global Champion Zertifikat, Lehman Brothers – Neue Entscheidung des LG Frankfurt a. M.
Mit dem Urteil vom 13.05.2011 – Az: 2-21 O 290/10 hat das LG Frankfurt a. M. erneut ein erfreuliches Urteil für Anleger der Lehman Brothers Zertifikate gesprochen.
Im vorliegenden Fall verurteilte das LG Frankfurt a. M. die Commerzbank AG zu Schadensersatz um ein Lehman Brothers Global Champion Zertifikat.
Das eingesetzte Kapital des Klägers soll nun vollumfänglich an ihn zurückgezahlt werden, zudem besteht auch die Möglichkeit für den Anleger die Zinsen (bis zu 5 Prozent) des eingesetzten Kapitals zu verlangen.
Schadenersatz, da Produktflyer für das Zertifikat Global Champion irreführend:
Das Landgericht begründet seine Entscheidung vorwiegend damit, dass der Inhalt der Verkaufsflyer, mit denen die Bank warb, irreführend gewesen sei. Aufgrund der Tatsache, dass der Flyer die Aufschrift „Argumente für ein Investment“ trug und insbesondere die Aussage „keine Kaufprovision“ hervorhob, ging der Anleger irrtümlich davon aus, dass er weder eine Provision, noch sonstige Zuschläge zu zahlen hatte.
Das Landgericht ist der Auffassung, dass die Dresdner Bank AG (Vorgängerin der Commerzbank AG) angesichts der Angaben im Flyer , den Anleger darüber hätte informieren müssen, dass sie im Falle eines Verkaufs der Zertifikate Gewinnmargen bzw. Vertriebsprovisionen von 3,5 Prozent generieren. Somit wurde – ungeachtet der umstrittenen Anwendbarkeit der Kick-back Rechtsprechung – die Aufklärungspflicht über Gewinnmargen und Kosten verletzt.
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M., das jedoch noch nicht rechtskräftig ist, wird als ein weiterer Sieg für Anleger gewertet und zeigt diesen, dass es sich lohnen kann seine Ansprüche geltend zu machen.
Schriftliche Erstberatung und Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung:
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch. Wir bieten allen Lehman Brother Anlegern eine schriftliche Erstberatung an, die eine Ersteinschätzung über das Kostenrisiko und die voraussichtlichen Erfolgsaussichten einer Zahlungsklage gibt.
Für die Erstberatung und Einleitung des Schlichtungsverfahrens bitte den Fragebogen Beratungspool Lehman Brothers ausdrucken und einsenden oder füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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