CS Euroreal: Folgt nun ein weiterer Fond dem Beispiel des SEB Immoinvest?
Nach dem SEB Immoinvest wagt nun laut Pressemitteilungen auch ein anderer Vertreter der offenen Immobilienfonds, der CS Euroreal, eine probeweise Wiedereröffnung und legt so seine Zukunft in die Hände der Anleger. Wieder erwischt es also ein Flaggschiff der offenen Immobilienfonds, an dem rund 200.000 Anleger mit mehr als sechs Milliarden Euro beteiligt sind.
Der Versuch soll sich zunächst auf einen Handelstag, den 21. Mai, beschränken, wobei entsprechende Verkaufsanträge schon ab dem 09. Mai in einzelnen Depotbanken bereit liegen. Im Anschluss an den Handelstag werden – soweit möglich – alle in Auftrag gegebenen Rückgabewünsche mit einem Abschlag von drei Prozent auf den momentanen Nettoinventarwert bedient.
Zwar konnte der Fonds kürzlich eine Immobilie für rund 140 Millionen Euro verkaufen, so dass nunmehr 27 Prozent des Fondsvolumens für die Anteilsrückgabe zur Verfügung stehen, jedoch ist es trotzdem mehr als fragwürdig, ob der Umfang der kommenden Rückgabewünsche diese Kapazitäten nicht überschreiten wird.
Sollte sich bis Ende des Handelstages allerdings herausstellen, dass der Fonds alle Rückgabewünsche der Anleger erfüllen kann, so würde der Fonds endgültig wieder geöffnet und somit alle Rückgabewünsche auch tatsächlich erfüllt. In diesem Falle würden Maßgaben des neuen Investmentgesetzes Anwendung finden. Das würde bedeuten, dass Anleger ihre Anteile für mindestens zwei Jahre behalten müssten und über diesen Zeitraum hinweg maximal 30.000 € pro Halbjahr aus dem Fonds entnehmen dürften.
Wenn es dem CS Euroreal jedoch ergeht, wie dem SEB Immoinvest, so würde der Fonds liquidiert.
Betroffenen Anlegern eröffnen sich an dieser Stelle viele Handlungsoptionen: Wenn Anleger einen eventuellen Schaden jedoch nicht hinnehmen wollen, steht es Ihnen frei, Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank bzw. die Kapitalanlagegesellschaft geltend zu machen, sofern sich denn ein Aufklärungsmangel oder fehlerhafte Prospektangaben feststellen lassen.
Justus rät:
Anleger des CS Euroreal Immobilienfonds sollten sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um mögliche Schadensersatzansprüche gegen die vermittelnde Bank bzw. die Kapitalanlagegesellschaft prüfen zu lassen. Denn es kommt immer wieder vor, dass Anleger innerhalb der Beratungsgespräche nicht korrekt und/oder nicht ausreichend informiert wurden, was einen Aufklärungsmangel von Seiten des Vermittlers bedeuten würde.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin