DWS Immoflex Vermögensmandat: Cention Beteiligungs AG bietet KAufangebot über Deutsche Bank

DWS Fondanteile: Kaufangebot der Cention Beteiligungs – und Grundbesitz AG
In den letzten Tagen erhielten Anleger des Dachfonds DWS Immoflex Vermögensmandant Kaufangebot einer Cention Beteiligungs- und Grundbesitz AG über ihre jeweilige Depotbank.
Unsere Mandantschaft erhielt diese Angebot über die Deutsche Bank AG in Höhe von ca einem Drittel des ursprüngleichen Kaufpreises für die Fondanteile des DWS Immoflex Vermögensmandat.
Dies entspräche nach dem Schreiben wohl etwa dem derzeitigen Kurwert der DWS Immoflex Fondanteile, die dort mit 39,- € pro Stück angegeben werden.
Für die Annahme des Kaufangebotes ist jeweils eine sehr kurze Frist von gerade mal 3 Werktagen gesetzt.

Immobilien-Dachfonds ImmoFlex Vermögensmandat

Einst stand das Unternehmen an der Spitze der Branche, nun hat der DWS mit dem ImmoFlex Vermögensmandat – laut eigenen Aussagen im Interesse der Anleger – einen weiteren Immobilienfonds gesperrt. Der DWS ImmoFlex Vermögensmandat investiert mehr als die Hälfte seines Fondsvermögens Offene Immobilienfonds. Mit einem Volumen von etwa 100 Millionen Euro ist dieser zwar ein vergleichsweise kleiner Fonds, jedoch ist das ein alarmierender Vorbote.

Schadenersatzklagen gegen die Berater Deutsche Vermögensberatung AG :
Die Anlegerschutzkanzlei Justus Rechtsanwälte führt Klageverfahren gegen die Beratungs- und Vermittlungsfirma, welche u.a. die DWS Immoflex Fondanteile vertrieben hat.
In einem Verfahren vor dem Landgericht Bamberg stehen wir kurz vor der Beweisaufnahme und sehen durchaus gute Chancen, eine Verurteilung wegen nicht anlage- und anlegergerechter Beratung zu erzielen.

Justus rät in Sachen DWS Immoflex Vermögensangebot:
Anteilsinhaber der DWS sollten vor einem Verkauf ihrer Anteile ihre Möglichkeiten zur Erlangng des vollen Schadenersatzes durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Hierbei sind insbesondere die spezialgesetzlichen Verjährungsvorschriften zu beachten.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26

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offene Immobilienfonds

Offene Immobilenfonds:


Was ist ein offener Immobilienfonds?

Ein offener Immobilienfonds ist eine Kapitalanlage, die das Geld der Anleger in Immobilien anlegt. Rechtlich wird ein Anteil am offenen Immobilienfonds als Wertpapier im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes eingestuft. Für Schadenersatzansprüche gilft daher auch die kurze Verjähurngsfrist des § 37 a WpHG, zumindest bis zur Abschaffung der Sonderverjährung im Jahr 2009. Die Gebäude eines offenen Immobilienfonds werden in einem Immobilien-Sondervermögen zusammengefasst. Daher gelten offene Immobilienfonds auch als Investmentfonds und unterfallen dem Investmentgesetz (InvG). Für Investmentfonds gilt die strenge Regelung des § 66 InvG, welcher genau festlegt, welche Vermögensgegenstände ein offener Immobilienfonds erwerben darf. Offene Immobilienfonds erfreuen sich großer Beliebtheit, weil die Anleger jederzeit auf ihr investiertes Geld zugreifen können, indem sie Fondsanteile zurückgeben. Des Weiteren ermöglichen offene Immobilienfonds Anlegern, sich auch mit verhältnismäßig geringen Anlagebeträgen am attraktiven Immobilienmarkt beteiligen zu können.

BGH-Urteile: Gute Erfolgsaussichten für Immobilienfondsanleger!

Der Bundesgerichtshof entschied (
Urteile vom 29.04.2014 – XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13), dass Bankberater Anleger ungefragt darüber aufklären mussten, dass ein offener Immobilienfonds die Anteilsrücknahme aussetzen kann.

Aufklärungspflicht über das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen an offenen Immobilienfonds:
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat sich gestern in zwei Verfahren mit der Haftung einer Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds befasst.
Nach der gestern veröffentlichten Pressemitteilung des BGH wurde die Revision einer Bank gegen eine anlegerfreundliche Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (OLG Frankfurt am Main – Urteil vom 13. Februar 2012 – 9 U 131/11) zurückgewiesen (BGH XI ZR 130/13).
Die richtungsweisenden BGH-Urteile gelten nach allgemeiner Auffassung auch für Dachfonds.

Kurze Sonderverjährung bei offenen Immobilienfonds:
Anleger in offenen Immobilienfonds sollten nun ihre Schadenersatzansprüche geltend machen, denn ihre Ansprüche auf Schadensersatz aus einer Falschberatung gegenüber den Anlageberatern verjähren zum Teil gem. § 37a WpHG in 3 Jahren ab dem Erwerb der Anteile. Die inzwischen abgeschaffte Sonderregelung gilt aber nicht bei vorsätzlicher Falschberatung, wovon hier ausgegangen werden kann.
Eine längere absolute, kenntnisunabhängige Verjährungsfrist von 10 Jahren gilt taggenau ab Zeichnung des Fonds.
Eine Verjährung kann somit jederzeit eintreten, sodass dringender Handlungsbedarf besteht.

Gute Erfolgsaussichten für Immobilienfonds- Anleger:
Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung von Schandenersatzansprüchen gegen die beratende Bank oder den Finanzberater aus Vermittlung offener Immoilienfonds sind daher durchaus gut, soweit diese Ansprüche eben nicht verjährt sind.

Beispielhaft hierfür sind die offenen Immobilienfonds:

Justus rät:
Lassen sie sich jetzt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten, um die Chancen auf Schadensersatz aus fehlerhafter Beratung prüfen zu lassen.


Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966


Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Enrico Weide
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin