Eintrag bei der Schufa löschen

Eintrag bei der Schufa löschen

Was ist die Schufa?
Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen zum Zweck der Mitteilung wirtschaftsrelevanter Daten über Privatpersonen und Unternehmen an Geschäftspartner. Um die Daten bei der Schufa einsehen zu können, muss ein berechtigtes Interesse vorhanden sein. Ein solches ergibt sich zum Beispiel aus der Anbahnung von Verträgen.

Wie kommen die Einträge bei der Schufa zustande?
Die Einträge bei der Schufa kommen zustande, indem Banken, Mobilfunk- und andere Unternehmen der Schufa Auskunft über abgeschlossene Verträge und deren Abwicklung geben. Im Gegenzug dafür erhalten sie auch Auskunft über die Personen, mit denen sie einen Vertrag abschließen wollen.

Eintrag bei der Schufa

Welche Art von Einträgen gibt es?
Es gibt positive und negative Einträge bei der Schufa.
Die positiven Schufa-Einträge bezeugen, dass der Schuldner seinen Zahlungspflichten immer innerhalb der vereinbarten Fristen nachgekommen ist und bisher noch keine Komplikationen in seinem Zahlungsverhalten aufgetreten sind. Die negativen Einträge hingegen geben Auskunft darüber, dass der Schuldner seinen Zahlungspflichten nicht vertragsgemäß nachgekommen ist.

Warum ist es wichtig falsche Schufa-Einträge löschen zu lassen?
Gerade weil Unternehmen und Banken vor Vertragsabschluss eine Bonitätsauskunft bei der Schufa einholen, ist es wichtig, dass falsche Schufa-Einträge gelöscht werden. Durch negative Einträge zweifeln die Unternehmen an der Bonität, was unter Umständen dazu führen kann, dass es nicht zum Vertragsabschluss kommt. Das kann die Vergabe von Krediten oder auch den Abschluss eines Autoleasingvertrages betreffen.

Wie kann ich einen Schufa-Eintrag löschen lassen?
Grundsätzlich werden die Daten bei der Schufa drei Jahre lang gespeichert. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, einen negativen Schufa-Eintrag auch schon vorher löschen zu lassen.
Sind die Daten richtig, kann eine Löschung nur mit der Hilfe des Gläubigers erfolgen. Wurde die Forderung des Gläubigers beglichen, kann dieser das der Schufa mitteilen und dann ist eine vorzeitige Löschung des Eintrags möglich.
Sind die Daten falsch, müssen sie gem. § 35 Bundesdatenschutzgesetz sofort berichtigt werden. Falsch sind sie zB, wenn eine nicht beglichene Forderung, die zum negativen Eintrag in die Schufa geführt hat, durch gerichtliche Feststellung für nicht rechtskräftig erklärt wird, eine falsche Adresse oder veraltete Daten verwendet werden. Liegt ein solcher Fall des § 35 BDSG vor, besteht ein Anspruch ihrerseits auf vorzeitige Löschung.

Justus rät:
Besteht ein negativer Eintrag bei der Schufa, der auf veralteten Daten oder falschen Informationen basiert, kann es hilfreich sein, eine anwaltliche Beschwerde bei der Schufa einzulegen. Gerne können Sie sich dafür an uns wenden.

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