Baxter Sachwert GmbH & Co. KG – vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Baxter Sachwert GmbH & Co. KG – vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Über das Vermögen der Baxter Sachwert GmbH & Co. KG wurde am 26.01.2015 unter dem Aktenzeichen 36b IN6761/15 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus, Rankestraße 33, 10789 Berlin bestellt.

Hintergrund Baxter Sachwert GmbH & Co. KG, früher Anderson Fünfte Deutsche Grundwert
Die heutige Baxter Sachwert GmbH & Co. KG (Register-Nr.: HRA 46814 beim AG Charlottenburg) firmierte bis 2013 unter der Anderson Fünfte Deutsche Grundwert GmbH & Co. KG und hatte ihren Sitz in der Tauentzienstraße 5 in 10789 Berlin. Der aktuelle Gesellschaftssitz ist in der Hardenbergstr. 27 in 10623 Berlin. Vertreten wird die Baxter Sachwert GmbH & Co. KG durch die Komplementärin, die BAXTER Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Charlottenburg HRB 137894 B), die wiederum durch den Geschäftsführer Herr Frank Schulze vertreten wird.

Zum Geschäftsmodell der Baxter Sachwert GmbH & Co. KG
Die Baxter Sachwert GmbH & Co. KG warb durch ihr Geschäftsmodell um Privatinvestoren am Immobilienmarkt und investierte die durch die Anleger eingenommenen Gelder in Höhe von etwa 9 Mio. Euro wohl überwiegend in Wohnimmobilien und Pflegeheime. Als Mindestanlagensumme wurde dabei ein Betrag von 5.000,00 Euro festgeschrieben. Die Anleger konnten zudem zwischen zwei unterschiedlichen Anlagemodellen wählen. Während das Produkt „Capital Expansion“ mit einer dem Anleger freigestellten Laufzeit von 1 bis 10 Jahren und einem Zinssatz von 8 Prozent im Jahr warb, kennzeichnete sich das Produkt „Ratable Loan“ mit Laufzeiten von 10, 15 oder 20 Jahren und einem Zinssatz von 7 Prozent im Jahr. Die Besonderheit dieser Anlage, war bei beiden Produkten, die Sicherung des Darlehens durch eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld.

JUSTUS rät:
Anleger der Baxter Sachwert GmbH & Co. KG sind gut damit beraten ihre Anlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen. Aufgrund der Grundbucheintragungen bestehen hier durchaus gute Chancen Ansprüche gegen die Gesellschaft bzw. den vorläufigen Insolvenzverwalter durchzusetzen. Im Rahmen einer Einzelfallfallprüfung würden zudem Schadensersatzansprüche, vertragliche Möglichkeiten sowie Ansprüche gegenüber den persönlich handelnden Organen geprüft werden.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den wesentlichen Vertragsunterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von nur 80,- € inkl. MwSt., die bei weiterem Vorgehen voll angerechnet wird. Gern können Sie sich auch unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de

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"Niemals dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao,
durch den man euch zieht, auch noch zu trinken."

Erich Kästner


Die Gesellschaftsbeteiligung als Anlageform:


Gesellschaftsbeteiligungen kommen meist als atypische stille Gesellschaftsbeteiligungen oder als Kommanditbeteiligungen vor. Bei letzeren unterscheidet man noch zwischen mittelbaren (über einen Treuhänder) und unmittelbare Kommanditbeteiligungen.

Bei sämtlichen Formen der Gesellschaftsbeteiligung muss sich der Gesellschafter die Gewinne und eben auch die Verlußte der Gesellschaft zurechnen lassen. Es wird ein sogenanntes Kapitalkonto geführt, auf dem sämtliche Einlagen des Gesellschafters und die Gewinne und meist Verlußte der Anlagegesellschaft gebucht werden.
Die Beteiligungsverträge weisen in der Regel lange Laufzeiten von 10 bis zu 30 Jahren auf und eine vorzeitige Kündigung ist entweder nicht möglich oder an pauschale Schadensersatzansprüche (sog. Ausgleichszahlungen) geknüpft.


Verjährung von Ansprüchen: 10 Jahre nach Zeichnung ist Schluss, § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB

Jeder, wirklich jeder Gesellschafter/Anleger sollte die Verjährungsfristen von Schadenersatzansprüchen im Auge behalten.
Taggenau 10 Jahre nach Zeichnung bzw. Beitritt zur Gesellschaft verjähren sämtliche Schadenersatzansprüche, die ein Gesellschafter z.B. aus Falschberatung gegen Berater, Treuhänder oder Gründungsgesellschafter zustehen können. Dies unabhängig von der Kenntnis des Anlegers/Gesellschafters.
Da der Schadenersatz durch Rückabwicklung der Gesellschaftsbeteiligung oft der einzige Weg ist, keine erheblichen Verlußte zu erleiden sollte jeder Anleger seine Kapitalanlagen vor Ablauf dieser Frist durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
Meist erhalten nämlich die Anleger erst kurz nach Ablauf dieser Frist die verheerende Nachricht durch Berater oder Kapitalanlagegesellschaft, dass sämtliche Einlagen durch Verluste der Gesellschaft aufgezehrt sind und/oder vereinbarte Auszahlungen nicht möglich sind.