Verbraucherzentrale kritisieren Neue Leben und andere Lebensversicherer
Wer eine Lebens- und Rentenversicherung mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgeschlossen hat, kann diese laut BGH rückabwickeln. Verbraucherschützer versuchen dieses Urteil durchzusetzen, da viele Verbraucher von diesem Recht keine Kenntnis haben.
BGH hat Rechtslage für Verbraucher geklärt
Gemäß der Entscheidung des BGH (Az.: IV ZR 76/11) können Verbraucher Lebens- und Rentenversicherungsverträgen mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung widersprechen und können so eingezahlte Prämien plus Zinsen zurückerhalten.
Problematischer Weise leisten die Versicherer Widerstand und nennen immer wieder belanglose Gründe warum das Zahlungsverlangen des Verbrauchers nicht gerechtfertigt sei.

Verbraucherzentrale fassungslos über Ablehnungsschreiben von Versicherungen; hier Neue Leben
Die Verbraucherzentrale Hamburg stellte sich gegen ein Ablehnungsschreiben der Versicherungsgesellschaft “Neue Leben”.
Die Versicherungsgesellschaft schickt folgenden Text an Kunden, welche von Ihrem Recht gebrauch machen wollen:
“Sehr geehrte / geehrter …, den von Ihnen erklärten Widerspruch weisen wir zurück. Sie sind bei Vertragsschluss inhaltlich und formell korrekt über Ihr Widerspruchsrecht und die Widerspruchsfrist informiert worden. Der Widerspruch erfolgte nach Ablauf der Frist und ist damit unwirksam.”
Laut der Verbraucherzentrale ist die Argumentation nicht haltbar und ignorant gegenüber dem Urteil des BGH. Neue Leben übergehe hier einfach eine schon geklärte Rechtslage um nicht zahlen zu müssen.
Justus rät:
Wenn Sie als Versicherungsnehmer betroffen sind, sollten Sie die Leistungsverweigerung Ihrer Versicherung nicht einfach hinnehmen, sondern Ihre Vertragsunterlagen durch einen unserer Fachanwälte überprüfen lassen. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen uns direkt an.
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Ansprechpartner:

Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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