GarantieHebelPlan’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG
Das Amtsgericht Lingen wies eine Klage der CIS Deutschland AG ab.
Anleger, welche aus der Beteiligungsgesellschaft ausgeschlossen werden, sollen zugleich eine Kostenpauschale in Höhe von 11% der Zeichnungssumme, abzüglich bisher geleisteter Einlagen, zahlen. Die CIS Deutschland AG beruft sich dabei auf eine Regelung des Gesellschaftsvertrags und fordert die Kostenpauschale von den Anlegern.
Das Amtsgericht Lingen bestätigte nunmehr mit Urteil vom 10.09.2012 die Rechtsauffassung, dass die Kostenregelung für den Anleger eine Schadenspauschale darstelle, deren Geltung gemäß § 309 Nr. 5 BGB engen Grenzen unterworfen ist. Diesen Anforderungen genügt die Regelung jedoch nach der Auffassung des Amtsgerichts nicht. Ein Zahlungsanspruch der CIS Deutschland AG besteht nicht, da die Regelung als unwirksam anzusehen ist.
Wir vertreten bereits zahlreiche Anleger der GarantieHebelPlan’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG und vertreten auch weiterhin die Auffassung, dass Anleger nicht ungeprüft den Zahlungsaufforderungen der CIS Deutschland AG nachgehen sollen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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