Deltoton, Frankonia Gruppe


Hier lesen Sie alles zur Deltoton GmbH (Frankonia Sachwert AG)

Auszug aus der Homepage der Deltoton GmbH:
“Die DELTOTON GmbH hat gemeinsam mit Experten Strategien entwickelt, die ihren Anlegern die attraktiven Wertschöpfungsbereiche Private Equity und Immobilien Investments zugänglich machen.

Für institutionelle Anleger, wie zum Beispiel Pensions-Fonds, Versicherungen oder Banken, sind Unternehmensbeteiligungen und Immobilien ein fester Bestandteil in ihrem diversifiziert ausgerichteten Portfolio. Die meisten Privatpersonen können diese Anlageformen hingegen nicht nutzen, da die erforderlichen Investitionssummen ihr Budget weit überschreiten. Die DELTOTON GmbH bietet ihren Anlegern hier eine interessante Alternative durch die Beteiligung an einer professionell gemanagten Anlagegesellschaft, die diese Optionen weltweit voll ausschöpfen kann.
Aufgrund der geänderten Gesetzeslage ab dem 21.07.2013 wird die Gesellschaft vorerst keine neuen Investments tätigen.
Fakten
Die DELTOTON GmbH hat ein Grundkapital in Höhe von 25.000 Euro. Bis ins Jahr 2002 konnten Investoren Unternehmensanteile in Form einer atypischen stillen Beteiligung erwerben. Seit 2002 ist die Emissionsphase beendet und die DELTOTON GmbH nimmt keine Anleger mehr auf. Die Gesellschaft befindet sich jetzt plangemäß in der Auszahlungsphase für ihre Anleger.”
Angaben zu
Firmendaten, Investitionsarten, Strategien oder bisherige Anlageergebnisse finden sich auf der Seite der Deltoton GmbH nicht.

Olympia-Stars bringen Tausende Anleger um ihr Erspartes:

Das Handelsblatt  berichtet in Ihrem Onlineartikel vom 1.06.2011, von den ehemaligen Olympia-Fechtern Borrmann und Gerull, die ab Mitte der 90er Jahre für Investmentfonds unter dem Dach der Deutschen Frankonia Beteiligungs AG warben. Rund 50.000 Menschen sollen bei den Olympioniken Geld angelegt haben. Leider mit einem verheerenden Ergebnis: Nach Recherchen des Handelsblatts haben die von Borrmann und Gerull initiierten Gesellschaften, zu denen auch Fonds wie Capital Sachwert Alliance (CSA) und Deltoton, gehören, für ihre Anleger bislang mehr als 150 Millionen Euro Verluste angehäuft.

 

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GESELLSCHAFTSBETEILIGUNGEN: ALBIS, CIS, CSA, U.A.86
Gesellschaftsbeteiligungen



"Niemals dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao,
durch den man euch zieht, auch noch zu trinken."

Erich Kästner


Die Gesellschaftsbeteiligung als Anlageform:


Gesellschaftsbeteiligungen kommen meist als atypische stille Gesellschaftsbeteiligungen oder als Kommanditbeteiligungen vor. Bei letzeren unterscheidet man noch zwischen mittelbaren (über einen Treuhänder) und unmittelbare Kommanditbeteiligungen.

Bei sämtlichen Formen der Gesellschaftsbeteiligung muss sich der Gesellschafter die Gewinne und eben auch die Verlußte der Gesellschaft zurechnen lassen. Es wird ein sogenanntes Kapitalkonto geführt, auf dem sämtliche Einlagen des Gesellschafters und die Gewinne und meist Verlußte der Anlagegesellschaft gebucht werden.
Die Beteiligungsverträge weisen in der Regel lange Laufzeiten von 10 bis zu 30 Jahren auf und eine vorzeitige Kündigung ist entweder nicht möglich oder an pauschale Schadensersatzansprüche (sog. Ausgleichszahlungen) geknüpft.


Verjährung von Ansprüchen: 10 Jahre nach Zeichnung ist Schluss, § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB

Jeder, wirklich jeder Gesellschafter/Anleger sollte die Verjährungsfristen von Schadenersatzansprüchen im Auge behalten.
Taggenau 10 Jahre nach Zeichnung bzw. Beitritt zur Gesellschaft verjähren sämtliche Schadenersatzansprüche, die ein Gesellschafter z.B. aus Falschberatung gegen Berater, Treuhänder oder Gründungsgesellschafter zustehen können. Dies unabhängig von der Kenntnis des Anlegers/Gesellschafters.
Da der Schadenersatz durch Rückabwicklung der Gesellschaftsbeteiligung oft der einzige Weg ist, keine erheblichen Verlußte zu erleiden sollte jeder Anleger seine Kapitalanlagen vor Ablauf dieser Frist durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
Meist erhalten nämlich die Anleger erst kurz nach Ablauf dieser Frist die verheerende Nachricht durch Berater oder Kapitalanlagegesellschaft, dass sämtliche Einlagen durch Verluste der Gesellschaft aufgezehrt sind und/oder vereinbarte Auszahlungen nicht möglich sind.