Darlehen in Verbindung mit einem Bausparvertrag
In der Vergangenheit wurden Bankkunden bei der Aufnahme von Darlehen immer wieder dazu gebracht, diese in Kombination mit einem Bausparvertrag zu verbinden. Dabei sollte bei Erreichen der Mindestsparsumme das Bauspardarlehen den ursprünglichen Kredit ablösen.
Die Tilgung des Darlehens mit Hilfe des Bausparmodells birgt jedoch Risiken, derer sich die Bankkunden oftmals nicht bewusste waren. So schließen die Bankkunden ein Darlehen in doppelter Höhe als der gewünschten ab und zahlen entsprechend erhöhte Zinsen. Überdies kann es bei Änderungen der bankinternen Risikostrategie dazu kommen, dass das Bauspardarlehen nicht gewährt wird.
In solchen Fällen sollten Sie sich unbedingt an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden und ihre Ansprüche prüfen lassen.