Garantie Hebel Plan´08 fordert Einlagen per Mahnbescheid

Vorgehen gegen die CIS Deutschland GmbH, Garantie Hebel Plan ´08 AG & Co. KG

Ansprüche der Garantie Hebel Plan ´08 gegen die Anleger
Die Garantie Hebel Plan ´08 macht aktuell bei noch laufenden Beteiligungsverträgen, die ausstehenden Einlagen zzgl. Kosten und Nebenforderungen per Mahnbescheid auf Grundlage des Beteiligungsvertrages geltend.
Sie sollten auf keinen Fall auf die Forderung zahlen, sondern diese erst durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

Verteidigungsmöglichkeiten der Anleger: Widerspruch einlegen
Sollte ein Mahnbescheid gegen Sie ergehen oder bereits ergangen sein, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch gegen diesen einzulegen. Die Garantie Hebel Plan ´08 muss ihren Anspruch gegen Sie dann begründen. Ohne einen Widerspruch, kann der Gläubiger nach zwei Wochen einen Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid stellen. Ist dieser erteilt, kann der Gläubiger mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers vollstrecken. Gegen den Vollstreckungs-bescheid hat der Schuldner noch einmal zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid wird nach Erlass des Vollstreckungsbescheides automatisch als Einspruch behandelt. Sollten Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Nur so kann sichergestellt werden, dass gegen diesen innerhalb der Frist vorgegangen werden kann.
Ist die Anspruchsbegründung durch die Garantie Hebel Plan ´08 erfolgt, stehen Ihnen sämtliche Verteidigungsmöglichkeiten zur Verfügung, die Ihnen auch bei einer Klageerhebung gegen Sie zustehen würden. Diesbezüglich beraten wir Sie gerne. Insbesondere kann auch mit bereits verjährten Schadensersatzansprüchen die Aufrechnung gegen die Forderung der Garantie Hebel Plan ´08 erklärt werden. Ferner ist die Möglichkeit der sofortigen ausserordentlichen Kündigung, Anfechtung des Vertrages, Verjährung der Ansprüche, Aktivlegitimation, etc. zu prüfen. Die übernehmen wir gerne vor Zahlung der Ablauf der Widerspruchsfrist für Sie.

Aktives Vorgehen gegen die Garantie Hebel Plan ´08 AG & Co. KG und die Erfolgsaussichten

a)    Vorgehen gegen die Beteiligungsgesellschaft
Gegenüber der Beteiligungsgesellschaft, der GarantieHebelPlan08 AG & Co. KG, haben Sie bei Beendigung der Beteiligung einen Anspruch auf das so genannte Auseinandersetzungsguthaben. Es ist regelmäßig angezeigt, durch uns gegenüber der Beteiligungsgesellschaft die außerordentlich Kündigung sämtlicher Beteiligungen und den Widerruf der Einzugsermächtigung erklären zu lassen, sodass Sie von diesem Zeitpunkt an keine laufenden Beträge mehr leisten müssen. Zudem fordern wir die Beteiligungsgesellschaft zur Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens auf.
Sollte die Beteiligungsgesellschaft Sie zwischenzeitlich wegen Nichtzahlung ausgeschlossen haben, so erhebt sie regelmäßig im Fall der Beendigung der Beteiligung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit eine Ausschlussgebühr in Höhe von 11% der Zeichnungssumme zzgl. MwSt. Die entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag sehen wir als unwirksam an. Unserer Meinung nach ist die Gesellschaft vielmehr zur Rückabwicklung und Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens verpflichtet. Diesen Anspruch würden wir zunächst außergerichtlich und – falls erforderlich – gerichtlich für Sie geltend machen.

b)    Vorgehen gegen die Vermittlungsgesellschaft
Falsch beratene Anleger haben regelmäßig Schadenersatzansprüche gegen die Vermittler/Berater, in Ihrem Fall die CARPEDIEM Vertriebsgesellschaft mbH. Allerdings wurde diese zwischenzeitlich aufgelöst.

c)    Vorgehen gegen die Gründungsgesellschafter
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit die Einlagen von der CIS Deutschland AG, der Gründungsgesellschafterin, einzufordern. Die von Ihnen geleisteten Einlagen können Sie nur dann vollständig zurück erhalten, wenn Sie vor Vertragsschluss nicht vollständig über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt worden sind. Für einen solchen Aufklärungsmangel im Rahmen des Beratungsgespräches, ist regelmäßig der Kläger, in diesem Fall also Sie, darlegungs- und  beweispflichtig. Allerdings hat auch die Gründungsgesellschaft CIS Deutschland AG Geschäftsbetrieb zwischenzeitlich eingestellt. Die zweite Gründungsgesellschaft, die Grützmacher Gravert GmbH, existiert noch. Diese wurde zwischenzeitlich in die FH Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH umbenannt.

