DG Fonds – Anleger weiterhin erfolgreich
Vor dem Landgericht Ulm endete laut Pressemitteilungen ein Verfahren für eine betroffene DG-Anlegerin höchst erfreulich. Diese erhält aufgrund des Ausgangs des Verfahrens nunmehr durch einen abgeschlossenen Vergleich mit der Beklagten sämtliche geleisteten Zahlungen zurück.
Im vorliegenden Fall hatte die betroffene Anlegerin die Rückabwicklung ihrer DG-Fonds eingeklagt, nachdem eine außergerichtliche Einigung mit der betroffenen Bank nicht möglich war. Daraufhin erfolgte eine mehrstündige und genaue Befragung der Anlegerin durch die zuständige Richterin.
Die Sach- und Rechtslage wurde sodann auch mithilfe der Schilderungen der Beklagten intensiv erörtert. Vor allem teilte die Richterin nicht die Auffassung der beklagten Bank zur angeblichen Verjährung der Schadensersatzansprüche der Klägerin, sowie der angeblichen Verpflichtung zum Abzug von Steuervorteilen.
Letztlich wurde ein Vergleich abgeschlossen, welcher eine vollständige Rückzahlung sämtlicher von der Klägerin in der Vergangenheit geleisteten Zahlungen Zug um Zug gegen gegen die Übertragung der Fondsanteile an die Bank beinhaltete.
Fazit
Erneut zeigt sich, dass viele betroffene Anleger durchaus gute Chancen haben, ihre Ansprüche durchzusetzen. Bei Unsicherheit bezüglich der Rechtslage wird betroffenen Anlegern empfohlen, sich rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einzuholen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin


