GenoHaus Fonds I AG & Co. KG: Die CIS Deutschland AG ist nicht erreichbar

GenoHaus Fonds I AG & Co. KG: Die CIS Deutschland AG ist nicht erreichbar

Die CIS Deutschland AG wurde im Jahr 2006 als Kapitalanlagegesellschaft gegründet.

Die CIS Deutschland AG ist seit Auflegung des GenoHaus Fonds I AG & Co. KG im Jahre 2007 für die Verwaltung des gesamten Fonds verantwortlich. Sie ist unter anderem auch Gründungsgesellschafterin und persönlich haftendende Gesellschafterin der CIS Garantie-Hebel-Plan`07 AG & Co. KG, der GarantieHebelPlan’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG, der GarantieHebelPlan`09 AG & Co. KG sowie der Premium Renditefonds ́10 AG & Co. KG.

Im Oktober 2012 übernahm Herr Marc-Christian Schraut den Vorstandsposten bei der CIS Deutschland AG und löste damit Daniel Shahin ab. Herr Marc-Christian Schraut, welcher sich aktuellen Angaben zufolge seit Anfang März 2013 in Untersuchungshaft befindet, bekleidet zudem Geschäftsführerposten verschiedener S&K-Gesellschaften, der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH sowie der DCM Service & Verwaltungs GmbH. Zudem ist Herr Schraut Vorstand bei der Midas Management AG.

GenoHaus GmbH & Co.KG von CIS AG blockiert:
Nach eigenen Angaben der Genohaus GmbH & Co. KG wird der Fonds derzeit von der CIS Deutschland AG blockiert. Da Bilanzen angeblich bereits seit 2010 nicht offen gelegt wurden, wird nunmehr nach den Angaben der Genohaus GmbH & Co. KG ein Klageverfahren gegen die CIS Deutschland AG geführt.

Die Auswirkungen für die Anleger der Beteiligungsgesellschaften sind derzeit noch nicht absehbar. Den aktuellen Entwicklungen zur Folge, steht die CIS Deutschland AG den Anlegern jedoch als Ansprechpartner nicht mehr zur Verfügung. Teilweise warten Anleger vergeblich auf die Ihnen im Zuge einer Kündigung der Beteiligung versprochenen Auszahlungen des Abfindungsguthabens.
Betroffene Anleger sollten sich an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
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GESELLSCHAFTSBETEILIGUNGEN: ALBIS, CIS, CSA, U.A.86
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"Niemals dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao,
durch den man euch zieht, auch noch zu trinken."

Erich Kästner


Die Gesellschaftsbeteiligung als Anlageform:


Gesellschaftsbeteiligungen kommen meist als atypische stille Gesellschaftsbeteiligungen oder als Kommanditbeteiligungen vor. Bei letzeren unterscheidet man noch zwischen mittelbaren (über einen Treuhänder) und unmittelbare Kommanditbeteiligungen.

Bei sämtlichen Formen der Gesellschaftsbeteiligung muss sich der Gesellschafter die Gewinne und eben auch die Verlußte der Gesellschaft zurechnen lassen. Es wird ein sogenanntes Kapitalkonto geführt, auf dem sämtliche Einlagen des Gesellschafters und die Gewinne und meist Verlußte der Anlagegesellschaft gebucht werden.
Die Beteiligungsverträge weisen in der Regel lange Laufzeiten von 10 bis zu 30 Jahren auf und eine vorzeitige Kündigung ist entweder nicht möglich oder an pauschale Schadensersatzansprüche (sog. Ausgleichszahlungen) geknüpft.


Verjährung von Ansprüchen: 10 Jahre nach Zeichnung ist Schluss, § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB

Jeder, wirklich jeder Gesellschafter/Anleger sollte die Verjährungsfristen von Schadenersatzansprüchen im Auge behalten.
Taggenau 10 Jahre nach Zeichnung bzw. Beitritt zur Gesellschaft verjähren sämtliche Schadenersatzansprüche, die ein Gesellschafter z.B. aus Falschberatung gegen Berater, Treuhänder oder Gründungsgesellschafter zustehen können. Dies unabhängig von der Kenntnis des Anlegers/Gesellschafters.
Da der Schadenersatz durch Rückabwicklung der Gesellschaftsbeteiligung oft der einzige Weg ist, keine erheblichen Verlußte zu erleiden sollte jeder Anleger seine Kapitalanlagen vor Ablauf dieser Frist durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
Meist erhalten nämlich die Anleger erst kurz nach Ablauf dieser Frist die verheerende Nachricht durch Berater oder Kapitalanlagegesellschaft, dass sämtliche Einlagen durch Verluste der Gesellschaft aufgezehrt sind und/oder vereinbarte Auszahlungen nicht möglich sind.