Direkt-Wert GmbH – trotz Rückabwicklung bleiben Zahlungen aus
Geschäftsmodell der Direkt-Wert GmbH
Die 2007 gegründete Direkt-Wert GmbH mit Sitz in Freiburg im Breisgau basierte mit ihrem Geschäftsmodell auf dem Konzept des Verkaufens von unwirtschaftlichen Lebensversicherungen oder Bausparverträge. Die Rückkaufswerte sollten sodann in profitable Anlagen investiert werden. Dafür bot die Gesellschaft verschiedene Auszahlungsmöglichkeiten an.
Direkt-Wert GmbH – keine Erlaubnis für Einlagengeschäfte
Die nach dem angebotenen Geschäftsmodell durchzuführenden Tätigkeiten sahen u.a. die Einziehung von Rückkaufswerten und von Darlehenskapital vor. Bei diesen Tätigkeiten handelte es sich um Einlagengeschäfte die eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfordert hätte. Die Direkt-Wert GmbH konnte eine entsprechende Erlaubnis jedoch nicht vorweisen.
BaFin erwirkt Rückabwicklung
Aufgrund der fehlenden Erlaubnis nach § 32 KWG erwirkt die BaFin mit Bescheid vom 26.03.2014 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte. Dieser Rückabwicklungsbescheid wurde nunmehr bestandskräftig. Insoweit ist die Gesellschaft dazu verpflichtet, die entgegengenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber auszuzahlen.
Rückzahlungen bleiben aus
Nunmehr mehren sich Berichte über das Ausbleiben der Rückzahlungen. Insoweit sollten betroffene Anleger nicht den Gang zum Anwalt scheuen, sondern vielmehr einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen und sich beraten lassen.
Gegen die Direkt-Wert GmbH bestehen aus § 823 Abs. 2 BGB iVm § 32 KWG Schadensersatzansprüche. Daneben können auch der verantwortliche Geschäftsführer und gegebenenfalls der vorhandene Berater in Anspruch genommen werden.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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