GFE Group Nürnberg: Verdacht auf Anlagebetrug
Das Anlagekonzept
Die GFE – Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH – hat in den letzten Jahren tausenden von Anlegern in Deutschland, in der Schweiz sowie in Österreich eine Investition in Blockheizkraftwerke angeboten, die nur von Pflanzenöl betrieben werden sollten. Diese zukunftorientierte Investition in die erneuerbaren Energien klang für viele Anleger vielversprechend. Auch die in Aussicht gestellte hohe Rendite lockte die Anleger, ihr Erspartes der GFE anzuvertrauen.
Staatsanwaltschaft Nürnberg ermittelt gegen die Verantwortlichen
Ausweislich der Pressemiteilungen hat sich allerdings der Verdacht verdichtet, dass die Anlegergelder in Wirklichkeit nicht in die Heizwerke investiert, sondern ausschließlich für eigene Zwecke der Gesellschaft verwendet worden sind. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hat daher Ermittlungen gegen den Vorwurf eines Anlagebetruges aufgenommen. Laut Pressemitteilungen wurden bereits Durchsuchungen in den Geschäftsräumen durchgeführt, Beweismittel sichergestellt sowie 8 der 17 Verdächtigen festgenommen.
Schadensersatzansprüche der Anleger
Anleger, die im Vertrauen auf das Konzept ihr Erspartes in die Heizkraftwerke investiert haben, können, sofern sich der Verdacht des Anlagebetruges bestätigt haben sollte, Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen geltend machen. Wer das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens allerdings nicht abwarten möchte, kann jetzt schon seine Ansprüche wegen Falschberatung von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. Ansprüche aus Falschberatung kommen insbesondere dann in Betracht, wenn Anleger im Rahmen des Beratungsgesprächs nachweislich nicht ausreichend über die Art der Anlage sowie ihre Risiken aufgeklärt worden sind.
Wir erwarten hier eine Klagewelle gegen den Vorstand, so dass es ratsam ist Schadenersatzansprüche schnell zu titulieren und ggf. in einem Arrestverfahren durchzusetzen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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