Die Medienfondsbranche kommt nicht zur Ruhe: Nun hat es die Anleger der Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co.KG getroffen, die mit falschen Garantieversprechen in den Anlageprospekten getäuscht wurden. Darüber hinaus sind die eingeworbenen Gelder nicht ordnugsgemäß investiert worden. Laut Handelsblatt haben mittlerweile bei dem Filmfondsanbieter “Equity Pictures” Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft München und der Steuerfahndung stattgefunden. Grund: Bei der Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co.KG wurde ähnlich wie dem VIP 4 – Fonds mit einer Anteilsfinanzierung von ca. 45 Prozent Minimumsgarantien und bankverbürgten Sicherheiten geworben. Da Anlass für die Ermittlungen steuerliche Fragen waren, liegt auf der Hand, dass auf die Anleger ähnliche steuerliche Probleme wie bei VIP 4 zukommen werden.
Aus diesem Grund empfehlen Justus Rechtsanwälte & Steuerberater allen Anlegern, die in den vergangenen Jahren in Medienfonds investiert haben, dringend ihre Kontrollrechte gemäß den Gesellschaftsverträgen wahrzunehmen. Kommanditisten haben ein umfangreiches Informations- und Kontrollrecht und können auch Einsicht in die Bücher und Unterlagen der Kommanditgesellschaft verlangen. Allen Anlegern ist daher zu empfehlen, von diesen Kontrollrechten unverzüglich Gebrauch zu machen. Insbesondere wird empfohlen von den Fondsgesellschaften Abschriften der Verträge zu verlangen, mit denen die Schuldübernahmen durch die Banken geregelt werden. Außerdem sollten Auskünfte über den tatsächlichen Geldfluss bei den einzelnen Filmprojekten die der Fonds finanziert hat, angefordert werden.
Achtung! Sollte sich der Verdacht der ermittelnden Staatsanwaltschaften und Steuerfahndung bestätigen, droht einigen Zehntausend Anlegern die Aberkennung der steuerlichen Verlustabzugsfähgigkeit in Milliardenhöhe.
Die Equity Pictures GmbH & Co. KG (vormals Equity Pictures AG) hat durch den Verkauf ihrer Tochtergesellschaft Equity Pictures Medienfonds GmbH, das Management der Equity Pictures Medienfonds an die VCL Film + Medien AG übertragen. Sie platzierte nach eigenen Angaben – http://www.equitypictures.de/index.php?folderid=106&subfolderid=441 – ein Fondsvolumen von rund 300 Millionen Euro und realisierte etwa 30 Kino- und Fernsehprojekte.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
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Autorin: Diana Stol
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