db Kompass Life 3 Fonds: Deutsche Bank muss Geld zurück zahlen, wenn Wette auf den Tod sittenwidrig ist
Die Ombudsstelle des Bankenverbandes hält den Todeswetten-Fonds db Kompass Life 3 der Deutschen Bank nach Presseberichten für kaum vereinbar mit der Menschenwürde. Nun sollen die Gerichte entscheiden, ob dieser Fonds wegen Sittenwidrigkeit rückabgewickelt werden muss. Die Deutsche Bank hatte sich mit ihrem db Kompass Life 3 Fonds ein unmoralisches Angebot ausgedacht: statt wie bisher mit den Fonds db Kompass Life 1 und 2 Lebensversicherungen aufzukaufen und aus diesem Markt Profit zu schlagen, wurde mit dem db Kompass Life 3 Fonds direkt auf den Tod von 500 real existierenden Referenzpersonen gewettet, ohne dass eine einzige Lebensversicherung aufgekauft wurde. Der Fonds db Kompass Life 3 ist also eine reine Todeswette, ohne jegliches Investitionsobjekt – eine Konstruktion am Markt für Lebensversicherungen vorbei.
Ein neuer Markt war geboren: Aufkauf von Lebensversicherungen durch die Fonds db Kompass Life 1 und 2
Das Prinzip der von der Deutschen Bank initiierten Fonds db Kompass Life 1 und db Kompass Life 2 ist bereits lange bekannt. Mit dem Anlegergeld wurden Lebensversicherungen erworben. Diejenigen, die ihre Lebensversicherungen aus welchen Gründen auch immer verkaufen mussten, profitierten, weil ein Rückkauf durch die Versicherungsgesellschaften nicht ermöglicht wurde oder große Verluste insbesondere bei der Ablaufleistung und beim Schlussbonus bedeutet hätte. Die Anleger der Lebensversicherungsfonds wiederum profitierten, weil die Prämien sowie die Versicherungsleistungen im Falle des Todes der Lebensversicherten von der Fondsgesellschaft kassiert wurden. Je früher die Versicherten starben, desto mehr Gewinn machten die Fonds.
db Kompass Life 3 Fonds: was bleibt ist eine Wette auf den Tod
Aufbauend auf diesem Prinzip hat die Deutsche Bank im Oktober 2007 den Fonds db Kompass Life 3 herausgebracht. Auch die Rendite dieses Fonds hängt von der Sterbewahrscheinlichkeit bestimmter Personen ab. Im Unterschied zu seinen Vorgängern werden durch den db Kompass Life 3 allerdings keinerlei Lebensversicherungen erworben. Der db Kompass Life 3 Fonds baut einzig auf einem Wettprinzip auf, wobei die Wette auf den Tod eines „Versicherten“ gerichtet ist. Das Kapital der Anleger wird dabei ausweislich der Pressemitteilungen in ein Zertifikat investiert, welches von der Deutschen Bank London herausgegeben wird und die angeblichen Lebensversicherungspolicen von 500 Referenzpersonen nachbildet. Der Wertverlauf dieses Zertifikates ist dabei an die Abweichung der erwarteten Sterbetermine bestimmter Referenzpersonen geknüpft. Stirbt der „Versicherte“ früher, so gewinnt der Fonds. Stirbt der „Versicherte“ später als erwartet, so gewinnt die Versicherungsgesellschaft.
Deutsche Bank als Wettgegner
Diese Versicherungsgesellschaft gibt es allerdings bei dem db Kompass Life 3 nicht. Die Rolle des Wettpartners Versicherungsgesellschaft nimmt demnach die Deutsche Bank selbst ein. Die Deutsche Bank ist allerdings nicht nur der Wettpartner. Diese spielt ausweislich der Pressemitteilungen in dem gesamten Geschehensablauf eine Zentralrolle. So suchte sie zum einen die Referenzpersonen aus, die medizinisch untersucht wurden und deren Lebenserwartungen Gegenstand der Wette wurden. Zum anderen stellte die Deutsche Bank Sterbetafeln für die Lebenserwartungsschätzung zur Verfügung und entwickelte schließlich das Rechenmodell, nach welchem sich die Rendite des Zertifikats richtete. Es liegt demnach auf der Hand, dass diese Wette nicht zwischen zwei gleichwertigen Partnern geschlossen wurde.
Bankenverband: Sittenwidrigkeit muss gerichtlich festgestellt werden – die Anleger bekämen ihr Geld zurück
Die Presse berichtet, dass die Ombudsstelle des Bankenverbandes die Instrumentalisierung von Menschen, also die Instrumentalisierung der 500 Referenzpersonen zur Renditeverschaffung für kaum vereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Unantastbarkeit der Menschenwürde hält. Ob der db Kompass Life 3 Fonds deshalb sittenwidrig sei, müssten jedoch die Gerichte entscheiden, so der Ombudsmann. Bis zur Klärung dieser Frage, könne ein Schlichtungsverfahren in dieser Sache bei der Ombudsstelle nicht durchgeführt werden. Wenn ein Gericht zu dem Schluss käme, dass die Todeswette der Deutschen Bank einen Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne von § 138 Absatz 1 BGB darstellt, müsste der Kauf der Fondsanteile rückabgewickelt werden; ein sittenwidriger Vertrag ist nichtig – die Anleger bekämen ihr Geld zurück. In dem Schlichtungsverfahren beim Bankenverband ging es den Anlegern ursprünglich nicht um die Sittenwidrigkeit, sondern darum, dass bei der Erstellung der Gutachten über den medizinischen Zustand der 500 Referenzpersonen veraltete Sterbetafeln zu Grunde gelegt wurden. Da diese Sterbetafeln entgegen dem damaligen Wissenstand von einer kürzeren Lebenserwartung der Referenzpersonen ausgingen, ist die Gewinnchance der Bank von vorn herein um ein vielfaches höher als die der Anleger.
Schadensersatzansprüche aus Falschberatung
Ungeachtet der Ansprüche gegen die Deutsche Bank, können viele Anleger Schadensersatzansprüche aus Falschberatung gegen ihren Anlageberater geltend machen. Ausweislich der Mitteilungen unserer Mandantschaft sind die Anleger regelmäßig nicht ordnungsgemäß über die Funktionsweise des db Kompass Life 3 Fonds aufgeklärt worden. Insbesondere war dem Verkaufsprospekt nicht der Rechenweg zu entnehmen, wonach sich der Ausgangsindex sowie die Indexentwicklung ergeben sollte. Allein aus diesem Grund waren die Anlageberater nicht in der Lage, den Anleger ordnungsgemäß über die empfohlenen Anlagen zu informieren. Anleger des db Kompass Life 3 sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Ansprüche im Einzelfall prüfen zu lassen und gegebenenfalls anwaltlich die Sittenwidrigkeit des db Kompass Life 3 Fonds vor Gericht geltend machen.
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Autor: Robert Züblin, Rechtsreferendar
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