WealthCap HFS Deutschland 10: Umschuldung des Immobilienfonds beschlossen

WealthCap HFS Deutschland 10: Umschuldung beschlossen – Anleger sollten Schadensersatzansprüche geltend machen

Wealth Cap HFS Deutschland 10
Der geschlossene Immobilienfonds .F.S. Immobilienfonds Deutschland 10 GmbH & Co. KG wurde von der UniCredit Bank-Tochter WealthCap 2005 auf den Markt gebracht. Der Immobilienfonds investierte 678,3 Mio. € in ein Büro- und Verwaltungsgebäude in Frankfurt/Main, in das Einkaufszentrum „Das Schloss“ in Berlin und in das Büro- und Einkaufszentrum „Bahnhofspassagen Potsdam“. Ca. 13.000 Anleger beteiligten sich an der Fondsgesellschaft.

Umschuldung des Wealth Cap HFS Deutschland 10

Laut Presseberichten ist die Umschuldung des Immobilienfonds WealthCap HFS Deutschland 10 entschieden. Dadurch können nun die Fremdwährungskredite (japanischen Yen und Schweizer Franken) durch neue Euro-Darlehen ersetzt werden. Die hohen Verluste (48 Mio. €), die durch die Fremdwährungskredite entstanden sind, können dadurch jedoch nicht ver-mieden werden. Diese Umschuldung soll auch die Verluste aus Zinssicherungsgeschäften aufhalten. Laut Presseberichten verlor der WealthCap HFS Deutschland 10 66 Mio. Euro durch Zinssicherungsgeschäfte.

Ausweg für Wealth Cap HFS Deutschland 10 Anlegern
Bei so hohen Verlusten sollten die Wealth Cap HFS Deutschland 10 Anleger rechtzeitig über einen Ausstieg nachdenken. Eine ordentliche Kündigung ist erst 2016 möglich und ein Verkauf auf dem Zweitmarkt würde zu sehr hohen Verlusten führen. Anleger sollten deswegen einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen um Schadensersatzanspürche prüfen zu lassen. Bei einer fehlerhaften Beratung des Anlageberaters, stehen dem Anleger Schadensersatzansprüche zu. Vor allem klären die Anlageberater oft nicht umfassend über die Risiken einer solchen Beteiligung auf. Das hohe Totalverlustrisiko zeigt, dass die Anlage nicht als sichere Anlage empfohlen werden darf. Im Zuge der Geltendmachung des Schadensersatzanspruches kann die Beteiligung rückabgewickelt werden.

Justus rät:
WealthCap HFS Deutschland 10 Anleger sollten umgehend wegen der beschlossenen Um-schuldung und den hohen Verlusten des Fonds einen Fachanwalt für Bank- und Kapialanlage-recht aufsuchen, um Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Please follow and like us:

Mehr zum Thema

OFFENE IMMOBILIENFONDS70
offene Immobilienfonds

Offene Immobilenfonds:


Was ist ein offener Immobilienfonds?

Ein offener Immobilienfonds ist eine Kapitalanlage, die das Geld der Anleger in Immobilien anlegt. Rechtlich wird ein Anteil am offenen Immobilienfonds als Wertpapier im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes eingestuft. Für Schadenersatzansprüche gilft daher auch die kurze Verjähurngsfrist des § 37 a WpHG, zumindest bis zur Abschaffung der Sonderverjährung im Jahr 2009. Die Gebäude eines offenen Immobilienfonds werden in einem Immobilien-Sondervermögen zusammengefasst. Daher gelten offene Immobilienfonds auch als Investmentfonds und unterfallen dem Investmentgesetz (InvG). Für Investmentfonds gilt die strenge Regelung des § 66 InvG, welcher genau festlegt, welche Vermögensgegenstände ein offener Immobilienfonds erwerben darf. Offene Immobilienfonds erfreuen sich großer Beliebtheit, weil die Anleger jederzeit auf ihr investiertes Geld zugreifen können, indem sie Fondsanteile zurückgeben. Des Weiteren ermöglichen offene Immobilienfonds Anlegern, sich auch mit verhältnismäßig geringen Anlagebeträgen am attraktiven Immobilienmarkt beteiligen zu können.

BGH-Urteile: Gute Erfolgsaussichten für Immobilienfondsanleger!

Der Bundesgerichtshof entschied (
Urteile vom 29.04.2014 – XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13), dass Bankberater Anleger ungefragt darüber aufklären mussten, dass ein offener Immobilienfonds die Anteilsrücknahme aussetzen kann.

Aufklärungspflicht über das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen an offenen Immobilienfonds:
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat sich gestern in zwei Verfahren mit der Haftung einer Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds befasst.
Nach der gestern veröffentlichten Pressemitteilung des BGH wurde die Revision einer Bank gegen eine anlegerfreundliche Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (OLG Frankfurt am Main – Urteil vom 13. Februar 2012 – 9 U 131/11) zurückgewiesen (BGH XI ZR 130/13).
Die richtungsweisenden BGH-Urteile gelten nach allgemeiner Auffassung auch für Dachfonds.

Kurze Sonderverjährung bei offenen Immobilienfonds:
Anleger in offenen Immobilienfonds sollten nun ihre Schadenersatzansprüche geltend machen, denn ihre Ansprüche auf Schadensersatz aus einer Falschberatung gegenüber den Anlageberatern verjähren zum Teil gem. § 37a WpHG in 3 Jahren ab dem Erwerb der Anteile. Die inzwischen abgeschaffte Sonderregelung gilt aber nicht bei vorsätzlicher Falschberatung, wovon hier ausgegangen werden kann.
Eine längere absolute, kenntnisunabhängige Verjährungsfrist von 10 Jahren gilt taggenau ab Zeichnung des Fonds.
Eine Verjährung kann somit jederzeit eintreten, sodass dringender Handlungsbedarf besteht.

Gute Erfolgsaussichten für Immobilienfonds- Anleger:
Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung von Schandenersatzansprüchen gegen die beratende Bank oder den Finanzberater aus Vermittlung offener Immoilienfonds sind daher durchaus gut, soweit diese Ansprüche eben nicht verjährt sind.

Beispielhaft hierfür sind die offenen Immobilienfonds:

Justus rät:
Lassen sie sich jetzt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten, um die Chancen auf Schadensersatz aus fehlerhafter Beratung prüfen zu lassen.


Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966


Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Enrico Weide
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin