Die Fondsgesellschaft DWS friert abermals einen Dachfonds ein
Einst stand das Unternehmen an der Spitze der Branche, nun hat der DWS mit dem ImmoFlex Vermögensmandat – laut eigenen Aussagen im Interesse der Anleger – einen weiteren Immobilienfonds gesperrt. Der DWS ImmoFlex Vermögensmandat investiert mehr als die Hälfte seines Fondsvermögens Offene Immobilienfonds. Mit einem Volumen von etwa 100 Millionen Euro ist dieser zwar ein vergleichsweise kleiner Fonds, jedoch ist das ein alarmierender Vorbote.
Immobilien-Dachfonds ImmoFlex Vermögensmandat
Die Fondsgesellschaft hatte schon Ende März die Ausgabe neuer Anteile für den Fonds gestoppt. Am 02.04.2012 teilte die Deutsche-Bank-Tochter dann mit, dass sie auch für ihren Immobilien-Dachfonds ImmoFlex Vermögensmandat nun sämtliche Rücknahmen von Anteilsschienen mit sofortiger Wirkung aussetzen müsse. Zur Begründung hieß es, dass die liquiden Mittel nicht mehr ausreichten, um alle Rückgabeverlangen abzudecken, ohne dabei unvertretbare Abschläge zu veräußern.
Anteile an Krisenfonds SEB ImmoInvest und CS Euroreal:
Der Immoflex Vermögensmandat hält u.a. Anteile an den beiden Krisenfonds SEB ImmoInvest und CS Euroreal. Die beiden Riesen, jeweils sechs Milliarden Euro schwer, sind bislang ebenfalls geschlossen und wenn sie nicht bis Mai wieder öffnen, werden sie abgewickelt. Eine solche Abwicklung würde das Fondsvermögen in erheblichem Maße negativen beeinflussen, da in jene zurzeit schon über 40 Prozent des Fondsvermögens investiert wurden.
Der db ImmoFlex, ein anderer Immobilien-Dachfonds der DWS, befindet sich bereits in einer solchen Abwicklung, nachdem er aus gleichem Grunde zunächst auch eingefroren war.
Besonders in den Jahren ab 2008 und darüber können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn beispielsweise nicht darüber aufgeklärt wurde, dass sich die Branche in einer Krise befindet.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass für Anleger gute Möglichkeiten bestehen, eine komplette Rückabwicklung des Kaufes der Fondsanteile durch Schadensersatzforderungen zu erreichen. Jedoch ist die Überprüfung der individuellen Sachlage durch einen Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht erforderlich.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
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