Dubai-Fonds – OLG Hamm verurteilt Initiatoren zu Schadensersatz
Laut Pressemitteilung erging am 11.November 2011 ein erfreuliches Urteil für Kapitalanleger. Zwei Anleger einer Immobiliengesellschaft können von den Gründungsgesellschaftern ihr Geld zurückverlangen. Dies entschied das OLG Hamm (Az.: I-8 U 51/11).
Insgesamt sind bei dem Gericht 50 Klagen anhängig. Im konkreten Fall wollte die „Dubai 1000 Hotelfonds Gesellschaft“ in Dubai ein Grundstück erwerben und darauf ein Tausend-Betten-Hotel errichten. Das Projekt scheiterte, es kam lediglich zur Erstellung einer Fundamentplatte. Dem Urteil zufolge haben die Gründungsgesellschafter ihre Aufklärungspflichten verletzt, als sie im Verkaufsprospekt den Eindruck erweckten, alle erforderlichen Baugenehmigungen lägen vor.
Zudem wurde eine unabhängige Kontrolle des Projekts vorgegeben, in Wahrheit war die Kontrolleurin die Lebensgefährtin des – inzwischen per Haftbefehl gesuchten- Geschäftsführers der Gesellschaft.
Die Anleger, die bei richtiger Aufklärung nicht investiert hätten, können nun Schadensersatz erhalten.
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12.11.2011 „Schadensersatz im Fall des Dubai-Fonds“