Definition:
Bei dem Titel eines Fachanwalt für Arbeitsrecht handelt es sich um eine Fachanwaltsbezeichnung des deutschen Berufsrechts der Rechtsanwälte.

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht gehört zu den ältesten deutschen Fachanwaltsbezeichnungen, die bereits in § 43c BRAO genannt sind.
Tätigkeits- bzw. Rechtsgebiete des Fachanwalts für Arbeitsrecht
Inhaltlich wird der Titel durch die in § 10 der Fachanwaltsordnung (FAO) genannten Rechtsgebiete, bezüglich derer der den Fachanwaltstitel führende Rechtsanwalt besondere Kenntnisse nachweisen muss, definiert:
1. Individualarbeitsrecht
- Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages,
- Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich
- Kündigungsschutz
- Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung,
- Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen,
- Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts,
2. Kollektives Arbeitsrecht
- Tarifvertragsrecht,
- Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht,
- Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts,
3. Verfahrensrecht
Nachweis von praktischen Erfahrungen:
Weiter erforderlich ist zum Erwerb des Titels eines Fachanwalt für Arbeitsrecht, wie bei allen Fachanwaltstiteln, der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen. Hier fordert § 5 S. 1 lit. c FAO den Nachweis von 100 von dem Bewerber bearbeiteter Fälle, von denen mindestens die Hälfte gerichtliche Verfahren sein müssen; außerdem müssen fünf Fälle aus dem Bereich des kollektiven Arbeitsrecht stammen, wobei als kollektives Arbeitsrecht hier auch das Individualarbeitsrecht gilt, wenn die Fälle Rechtsfragen aus dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts zum Gegenstand haben.
Nach einer Entscheidung des BGH (BGH 13.01.2003 – AnwZ (B) 25/02) sind für den Nachweis der praktischen Kenntnisse des Fachanwalts für Arbeitsrecht auch – neben den in freier anwaltlicher Tätigkeit erworbenen Fällen – die Fälle zu berücksichtigen, in denen der Rechtsanwalt als Syndikus eines Arbeitgeber- oder Unternehmerverbandes die arbeitsrechtliche Beratung und Prozessvertretung von Mitgliedern des Verbandes weisungsunabhängig durchgeführt hat.
Erforderlich ist aber immer eine persönliche Bearbeitung sowie die forensische Tätigkeit (BGH 25.10.2006 – AnwZ (B) 80/05).
Pflicht zur ständigen Fortbildung:
Jeder Fachanwalt ist gemäß § 15 FAO zu einer jährlichen Fortbildung verpflichtet.
Rechtsanwalt Hans-Ulrich Kleimann ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und steht in Kooperation mit Justus Rechtsanwälte.
Spezialisiert auf das Arbeitsrecht sind auch
Rechtsanwältin Grit Rahn
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
HIER lesen Sie alles zum Arbeitsrecht und erhlaten eine kostenfreie Erstberatung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56