Für den Erfolg einer Klage bzw. eines günstigen Vergleichs ist es von überragender Bedeutung, ob und wie der Aufklärungsmangel nachgewiesen werden kann (Zeugen, Unterlagen, Prospekte).

Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen die Garantie Hebel Plan ´08
Für die Durchsetzung etwaiger Schadensersatzansprüche können wir Ihnen die folgende Entwicklung der betreffenden Gesellschaften aufzeigen:
Die Carpediem Vertriebs KG, Vermittlungsgesellschaft, wurde aufgelöst. Die Löschung im Handelsregister wurde veranlasst. Ein Verfahren gegen die Carpediem Vertriebs AG ist angesichts der Löschung der Gesellschaft nicht erfolgsversprechend.
Die Gründungsgesellschaft CIS Deutschland AG hat den Geschäftsbetrieb ebenfalls eingestellt. Der Geschäftsführer der CIS Deutschland AG, Herr Marc Christian Schraut, befindet sich wegen Betrugsverdacht im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die S&K Unternehmensgruppe immer noch in Untersuchungshaft. Eine Klage gegen die CIS Deutschland AG ist nach derzeitigen Erkenntnissen mangels einer Möglichkeit der Vollstreckung nicht erfolgsversprechend.
Die weitere Gründungsgesellschaft, Grützmacher Gravert GmbH, existiert noch. Zwischenzeitlich, wie oben gesagt, allerdings unter dem Namen FH Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH. Schadensersatzansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung müssten daher im Klageweg gegen die FH Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH geltend gemacht werden. Für den Nachweis der Falschberatung kommt es maßgeblich darauf an, ob Sie den Inhalt der Beratung mittels Zeugen unter Beweis stellen können.

Achtung: Verjährung
Ihre Schadensersatzansprüche  verjähren  kenntnisunabhängig spätestens 10 Jahre ab Zeichnung der Beteiligungserklärung.
Sobald Sie Kenntnis von möglichen Schadenersatzansprüchen haben, greift jedoch die regelmäßige Verjährung von 3 Jahren ab Ende des Jahres, in dem Sie die Kenntnis erlangt haben.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den wesentlichen Vertragsunterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von nur 80,- € inkl. MwSt., die bei weiterem Vorgehen voll angerechnet wird. Gern können Sie sich auch unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de

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"Niemals dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao,
durch den man euch zieht, auch noch zu trinken."

Erich Kästner


Die Gesellschaftsbeteiligung als Anlageform:


Gesellschaftsbeteiligungen kommen meist als atypische stille Gesellschaftsbeteiligungen oder als Kommanditbeteiligungen vor. Bei letzeren unterscheidet man noch zwischen mittelbaren (über einen Treuhänder) und unmittelbare Kommanditbeteiligungen.

Bei sämtlichen Formen der Gesellschaftsbeteiligung muss sich der Gesellschafter die Gewinne und eben auch die Verlußte der Gesellschaft zurechnen lassen. Es wird ein sogenanntes Kapitalkonto geführt, auf dem sämtliche Einlagen des Gesellschafters und die Gewinne und meist Verlußte der Anlagegesellschaft gebucht werden.
Die Beteiligungsverträge weisen in der Regel lange Laufzeiten von 10 bis zu 30 Jahren auf und eine vorzeitige Kündigung ist entweder nicht möglich oder an pauschale Schadensersatzansprüche (sog. Ausgleichszahlungen) geknüpft.


Verjährung von Ansprüchen: 10 Jahre nach Zeichnung ist Schluss, § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB

Jeder, wirklich jeder Gesellschafter/Anleger sollte die Verjährungsfristen von Schadenersatzansprüchen im Auge behalten.
Taggenau 10 Jahre nach Zeichnung bzw. Beitritt zur Gesellschaft verjähren sämtliche Schadenersatzansprüche, die ein Gesellschafter z.B. aus Falschberatung gegen Berater, Treuhänder oder Gründungsgesellschafter zustehen können. Dies unabhängig von der Kenntnis des Anlegers/Gesellschafters.
Da der Schadenersatz durch Rückabwicklung der Gesellschaftsbeteiligung oft der einzige Weg ist, keine erheblichen Verlußte zu erleiden sollte jeder Anleger seine Kapitalanlagen vor Ablauf dieser Frist durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
Meist erhalten nämlich die Anleger erst kurz nach Ablauf dieser Frist die verheerende Nachricht durch Berater oder Kapitalanlagegesellschaft, dass sämtliche Einlagen durch Verluste der Gesellschaft aufgezehrt sind und/oder vereinbarte Auszahlungen nicht möglich sind.